Dies ist eine Diskussion zu Recht auf Wiederholung der 12.Klasse (Hessen) innerhalb des Forums Schulrecht und Hochschulrecht
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| (im schulkonferenz) Außerdem hat dieser Schüler zuvor noch nie eine Klasse wiederholt weder in der Mittelstufe oder in der 11.Klasse. Was kann man in so einer Situation tun, wenn einem Schüler so etwas passiert, welche Rechte hätte ich ? |
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| AW: Recht auf Wiederholung der 12.Klasse (Hessen) Ich bin etwas irritiert, weil die Entscheidung über die Versetzung von der Lehrer- und nicht der Schulkonferenz getroffen wird. Eine Empfehlung kann diese jederzeit aussprechen, aber die Verweisung von der Schule nur aus bestimmten Gründen.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Recht auf Wiederholung der 12.Klasse (Hessen) Ok Dankeschön ! Und nach dieser Empfehlung, hätte man da noch Anspruch drauf weiter auf die Schule zu gehen oder muss man mit der Empfehlung dann leben ? |
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| AW: Recht auf Wiederholung der 12.Klasse (Hessen) Eine Empfehlung ist immer unverbindlich, auch wenn sie aus einem bestimmten Grund ausgesprochen wurde. Hier scheint die Konferenz den Eindruck zu haben, man würde es auch im nächsten Anlauf nicht packen. Der Schüler sollte (schnell!)zum Direktor gehen und mit diesem ein Gespräch führen. Er sollte ihm klarmachen, dass er das Jahr wiederholen und sich dabei auf den Ar... setzen will. Das scheint hier absolut notwendig zu sein.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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