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ohne zulassung unterrichtet

Dies ist eine Diskussion zu ohne zulassung unterrichtet innerhalb des Forums Schulrecht und Hochschulrecht

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Alt 11.09.2010, 13:32
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Angry ohne zulassung unterrichtet

Man stelle sich vor, dass ein/e Lehrer/in eine Sekundarstufe 2 unterrichtet hat, jedoch nur eine Lizenz für die Sekundarstufe 1 besitzt. A hört dies einige Zeit nach seinem sehr knapp verpassten Abitur, und ist sich sicher, dass es an dem Fach lag, welches unlizensiert unterrichtet wurde.

Hat A eine Möglichkeit das Abitur einzuklagen oder ähliches??

Angenommen A versucht das Abitur kostenpflichtig nachzuholen; Kann er die Kosten dafür einklagen?
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  #2 (permalink)  
Alt 12.09.2010, 13:39
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AW: ohne zulassung unterrichtet

hat denn niemand ne ahnung wie sich die rechtslage in einen solchen fall verhalten würde???
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  #3 (permalink)  
Alt 12.09.2010, 15:25
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AW: ohne zulassung unterrichtet

Den Beweis zu führen, dass das mit einer offiziell qualifizierten Lehrkraft geklappt hätte, dürfte schwierig werden... Aber das mal angenommen: Der negative Bescheid über die Abiturprüfung muss fristgemäß (grdsl. Monatsfrist) angefochten werden (Widerspruch und wenn nötig Klage) und dann inzident die Kausalität der "falschen" Lehrkraft nachgewiesen werden.
Gruß
Marcus
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  #4 (permalink)  
Alt 12.09.2010, 16:49
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AW: ohne zulassung unterrichtet

Zitat:
Zitat von marcus.summer Beitrag anzeigen
Der negative Bescheid über die Abiturprüfung muss fristgemäß (grdsl. Monatsfrist) angefochten werden (Widerspruch und wenn nötig Klage) und dann inzident die Kausalität der "falschen" Lehrkraft nachgewiesen werden.
Eventuell verlängert sich die Einspruchsfrist, wenn keine Rechtsmittelbelehrung erteilt wurde, auf ein Jahr. Und der Schüler könnte Wiedereinsetzung in den vorigen Stand verlangen, wenn ihm Umstände bekannt geworden wären, die einspruchsrelevant gewesen wären.

Nur...der Nachweis wird wirklich nicht leicht werden. VOr allem, wiel man davon ausgehen muss, dass der Schüler nicht nur ein Fach "versemmelt" hat.
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Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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Alt 13.09.2010, 09:47
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AW: ohne zulassung unterrichtet

neheen wir an, dass es sich erst nach zwei jahren herausgestellt hat, nachdem der schüler das abitur nicht bestanden hat. gäbe es denn eine möglichkeit einen drittkorektor zur überprüfung anzufordern. der schüler ist sich ziemlich sicher, dass die benotung um einiges besser wäre.
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Alt 13.09.2010, 10:20
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Zitat:
Zitat von schuene2404 Beitrag anzeigen
neheen wir an, dass es sich erst nach zwei jahren herausgestellt hat, nachdem der schüler das abitur nicht bestanden hat.
Siehe oben. Der Schüler muss die Sache anwaltlich prüfen lassen von einem Anwalt, der sich im Verwaltungsrecht auskennt.
Zitat:
gäbe es denn eine möglichkeit einen drittkorektor zur überprüfung anzufordern.
Wieso Drittkorrektor? War schon ein Zweitkorrektor dabei? Dann ist eh Sense.

Im Übrigen wird die Note nur bei offensichtlichen Fehlern korrigiert, beispielsweise wenn eine Rechnung korrekt war und vom Lehrer als fehlerhaft bewertet wurde. Interpretationen oder subjektive Bewertungen, beispielsweise einer Deutscharbeit, stehen dem Lehrer zu, selbst wenn ein anderer anderer Meinung ist.

Zitat:
der schüler ist sich ziemlich sicher, dass die benotung um einiges besser wäre.
Mal hart gesagt: klar. Ich habe selten einen Schüler erlebt, der wirklich neutral gewesen wäre. Nur: worauf beruht die Einschätzung? Auf der eigenen Meinung?
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Alt 13.09.2010, 10:42
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AW: ohne zulassung unterrichtet

ja klar beim abitur muss es immer offiziell über einen zweitkorrektor dabei sein...
das mit dem lehrer is schon offiziell geprüft, das wurde vom bildungsministerium des zuständigen bundeslandes rausgefunden.


gibt es da keine möglichkeit dass man irgendwas noch drehen kann??
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Alt 13.09.2010, 17:36
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AW: ohne zulassung unterrichtet

Ich weiß, dass das als Antwort sicher nicht weiterhilft (dann einfach nicht mehr weiterlesen!), aber das ist möglicherweise eine Erklärung, warum hier niemand groß antwortet: Ich tue mich enorm schwer, jemandem Handlungsoptionen aufzuzeigen und zu erläutern, der erst nicht in der Lage ist das Abitur zu schaffen (denn selbst wenn ein falscher Lehrer dabei war könnte man doch in den anderen Fächern einen Zahn zulegen!) und dann den Rechtsweg beschreiten will ohne seine eigene Rolle zu hinterfragen. Zumal nach meiner Auffassung jemand der das Abitur nur bestehen will sowieso nix auf dem Gymnasium verloren hat. Da gehören nur Leute hin, die auch was Lernen wollen und bei mangelndem Vermögen das zumindest dadurch auszubügeln bereit sind, dass sie sich auf den Hosenboden setzen und Lernen.

