Dies ist eine Diskussion zu Rechtliche Grundlage für "Schul-Geld" ? innerhalb des Forums Schulrecht und Hochschulrecht
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| angenommen, in einer (Grund-)Schule wird der Sportunterricht alle 14 Tage durch Schwimmunterricht ersetzt. Nach einem halben Jahr würde die Schule nun von den Eltern einen Geldbetrag (z.B. 4 Euro) für eine Badekappe verlangen mit der Begründung, es sei eine "begründete schulische Entscheidung" und diene ausschliesslich der Sicherheit der Kinder. Unabhängig von einem (mir hier nicht einleuchtenden) Sicherheitsgewinn stellt sich mir die Frage, auf welcher (gesetzlichen) Grundlage bzw. in welchem Umfang eine Schule denn überhaupt Geld von den Eltern verlangen darf? Kann mir hier jemand weiter helfen? |
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| AW: Rechtliche Grundlage für "Schul-Geld" ? Für mich gehört eine Badekappe zur üblichen Sportkleidung, die von den Eltern zu stellen ist.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Rechtliche Grundlage für "Schul-Geld" ? Für mich jedoch nicht. Und auch ein Blick auf die Köpfe der anderen Badegäste in den meisten Bädern sagt mir, dass ich hier nicht allein stehe mit meiner Meinung. Aber vielleicht sollte ich meine Frage präzisieren: In welchem Umfang (und auf welcher rechtlichen Basis) darf eine Schule Geld von Eltern für die Sicherheit der Kinder verlangen? |
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| AW: Rechtliche Grundlage für "Schul-Geld" ? Eigentlich sind die Badekappen in den 90er Jahren auch abgeschafft worden. Sieht nur anders aus, wenn Badekappen vom Schwimmhallenträger angeordnet sind, dann müsste man sich gegen diese Anordnung wehren. Oder hat die Schule sie angeordnet?
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| AW: Rechtliche Grundlage für "Schul-Geld" ? In diesem fiktiven Fall nehmen wir folgendes an: - die Schwimmhalle hat keine Badekappenpflicht. - der Schwimmmunterricht hat bereits ein halbes Jahr lang ohne Badekappenpflicht (und auch ohne Badekappen!) stattgefunden. - die Anordnung an die Eltern, Geld für eine Badekappe zu bezahlen, würde zuerst von der Schwimmlehrerin kommen. Nach der Weigerung einiger Eltern würde die Schulleitung diese Forderung erneut stellen. - der Schwimmunterricht findet nur noch ein halbes Jahr statt, da er auf dieses Schuljahr beschränkt wurde. |
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| AW: Rechtliche Grundlage für "Schul-Geld" ? Zitat:
Das ändert aber grundsätzlich überhaupt nichts daran, daß die Badekappe zur normalen Sportkleidung gehört, die die Eltern zu stellen haben. Nicht verlangen kann die Schule m.E. aber einen Geldbetrag - die Eltern können natürlich ihrem Kind eine Badekappe mitgeben. Vielleicht hat es ja auch schon eine. Zitat:
Die Schule kann lediglich verlangen, daß die Eltern die Kinder mit allem ausrüsten, was notwendig für den Unterricht ist und nicht von der Lehrmittelfreiheit gedeckt wird.
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: Rechtliche Grundlage für "Schul-Geld" ? Zitat:
Und einen Geldbetrag können sie auch nicht verlangen, sie können höchsten die Eltern auffordern, ihre Kinder mit bestimmten Dingen auszurüsten - wie einer Badekappe.
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: Rechtliche Grundlage für "Schul-Geld" ? Wenn die Eltern einer solchen Aufforderung jedoch nicht nachkommen (z.B. da der Sinn der Forderungen verborgen bleibt), könnte die Schule die Eltern zwingen, derartige Anschaffungen zu tätigen? |
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| AW: Rechtliche Grundlage für "Schul-Geld" ? Ich schwimme hier ein wenig, aber: zwingen kann die Schule die Eltern zu nichts. Sie kann aber die Kinder vom Unterricht ausschließen (nehmen wir den Extremfall, dass die Kinder laut Eltern nur nackt baden dürfen). Gegen diesen Ausschluss sind Rechtsmittel möglich - und auch nötig, denn die Schulpflicht muss erfüllt werden.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Rechtliche Grundlage für "Schul-Geld" ? Zitat:
Die Schule hat den Eltern gegenüber überhaupt keine Möglichkeit, diese zu irgendetwas zu zwingen. Die Schulbehörde kann die Eltern zwingen, ihre Kinder in die Schule zu schicken, denn es besteht Schulpflicht. Da kommt dann notfalls die Polizei. Das war's dann aber auch schon. Die Schule kann die Eltern weder zwingen, ihrem Kind einen Füller zu kaufen noch ein Schulbuch. So ein Streit würde ggf. zwar auf dem Rücken des Schülers ausgetragen, aber das ist dann so. Die Schule kann das Kind ja auch nicht wegen "Fehlverhaltens der Eltern" von der Schule weisen. Die Schule kann einen Schüler eigentlich überhaupt nicht "von der Schule weisen" - sie kann einen Schüler höchstens an eine andere Schule verweisen. Denn es besteht ja Schulpflicht (bis 18)...
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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