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Rechtswidrigkeit einer Nichtversetzung?

Dies ist eine Diskussion zu Rechtswidrigkeit einer Nichtversetzung? innerhalb des Forums Schulrecht und Hochschulrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 10.07.2010, 13:08
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Rechtswidrigkeit einer Nichtversetzung?

Hallo zusammen,

Nehmen wir an, A (volljährig) besucht die 11.Klasse einer gymnasialen Oberstufe.
Am Ende des 2.Halbjahres erfährt er von der Stufenlehrerin, dass er neben Mathe und Deutsch auch in Physik eine 5 erhält und somit nicht versetzt wird. Bei 2 5en wäre eine Nachprüfung möglich gewesen. Im Weiteren wird ihm mitgeteilt, dass er ab sofort (die letzten 5 Schultage) nicht mehr am Unterricht teilnehmen muss/sollte.
Einen Tag später erhält er einen unformellen Brief der Schule, in dem ihm mitgeteilt wird, dass die Versetzungskonferenz die Nichtversetzung beschlossen hätte.

1.) Ist diese Entscheidung auf unformelle Art (ohne Rechtsmittelbelehrung u.ä.) rechtens?

2.) Die Schule scheint bei Nichtversetzung kein Zeugniss ausgeben zu wollen. Darf sie das?

3.) In Physik wurde keine Vorwarnung erteilt bzw. ein geschriebener Test wurde bislang auch nicht zurückgegeben. Aufgrund der Unterrichtsbefreiuung besteht jedoch nicht die Möglichkeit, mit dem Fachlehrer zu sprechen bzw. diesen sich rechtfertigen zu lassen.

4.) Der Brief mit Information über die Nichtversetzung trifft am Samstag ein. Falls A die Schule nicht weiter fortsetzen (wiederholen) will, sondern eine Ausbildung beginnen möchte, erwartet die Schule Rückmeldung innerhalb von 3 Tagen. Ist diese Frist nicht zu kurz angesetzt?

Besteht bei falschem Handeln der Schule die Möglichkeit durch eine Rechtswidrigkeit der Schule die Nichtversetzung ausser Kraft zu setzen?

Vielen Dank für Antworten im Vorraus.
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  #2 (permalink)  
Alt 10.07.2010, 14:16
V.I.P.
 
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AW: Rechtswidrigkeit einer Nichtversetzung?

Wir brauchen auf jeden Fall:
- Bundesland
- 12 oder 13 Jahre bis zum Abi
- schon irgendwann wiederholt? In der 11 ist man normalerweise nicht volljährig.
- gabs blaue Briefe in den anderen Fächern?
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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  #3 (permalink)  
Alt 10.07.2010, 15:07
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AW: Rechtswidrigkeit einer Nichtversetzung?

Also das Bundesland ist NRW mit 13 Jahren zum Abitur
Bisher wurde noch keine Klasse wiederholt, die Volljährigkeit kommt durch eine einjährige Vorschule zustande.
In den anderen Fächern gab es bei A keine blauen Briefe, allerdings eine Informierung über den gefährdeten Leistungsstand.
Vielen Dank!
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  #4 (permalink)  
Alt 11.07.2010, 15:11
V.I.P.
 
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AW: Rechtswidrigkeit einer Nichtversetzung?

Gut, dann sehen wir mal...

Zitat:
Zitat von Michael.2704 Beitrag anzeigen
1.) Ist diese Entscheidung auf unformelle Art (ohne Rechtsmittelbelehrung u.ä.) rechtens?
Die Nichtversetzung ist ein Verwaltungsakt, gegen den Rechtsmittel (Klage vor dem Verwaltungsgericht) eingelegt werden können. Ist eine Rechtsmittelbelehrung dem Schüler ergangen, beträgt die Widerspruchsfrist 4 Wochen. Ist keine ergangen, verlängert sich die Widerspruchsfrist auf ein Jahr, §58 Abs. 2 VwGO: http://bundesrecht.juris.de/vwgo/__58.html

Zitat:
2.) Die Schule scheint bei Nichtversetzung kein Zeugniss ausgeben zu wollen. Darf sie das?
Nein, § 49 Absatz 1 SchulG: http://www.schulministerium.nrw.de/B...chulgesetz.pdf

Zitat:
3.) In Physik wurde keine Vorwarnung erteilt bzw. ein geschriebener Test wurde bislang auch nicht zurückgegeben.
Eine Mitteilung über eine Versetzungsgefährdung entfällt bei volljährigen Schülern, § 50 Absatz 4 SchulG (letzter Satz)
Zitat:
Aufgrund der Unterrichtsbefreiuung besteht jedoch nicht die Möglichkeit, mit dem Fachlehrer zu sprechen bzw. diesen sich rechtfertigen zu lassen.
Quatsch, das muss eh außerhalb des Unterrichts erfolgen.

Zitat:
4.) Der Brief mit Information über die Nichtversetzung trifft am Samstag ein. Falls A die Schule nicht weiter fortsetzen (wiederholen) will, sondern eine Ausbildung beginnen möchte, erwartet die Schule Rückmeldung innerhalb von 3 Tagen. Ist diese Frist nicht zu kurz angesetzt?
Finde ich arg merkwürdig und einen Hinweis darauf, dass die Schule den Schüler gerne loswerden möchte. Ich sehe auch keinen Grund, warum der Schüler kein Anrecht auf einen zweiten Anlauf hätte.

Zitat:
Besteht bei falschem Handeln der Schule die Möglichkeit durch eine Rechtswidrigkeit der Schule die Nichtversetzung ausser Kraft zu setzen?
Siehe oben. Die Chancen halte ich für ziemlich schlecht, wenn da in der Notengebung keine Formfehler drin sind. Gegen eine Note anzustinken ist immer schwierig. Und in der Oberstufe ist der Schüler in der Bringpflicht. Heißt: in einer Stunde nicht gemeldet und nix gesagt: 0 mündliche Punkte.

Mal OT: ich würde dem Schüler raten, ziemlich intensiv über sich und seine Zukunft nachzudenken. Noch immer ist das Abi eine Eintrittskarte in eine bessere Ausbildung. Und: selbst, wenn es gelingen sollte, sich das nächste Jahr freizuklagen - es wird noch schwieriger. Mein Vorschlag: das Jahr wiederholen, erwachsen werden und sich den Ar... aufreißen. Das eine zusätzliche Jahr (in dem man so manche schulischen Löcher stopfen kann) ist schnell vergessen, ein mieses oder gar kein Abi nicht.
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