Dies ist eine Diskussion zu Sachbeschädigung durch Schüler innerhalb des Forums Schulrecht und Hochschulrecht
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| Sachbeschädigung durch Schüler |
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| AW: Sachbeschädigung durch Schüler Zitat:
Ich kann nur mit einem Urteil dienen, welches die Auffassung des Bildungsministeriums bestätigt: 'Der Träger einer (Sonder-) Schule ist nicht verpflichtet, in Pausen so viel Aufsichtspersonal zu stellen, dass sämtliche Schüler ständig beobachtet werden können. Die Anwesenheit einer einzigen Aufsichtsperson auf einem ca. 800 qm großen, leicht einsehbaren Schulhof, auf dem sich in den Pausen ca. 90 Schüler aufhalten, ist ausreichend. Dies gilt auch dann, wenn es in der Vergangenheit bereits mehrfach zu Vorfällen gekommen ist, bei denen Schüler Steine aus dem Schulgelände heraus auf Kraftfahrzeuge warfen.' LG Neuruppin vom 16.07.1999, 3 0 151/99 Quelle: http://jugendrecht.wordpress.com/tag/pausenaufsicht/ Als praktische Vorgehensweise kann ich nur anraten, eine Belohnung für die Benennung des Täters in der Schule auszuloben, die zu dessen Verurteilung führt. Kinder und Jugendliche sind für so etwas sehr empfänglich... Anschließend kann man an das Gewissen der Täter-Eltern appellieren, für ihre Sprösslinge gerade zu stehen. Tun sie dies nicht, hilft da auch nichts, denn diese haben ja ihre eigene Aufsichtspflicht auch nicht verletzt. Dann muß man das/die verantwortliche(n) Kind(er / den/die Jugendliche(n) verklagen, einen Titel erwirken und nötigenfalls warten, bis dieser zu Geld kommt. Solch ein Titel ist 30 Jahre vollstreckbar. Noch eine Anmerkung: Privathaftpflichtversicherungen der Eltern haften nicht bei vorsätzlichen Taten! - Aber vielleicht haben die Kinder ja nur Steine geworfen, wollten nichts kaputt machen, so daß der Schaden nur fahrlässig entstanden ist... Zumindest siehts nicht gut für Person A aus. Gewollt hätte ich schon. Aber leider kann ich keinen anderen Rat geben.
__________________ Ich mache zwei Kampfsportarten: Ju-Jutsu und Jura. - Jura ist die schwierigere! Geändert von klausschlesinge (25.06.2011 um 23:17 Uhr). |
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| AW: Sachbeschädigung durch Schüler Vielen herzlichen Dank für die intensive Information. Na, da können ja Kinder machen was sie wollen. Was ist das für ein Rechtsstaat. Ist denn die Rechtslage genauso, wenn in diesem Fall ein Baucontainer auf dem Schulhof steht, der ja nur wegen der Sanierungsarbeiten dort steht? Hier besteht doch eine besondere Aufsichtspflicht oder? Der Fall ist doch nicht mit einer normalen Aufsichtspflicht zu vergleichen? |
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| AW: Sachbeschädigung durch Schüler Zitat:
Und ob dort ein Bauschuttcontainer steht oder nicht. Steine oder andere Gegenstände zum Werfen können Kinder sich auch auf andere Weise besorgen.
__________________ Ich mache zwei Kampfsportarten: Ju-Jutsu und Jura. - Jura ist die schwierigere! |
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