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Säumnisgebühr

Dies ist eine Diskussion zu Säumnisgebühr innerhalb des Forums Schulrecht und Hochschulrecht

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Alt 06.08.2010, 20:08
V.I.P.
 
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Säumnisgebühr

Hallo Zusammen,

folgender fiktiver Fall:

Person A meldet sich nicht rechtzeitig innerhalb der Rückmeldefrist bei der Uni zurück.

Nun bekommt Person A ein Schreiben von der Uni mit der Bitte die Säumnisgebühr in Höhe von Sage und Schreibe: 19,94 € zu bezahlen.

Person fragt sich natürlich zum Einen, WIE eine solche horrende Summe denn bitte zustande kommt und fragt sich weiterhin auf welcher rechtlichen Grundlage dies basiert.

Das ganze sollte in Berlin spielen.

Im Schreiben sind keinerlei Grundlagen genannt und auch auf der Universitätsseite sind keine Grundlagen genannt. Es wird lediglich am anderen Ort auf eine Gebührenordnung verwiesen, die es aber irgendwie nicht zum Abruf gibt.

Vergleichbar ist das mit dem Fall in Thüringen Link - pdf

Person A interessiert daher mal die Frage wo denn in Berlin so etwas geregelt sein könnte.

VG und Dank im Voraus!
Edit: Was ist wenn im BerlHG zwar vorgesehen ist, dass das Kuratorium eine Gebührensatzung erlässt, diese aber scheinbar nicht von der Uni erlassen wurde.
Gibt es dann überhaupt eine Rechtsgrundlage für die Säumnisgebühr bzw. ist dafür eine notwendig?
__________________
Meine Beiträge spiegeln nur meine Meinung zu einem Thema wieder und ersetzen nicht den RA.
Falls eine Antwort für Sie hilfreich gewesen ist würde ich mich über eine positive Bewertung freuen. Bewertungen mit der Waage oben rechts
Bildung ist eine Krücke, mit der der Lahme den Gehenden schlägt, um zu zeigen, daß er auch bei Kräften ist.

Geändert von Libertin (07.08.2010 um 03:10 Uhr).
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