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Recht auf Nachholtermin für versäumte Prüfung

Dies ist eine Diskussion zu Recht auf Nachholtermin für versäumte Prüfung innerhalb des Forums Schulrecht und Hochschulrecht

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Alt 25.07.2011, 11:02
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Recht auf Nachholtermin für versäumte Prüfung

Hallo,

angenommen, die Hochschule A hat im Studiengang W (7 Semester) folgende Bedingung: Prüfungen aus dem 3. Semester dürfen erst dann geschrieben werden, wenn Mathematik 1 und 8 weitere Module aus den ersten beiden Semestern bestanden wurden.
Nun hat Student O im ersten Semester alle Prüfungen bestanden, Mathematik 1 und 6 weitere Module. Folglich muss Student O, um genannte Bedingung zu erfüllen, im 2. Semester lediglich 2 Module bestehen.
Die Prüfungszeit verläuft jedoch äußerst ungüngstig für Student O, da er auf dem Weg zu einer Klausur in einen Autounfall verwickelt ist (trägt keine Schuld) und rein zeitlich die Prüfung nicht schreiben kann. (Aktenzeichen liegt vor) Nun schiebt Student O auf Grund eines Schleudertraumas 2 Prüfungen.

Nun stellt Student O fest, dass er nach den 2 Semestern lediglich Mathematik 1 und 7 weitere Module bestanden hat, folglich fehlt Student O ein Modul, um Prüfungen aus dem 3. Semester schreiben zu dürfen.

Die Frage, hat Student O ein Recht auf einen Nachholtermin für die versäumte Klausur (unfallbedingt) und zwar nicht erst am Ende des 3. Semesters, denn Student O hat keine Lust, ein ganzes Semester zu "verschenken" nur weil ihm ein Modul fehlt.
Laut Hochschule A gibt es keine Nachprüfungen bzw. Nachholtermine für Prüfungen, auch keine Sonderregelungen.



Gruß Oliver
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