Meine abschließende Empfehlung daher: Wenn man das Abitur noch nachmachen kann, dann sollte man dies tun WENN MAN BEREIT IST, DAFÜR AUCH DIE ZEIT UND ENERGIE ZU INVESTIEREN, DIE DAFÜR NÖTIG IST.

Gruß
Marcus

(Ende der Moralpredigt, musste einfach mal raus.)
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Alt 14.09.2010, 16:14
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Zitat:
Zitat von marcus.summer Beitrag anzeigen
Ich weiß, dass das als Antwort sicher nicht weiterhilft (dann einfach nicht mehr weiterlesen!), aber das ist möglicherweise eine Erklärung, warum hier niemand groß antwortet: Ich tue mich enorm schwer, jemandem Handlungsoptionen aufzuzeigen und zu erläutern, der erst nicht in der Lage ist das Abitur zu schaffen (denn selbst wenn ein falscher Lehrer dabei war könnte man doch in den anderen Fächern einen Zahn zulegen!) und dann den Rechtsweg beschreiten will ohne seine eigene Rolle zu hinterfragen. Zumal nach meiner Auffassung jemand der das Abitur nur bestehen will sowieso nix auf dem Gymnasium verloren hat. Da gehören nur Leute hin, die auch was Lernen wollen und bei mangelndem Vermögen das zumindest dadurch auszubügeln bereit sind, dass sie sich auf den Hosenboden setzen und Lernen.

Meine abschließende Empfehlung daher: Wenn man das Abitur noch nachmachen kann, dann sollte man dies tun WENN MAN BEREIT IST, DAFÜR AUCH DIE ZEIT UND ENERGIE ZU INVESTIEREN, DIE DAFÜR NÖTIG IST.

Gruß
Marcus

(Ende der Moralpredigt, musste einfach mal raus.)
Ich denke man lernt aus Fehlern!!!
Es ist vollkommen klar dass man sich das Abitur durch Leichtsinnigkeit und Faulheit selbst verbaut hat. Er selbst hat aber daraus gelernt, auch wenn das um Einiges zu spät kommt. Aus diesem Grund wiederholt er jetzt das Abitur auf seine eigene Kosten über eine Fernschule. Er hat ebenfalls noch vor zu studieren, allerdings könnte er damit wesentlich eher anfangen, wenn dieser sein Abitur eher bekommen würde.

Klartext:
Diese Lehrerin hat angekündigt, dass sich mich durchs Abi fallen lassen wird. Ich denke als studierter Mensch sollte man sich da, denke ich, etwas zurückhalten können, zumal das ein Pädagogikstudium beinhaltet. Sicher lag es nicht nur an dem einen Fach aber manchen Menschen fallen Prüfungen einfach schwer. Mir haben nur 5 Punkte von 100 gefehlt, mir wurde ein freiwillige Zusatzprüfung durch benannte Person verwehrt, weil ich diese eine Stunde zu spät anmelden wollte. Man bedenke, dass man dies einige Monate vorher macht und ich darf bezweifeln, dass es da auf ein Zeitstunde ankommt ( ich kam in der falschen Pause zum Oberstufenkoordinator). Die Zusatzprüfung wäre in einem Fach in dem ich in keiner Prüfung, Test o.ä. weniger als 12 Punkte bekommen habe, um nicht zu sagen die hätte locker gereicht und meinen Gesamtschnitt sogar noch verbessern, wenn man den Multiplikationsfaktor der Abiturprüfungen bedenkt.

Deine Moralprädigt im Allgemeinen kann ich dir nicht verübeln aber du darfst mir glauben, dass ich das aus Familien-, Bekannten- und Freundeskreisen zu genüge gehört habe und mir auch selber vorwerfe. Soviel da auch geprädigt wurde man konnte daran nichts mehr ändern, jetzt besteht eine minimale Möglichkeit. Diese Möglichkeit würde mir 4000 Euro ersparen. Mir ist bewusst, dass alles im Leben irgendwie bestraft wird, aber ich denke jugendlicher Leichtsinn muss keine 4k Euro und 3 weitere Lebensjahre kosten, zumal ich, außer mir selbst, niemanden geschädigt habe.

Grüße Christoph
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Alt 13.10.2010, 00:43
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Diese Lehrerin hat angekündigt, dass sich mich durchs Abi fallen lassen wird. Ich denke als studierter Mensch sollte man sich da, denke ich, etwas zurückhalten können, zumal das ein Pädagogikstudium beinhaltet. Sicher lag es nicht nur an dem einen Fach aber manchen Menschen fallen Prüfungen einfach schwer. Mir haben nur 5 Punkte von 100 gefehlt, mir wurde ein freiwillige Zusatzprüfung durch benannte Person verwehrt, weil ich diese eine Stunde zu spät anmelden wollte. Man bedenke, dass man dies einige Monate vorher macht und ich darf bezweifeln, dass es da auf ein Zeitstunde ankommt ( ich kam in der falschen Pause zum Oberstufenkoordinator). Die Zusatzprüfung wäre in einem Fach in dem ich in keiner Prüfung, Test o.ä. weniger als 12 Punkte bekommen habe, um nicht zu sagen die hätte locker gereicht und meinen Gesamtschnitt sogar noch verbessern, wenn man den Multiplikationsfaktor der Abiturprüfungen bedenkt.
Habe ich dich jetzt richtig verstanden: Du sagst,A hätte einen Monat Zeit gehabt, sich für die Zusatzprüfung einzuschreiben und hat es dann um 60 Minuten verpasst!?
Ohne A nahe treten zu wollen, aber das sagt schon einiges über den damaligen Charakter des A aus. (Ich will damit nicht sagen, dass das heute noch genau so ist.)

Zu deiner Aussage, dass A niemanden geschadet hat außer sich selbst: Überlege bitte mal was As Schulausbildung den Staat und damit die Allgemeinheit gekostet hat.
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