Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Recht auf Wiederholung der 12.Klasse (Hessen)

Dies ist eine Diskussion zu Recht auf Wiederholung der 12.Klasse (Hessen) innerhalb des Forums Schulrecht und Hochschulrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 15.06.2010, 16:53
ipman
Gast
 
Beiträge: n/a
Unhappy Recht auf Wiederholung der 12.Klasse (Hessen)

Mal angenommen ein Schüler der 12.klasse (berufliches gymnasium) muss aufgrung der schlechten schulischen Leistungen die 12.Klasse wiederholen, egal wie schlecht die Noten sind.Angenommen einmal Nullpunkte im Zeugnis und mehrere Fächer unter 5Pkt. Hat das Schulkonferenz Einfluss darauf, dem Schüler eine Empfehlung geben eine Ausbildung anzufangen oder dass dieser von der Schule ausgewiesen wird.
(im schulkonferenz)
Außerdem hat dieser Schüler zuvor noch nie eine Klasse wiederholt weder in der Mittelstufe oder in der 11.Klasse.

Was kann man in so einer Situation tun, wenn einem Schüler so etwas passiert, welche Rechte hätte ich ?
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 15.06.2010, 17:05
V.I.P.
 
Registriert seit: Aug 2007
Alter: 44
Beiträge: 18.876
98% positive Bewertungen (18876 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18876 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18876 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18876 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18876 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18876 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18876 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18876 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18876 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18876 Beiträge, 1279 Bewertungen)  
AW: Recht auf Wiederholung der 12.Klasse (Hessen)

Ich bin etwas irritiert, weil die Entscheidung über die Versetzung von der Lehrer- und nicht der Schulkonferenz getroffen wird.

Eine Empfehlung kann diese jederzeit aussprechen, aber die Verweisung von der Schule nur aus bestimmten Gründen.
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 15.06.2010, 17:11
ipman
Gast
 
Beiträge: n/a
AW: Recht auf Wiederholung der 12.Klasse (Hessen)

Ok Dankeschön ! Und nach dieser Empfehlung, hätte man da noch Anspruch drauf weiter auf die Schule zu gehen oder muss man mit der Empfehlung dann leben ?
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 15.06.2010, 17:53
V.I.P.
 
Registriert seit: Aug 2007
Alter: 44
Beiträge: 18.876
98% positive Bewertungen (18876 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18876 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18876 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18876 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18876 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18876 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18876 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18876 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18876 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18876 Beiträge, 1279 Bewertungen)  
AW: Recht auf Wiederholung der 12.Klasse (Hessen)

Eine Empfehlung ist immer unverbindlich, auch wenn sie aus einem bestimmten Grund ausgesprochen wurde. Hier scheint die Konferenz den Eindruck zu haben, man würde es auch im nächsten Anlauf nicht packen.

Der Schüler sollte (schnell!)zum Direktor gehen und mit diesem ein Gespräch führen. Er sollte ihm klarmachen, dass er das Jahr wiederholen und sich dabei auf den Ar... setzen will. Das scheint hier absolut notwendig zu sein.
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
wiederholung? Betäubungsmittelrecht 10.08.2008 11:21
Wiederholung von Gesetzesbeschlüssen Staats- und Verfassungsrecht 03.04.2008 13:26
Arbeiten Wiederholung?!¿ Schulrecht und Hochschulrecht 20.12.2007 23:01
VGH Hessen: 42-Stundenwoche gilt in Hessen auch für schwerbehinderte Beamte Nachrichten: Recht & Gesetz 21.03.2007 18:15
Klasse für die Klasse. Kinderuni der Freien Universität Berlin vom 18. bis zum 22. September Nachrichten: Wissenschaft 16.08.2006 15:00





Lexikon

Gesetze

Anwälte für Schulrecht und Hochschulrecht

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN