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Privatschule, Fehlender Unterrich dadurch fehlender Prüfungsstoff

Dies ist eine Diskussion zu Privatschule, Fehlender Unterrich dadurch fehlender Prüfungsstoff innerhalb des Forums Schulrecht und Hochschulrecht

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Alt 07.05.2008, 17:25
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Exclamation Privatschule, Fehlender Unterrich dadurch fehlender Prüfungsstoff

Nehmen wir an es gäbe eine Schule die dieses jahr zum 2 jahr besteht. Und es im 1 Schul jahr bereits eineige Vorfälle gab, weil es Z.B für manche Fächer keine Lehrer gab, dauernder Lehrer wechsel bestand oder auch den Schülern Falsche Tatsachen vorgesetzt wurden wie z.B. das es von anfang an BaföG gibt oder das es eine ganz normale Prüfung geben wird. Keines von beidem ist in diesem Beispiel der Fall, da die schule nicht rechtzeitig genehmigt worden ist. Die Schüler dieser Schule werden nun also zu einer Schulfremdenprüfung angemeldet die 100% zählt also die noten aus dem UNterricht sind in keinster weise Relevant.

Meine Frage ist nun:

Können die Lehrer in diesem Fall Schüler aufgrund von Fehltagen von der Prüfung (Schulfremdenprüfung) ausschließen?

und

Hätten die Schüler ein recht auf zurückerstattung der Schulgebühren wenn im Matheunterricht beispielsweise nur 3 von 7 Prüfungsrelevanten Themen nicht durchgenommen worden wären und somit kaum die möglichkeit besteht die Prüfung zu bestehen.

Wäre dies ein Fall von Vertragsbruch dieser Schule?

Geändert von nayeli (07.05.2008 um 17:46 Uhr).
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