Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Sachbeschädigung durch Schüler

Dies ist eine Diskussion zu Sachbeschädigung durch Schüler innerhalb des Forums Schulrecht und Hochschulrecht

Like Tree2Likes
  • 2 Post By klausschlesinge

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 25.06.2011, 21:05
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Jan 2011
Beiträge: 29
Keine Wertung, Fränklin hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Fränklin hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Fränklin hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Fränklin hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Fränklin hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Fränklin hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Fränklin hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Fränklin hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Fränklin hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Fränklin hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Sachbeschädigung durch Schüler

Auf dem angrenzenden Schulhof ist ein Bauschuttcontainer abgestellt worden. Während der Pause haben Schüler das Haus von A beworfen. Dabei sind Schäden in Höhe von 3.000 EUR entstanden. Die Polizei hat wegen Unbekannt die Angelegenheit geschlossen. Das Bildungsministerium ist der Meinung, dass keine Aufsichtspflichtverletzung vorliegt. Nun sucht A nach einem Gerichtsurteil, welches seine Forderung bestätigt. Kann jemand helfen?
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 25.06.2011, 22:54
V.I.P.
 
Registriert seit: Aug 2006
Ort: Braunschweig
Alter: 51
Beiträge: 1.675
99% positive Bewertungen (1675 Beiträge, 276 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1675 Beiträge, 276 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1675 Beiträge, 276 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1675 Beiträge, 276 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1675 Beiträge, 276 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1675 Beiträge, 276 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1675 Beiträge, 276 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1675 Beiträge, 276 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1675 Beiträge, 276 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1675 Beiträge, 276 Bewertungen)  
AW: Sachbeschädigung durch Schüler

Zitat:
Zitat von Fränklin Beitrag anzeigen
Nun sucht A nach einem Gerichtsurteil, welches seine Forderung bestätigt. Kann jemand helfen?
Leider nicht, da mir ein derartiges Urteil nicht bekannt ist.

Ich kann nur mit einem Urteil dienen, welches die Auffassung des Bildungsministeriums bestätigt:

'Der Träger einer (Sonder-) Schule ist nicht verpflichtet, in Pausen so viel Aufsichtspersonal zu stellen, dass sämtliche Schüler ständig beobachtet werden können. Die Anwesenheit einer einzigen Aufsichtsperson auf einem ca. 800 qm großen, leicht einsehbaren Schulhof, auf dem sich in den Pausen ca. 90 Schüler aufhalten, ist ausreichend. Dies gilt auch dann, wenn es in der Vergangenheit bereits mehrfach zu Vorfällen gekommen ist, bei denen Schüler Steine aus dem Schulgelände heraus auf Kraftfahrzeuge warfen.' LG Neuruppin vom 16.07.1999, 3 0 151/99

Quelle: http://jugendrecht.wordpress.com/tag/pausenaufsicht/

Als praktische Vorgehensweise kann ich nur anraten, eine Belohnung für die Benennung des Täters in der Schule auszuloben, die zu dessen Verurteilung führt. Kinder und Jugendliche sind für so etwas sehr empfänglich...

Anschließend kann man an das Gewissen der Täter-Eltern appellieren, für ihre Sprösslinge gerade zu stehen. Tun sie dies nicht, hilft da auch nichts, denn diese haben ja ihre eigene Aufsichtspflicht auch nicht verletzt. Dann muß man das/die verantwortliche(n) Kind(er / den/die Jugendliche(n) verklagen, einen Titel erwirken und nötigenfalls warten, bis dieser zu Geld kommt. Solch ein Titel ist 30 Jahre vollstreckbar.

Noch eine Anmerkung: Privathaftpflichtversicherungen der Eltern haften nicht bei vorsätzlichen Taten! - Aber vielleicht haben die Kinder ja nur Steine geworfen, wollten nichts kaputt machen, so daß der Schaden nur fahrlässig entstanden ist...

Zumindest siehts nicht gut für Person A aus.

Gewollt hätte ich schon. Aber leider kann ich keinen anderen Rat geben.
charles0308 and Humungus like this.
__________________
Ich mache zwei Kampfsportarten: Ju-Jutsu und Jura. - Jura ist die schwierigere!

Geändert von klausschlesinge (25.06.2011 um 23:17 Uhr).
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 26.06.2011, 20:58
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Jan 2011
Beiträge: 29
Keine Wertung, Fränklin hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Fränklin hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Fränklin hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Fränklin hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Fränklin hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Fränklin hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Fränklin hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Fränklin hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Fränklin hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Fränklin hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Sachbeschädigung durch Schüler

Vielen herzlichen Dank für die intensive Information. Na, da können ja Kinder machen was sie wollen. Was ist das für ein Rechtsstaat.
Ist denn die Rechtslage genauso, wenn in diesem Fall ein Baucontainer auf dem Schulhof steht, der ja nur wegen der Sanierungsarbeiten dort steht? Hier besteht doch eine besondere Aufsichtspflicht oder? Der Fall ist doch nicht mit einer normalen Aufsichtspflicht zu vergleichen?
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 26.06.2011, 21:37
V.I.P.
 
Registriert seit: Aug 2006
Ort: Braunschweig
Alter: 51
Beiträge: 1.675
99% positive Bewertungen (1675 Beiträge, 276 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1675 Beiträge, 276 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1675 Beiträge, 276 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1675 Beiträge, 276 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1675 Beiträge, 276 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1675 Beiträge, 276 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1675 Beiträge, 276 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1675 Beiträge, 276 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1675 Beiträge, 276 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1675 Beiträge, 276 Bewertungen)  
AW: Sachbeschädigung durch Schüler

Zitat:
Zitat von Fränklin Beitrag anzeigen
Ist denn die Rechtslage genauso, wenn in diesem Fall ein Baucontainer auf dem Schulhof steht, der ja nur wegen der Sanierungsarbeiten dort steht? Hier besteht doch eine besondere Aufsichtspflicht oder? Der Fall ist doch nicht mit einer normalen Aufsichtspflicht zu vergleichen?
Normalerweise geht man davon aus, daß sich jeder Mensch/Kind/Jugendlicher gesetzestreu vehält. Darum bedarf es nur einer Aufsichtspeerson; gemäß dem Urteil gilt dies ja sogar für eine Sonderschule.
Und ob dort ein Bauschuttcontainer steht oder nicht. Steine oder andere Gegenstände zum Werfen können Kinder sich auch auf andere Weise besorgen.
__________________
Ich mache zwei Kampfsportarten: Ju-Jutsu und Jura. - Jura ist die schwierigere!
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Sachbeschädigung durch Falschparken Straßenverkehrsrecht 26.04.2011 20:01
Sachbeschädigung durch Security!? Bürgerliches Recht allgemein 07.01.2008 08:34
Sachbeschädigung durch Graffiti Strafrecht / Strafprozeßrecht 17.10.2007 12:56
Sachbeschädigung durch Koffercodeänderung? Strafrecht / Strafprozeßrecht 26.05.2006 08:45
Sachbeschädigung durch Vermieter ???? Mietrecht 12.02.2005 20:14





Lexikon

Gesetze

Anwälte für Schulrecht und Hochschulrecht

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN