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Ordnungsgemäße Durchführung einer Klausur

Dies ist eine Diskussion zu Ordnungsgemäße Durchführung einer Klausur innerhalb des Forums Schulrecht und Hochschulrecht

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Alt 14.07.2011, 10:10
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Ordnungsgemäße Durchführung einer Klausur

Mal angenommen ein akademischer Leiter einer privaten Hochschule ist auf eine Phishing Mail reingefallen. Er hat die Klausuren, welche einige Tage später geschrieben werden sollte per Email an die Phishing-Adresse geschickt.
Der Prüfungsausschuss entscheidet nun, die Klausuren zu wiederholen, weil eine ordnungsgemäße Durchführung zum Prüfungszeitpunkt nicht mehr gewährleistet gewesen sei.

Wie sieht dort die Rechtslage aus?
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  #2 (permalink)  
Alt 14.07.2011, 11:21
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AW: Ordnungsgemäße Durchführung einer Klausur

Auch wenn es nur vermutet werden kann, dass die Klausur vorher bekannt war.
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  #3 (permalink)  
Alt 14.07.2011, 20:58
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AW: Ordnungsgemäße Durchführung einer Klausur

Zitat:
Zitat von gadiator Beitrag anzeigen
Auch wenn es nur vermutet werden kann, dass die Klausur vorher bekannt war.
Eine Vermutung, die seeeehr wahrscheinlich ist. Welcher Unbekannte sollte Interesse an der Klausur irgendeiner Hochschule haben?

Der Kurs kann froh sein, wenn es beim Wiederholen der Klausur bleibt.
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  #4 (permalink)  
Alt 15.07.2011, 15:51
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AW: Ordnungsgemäße Durchführung einer Klausur

Das ist aber auch nur eine Vermutung, ich habe Gedacht es geht um Fakten bei solchen Sachen?

Was wäre denn sonst möglich außer einer Wiederholung?
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  #5 (permalink)  
Alt 15.07.2011, 16:07
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AW: Ordnungsgemäße Durchführung einer Klausur

Die Schule könnte z.B. der Frage nachgehen, wer Urheber der Phishing-Mail ist, und rechtliche Schritte einleiten.
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