Dies ist eine Diskussion zu Rechtlciher Anspruch auf Studientage im Medizinstudium (Praktisches Jahr)? innerhalb des Forums Schulrecht und Hochschulrecht
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| Rechtlciher Anspruch auf Studientage im Medizinstudium (Praktisches Jahr)? eine Frage zum Recht im Medizinstudium. Hat ein Medizinstudent im Praktischen Jahr eigentlich ein Recht auf Studientage, oder obliegt das Gewähren von Studientagen ganz der Einrichtung wo der Student eingesetzt wird? |
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| AW: Rechtlciher Anspruch auf Studientage im Medizinstudium (Praktisches Jahr)? Um diese Frage zu beantworten musst Du die Studienordnung der entsprechenden Uni lesen. Typischerweise werden am Ende jedes Tertials eine bis zwei Wochen Studienzeit gewährt (manche Unis/Kliniken bieten auch wöchentliche Studientage an). Gut möglich, dass Krankenhäuser mit Personalmangel dies auch mal streichen wollen. PJler sind doch tolle Sklaven: dürfen vieles machen, nur eines nicht: mosern. Sollte die Studienordnung nichts hergeben, musst Du suchen, ob eine landesweite Regelung besteht, die Studientage vorschreibt (was ich arg bezweifle!). Da die Unis eine großen Spielraum darin haben, wie sie die Approbationsordnung erfüllen, ist zu befürchten, dass Studientage nicht verpflichtend sind. Sieh es prosaisch: die sechs Wochen frei im PJ fallen weg, und die Vorbereitung aufs Examen wird übel. Später kannst Du Dir dafür mittlerweile aussuchen, wohin Du gehst und was Du machst. Umso mehr, wenn Du der deutschen Sprache wenigstens einigermaßen mächtig bist - dann wird der rote Teppich ausgerollt.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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