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Rauchverbot an Schulen - Bußgeld bei Verstoß?

Dies ist eine Diskussion zu Rauchverbot an Schulen - Bußgeld bei Verstoß? innerhalb des Forums Schulrecht und Hochschulrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 09.09.2010, 18:55
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Arrow Rauchverbot an Schulen - Bußgeld bei Verstoß?

Hello again,

das Rauchverbot an Schulen (bspw. in NRW) ist meines Wissens im Nichtraucherschutzgesetz verankert.
Konkret müsste das heißen, dass auf dem Schulgelände selbst das Rauchen untersagt ist, volljährige Schüler aber innerhalb ihrer freien Zeiten außerhalb des Schulgeländes rauchen dürfen. Soweit richtig?
Dürfen innerschulische Beschlüsse das Rauchen auch außerhalb des Schulgeländes verbieten, oder gar eine Art "Bußgeld" bei entsprechendem Verstoß erheben?
Anders gefragt: Wie viel Einfluss hat eine Schule auf das Nichtraucherschutzgesetz?
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  #2 (permalink)  
Alt 09.09.2010, 19:15
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AW: Rauchverbot an Schulen - Bußgeld bei Verstoß?

Zitat:
Zitat von Schmeitz Beitrag anzeigen
Konkret müsste das heißen, dass auf dem Schulgelände selbst das Rauchen untersagt ist, volljährige Schüler aber innerhalb ihrer freien Zeiten außerhalb des Schulgeländes rauchen dürfen. Soweit richtig?
Jo.
Zitat:
Dürfen innerschulische Beschlüsse das Rauchen auch außerhalb des Schulgeländes verbieten, oder gar eine Art "Bußgeld" bei entsprechendem Verstoß erheben?
Das bezweifle ich. Der Arm der Schule reicht nur begrenzt außerhalb ihrer Mauern. Während Schulveranstaltungen außerhalb des Geländes könnte ich es mir noch vorstellen, aber nicht für die Freizeit.
Zitat:
Anders gefragt: Wie viel Einfluss hat eine Schule auf das Nichtraucherschutzgesetz?
Nicht viel.
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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  #3 (permalink)  
Alt 09.09.2010, 20:22
V.I.P.
 
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AW: Rauchverbot an Schulen - Bußgeld bei Verstoß?

Zitat:
Zitat von Schmeitz Beitrag anzeigen
...volljährige Schüler aber innerhalb ihrer freien Zeiten außerhalb des Schulgeländes rauchen dürfen.
aber nur, wenn es ihnen überhaupt erlaubt ist, das schulgelände während der freien zeiten zu verlassen. ich kenne es so, dass das zb. bei freistunden gar nicht erlaubt war, das gelände zu verlassen. das wurde aber verbotenerweise trozdem gemacht.
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  #4 (permalink)  
Alt 10.09.2010, 06:35
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AW: Rauchverbot an Schulen - Bußgeld bei Verstoß?

Hallo!

Es gibt aber auch Schulen an denen innerhalb eines Rings von 200 m um das Schulgelände nicht geraucht werden darf.

Das Ganze mit Zustimmung des Elternbeirats, der SMV, des Schulträgers, etc.

Begründung u.a.: Ältere Schüler haben eine Vorbildfunktion für die jüngeren Schüler, die sich häufig an ihnen orientieren.

Viele Grüße

Speziman
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