Dies ist eine Diskussion zu Rückerstattung der Rückmelde und Studiengebühren nach Abschluss innerhalb des Forums Schulrecht und Hochschulrecht
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| Rückerstattung der Rückmelde und Studiengebühren nach Abschluss Mal angenommen Student x würde in Niedersachsen an einer FH studieren und würde sein Studium zum 21.Oktober erfolgreich beenden. Beginn der Vorlesungen wäre in diesem Jahr der 20.September. Das NHG §19 Abs. 6 sagt, dass für diejenigen die bis einen Monat nach Vorlesungsbeginn exmatrikuliert sind, die Entgelte und Leistungen zurückzuerstatten sind, aber nicht wie zu verfahren ist, wenn die Exmatrikulation nach besagtem Zeitpunkt ist. Meint ihr es gäbe noch eine Chance zumindest einen Teil des Geldes zurück zu erhalten oder sollte Student x lieber sagen "2 Tage zu spät,1000€ Pech gehabt !?" Vielen Dank schonmal fürs lesen slossin |
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| AW: Rückerstattung der Rückmelde und Studiengebühren nach Abschluss Ich habe mir erlaubt, die von Ihnen erwähnte Vorschrift wörtlich zu zitieren: "Beantragt die oder der Studierende die Exmatrikulation vor oder innerhalb eines Monats nach dem Vorlesungsbeginn, so sind geleistete Abgaben und Entgelte zu erstatten." Im nächsten Absatz steht, dass das Nähere eine "Ordnung" (also z. B. eine Exmatrikulationsordnung) regelt. Was steht da drin? Haben Sie da schon nachgeschaut? In der Sache selbst geht die Frage dahin, ob die Beiträge "pro rata temporis" zurückzuzahlen sind oder bei Fristablauf ganz verfallen. Ich würde nach dem Gesetzeswortlaut für letzteres plädieren, aber vielleicht hilft die o. g. "Ordnung" ja weiter. |
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| AW: Rückerstattung der Rückmelde und Studiengebühren nach Abschluss Hi ! Danke für den Hinweis. Das Einzige was ich dazu finden kann, ist ein Antrag auf Erstattung der Studiengebühren der sich auf §19 Abs. 5 Satz 4 bezieht. (Was mir jetzt irgendwie gar nix sagt.) Ansonsten hab ich nur gefunden eine Immatrikulationsordnung die sich mit dem Thema Exmatrikulation gar nicht auseinandersetzt. Und natürlich die DPO nach der Student x studiert, in der ebenfalls nichts von Exmatrikulation erwähnt wird. Aber ich werd nochmals weiterschauen. Muss ja irgendwo stehen ! Mit freundlichen Grüßen slossin Edit: Mal angenommen in den entsprechenden Ordnungen sei das Thema nicht geregelt, was würde das bedeuten ? Geändert von slossin (25.10.2010 um 14:44 Uhr). |
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| AW: Rückerstattung der Rückmelde und Studiengebühren nach Abschluss Dass nach dem Wortlaut des Gesetzes die Frist verstrichen und damit die Studienbeiträge zu 100 % verbraucht sind. |
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