Dies ist eine Diskussion zu Recht in Prüfungsordnungen ? innerhalb des Forums Schulrecht und Hochschulrecht
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| Angenommen in der Prüfungsordnung fehlen Angaben zum bestimmten Vorgehen; es gibt zB (mal angenommen) keine Regelungen z.B. darüber, ab wie vielen Credits ich mein Praxissemester anfangen darf - und von dieser Regelung hängt mein Studium ab. Wie stehen die Erfolgschancen einer Klage gegen die Universität, auf Zulassung zu diesem Praxissemester, wenn in der Prüfungsordnung wirklich NICHTS steht und ich immer nur die Aussage erhalte "Die Regelung ist - Zitat: "Nicht vorgesehen im Studienverlaufsplan"" ? Der Studiengangsverantwortliche hat mir gesagt, dass die Prüfungsordnung kein geltendes Recht darstellen würde und ER bestimmen könnte, ob ich nun zugelassen werde oder nicht. Wenn mir das nicht passen würde, müsste ich an den gesamten Prüfungsausschuss herantreten und Widerspruch einlegen. Auch hier Regelt die Prüfungsordnung nichts bezüglich einer "Oberhand" bzw. einer Bestimmung eines Vorsitzenden über den Bereichen der Prüfungsordnung Was nun, wenn dieser dagegen stimmt? Klage am Verwaltungsgericht gegen die Uni wegen fehlerhafter oder lückenaufweisender Prüfungsordnung? Weiterhin sei anzumerken: Ein Kollege hat ein ähniches Problem gehabt (eigentlich zu 100% gleich!) - bei ihm wurde der Antrag jedoch angenommen - bei mir nicht. Nach bekanntwerden meines Vorfalls wird überlegt, den Antrag vom Kollegen nachträglich zurückzuweisen. Ist das alles so rechtens? Für mich stellt sich die Frage: Eine "Gesetzeslücke" bzw. eine Nichtregelung einer Tatsache ist doch ein Fehler, oder? Und eine "fehlerhafte" Prüfungsordnung kann mittels einer Normenkontrollklage angegriffen werden? Wie schauts mit dem Paragraphen der Gleichberechtigung aus? Immerhin wurde der Antrag vom Kollegen angenommen. Ich danke euch für eure Hilfe, denn die benötige ich wirklich dringend! |
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| AW: Recht in Prüfungsordnungen ? Vielleicht kann mir auch jemand eine Beantwortung auf folgende Frage geben: Wenn es eine Änderung zur Prüfungsordnung gibt - gilt diese dann für alle Studenten, die unter dieser Prüfungsordnung studieren oder nur für diejenigen, die ab Änderungsdatum angefangen haben zu studieren¿ |
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