Dies ist eine Diskussion zu NRW: 6 in Sport - Formeller Fehler? innerhalb des Forums Schulrecht und Hochschulrecht
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| NRW: 6 in Sport - Formeller Fehler? Schüler S ist 17 Jahre alt und hat die 11. Klasse des Gymnasiums bereits wiederholt (er gehört noch gerade so zu den Jahrgängen, die Abitur mit 13. Schuljahr absolvieren müssen, also erst der 2. Jahrgang unter ihm hat 12 Jahre Abitur). Der Schüler hat, seitdem er die 11. Klasse besucht (sowohl im ersten, als auch im zweiten Anlauf der 11. Klasse) recht hohe (unentschuldigte) Fehlstundenzahlen. Im ersten Anlauf ist der auf Grund von 2 5en, jeweils in Sport und Musik, nicht Versetzt worden. Im zweiten Anlauf sah sein Notenbild im 1. Halbjahr wie folgt aus: eine 5 in Sport, rest durchschnittlich 3. Im 2. Halbjahr sieht sein Notenbild so aus: Sport 6, rest durchschnittlich 1,5. Die Schule, welche S besucht, schreibt vor, eine sogenannte "Fehlstundenliste", welche der Schüler selbstständig auszufüllen hat, zu führen. Er ist dazu verüflichtet jede Fehlstunde beim jeweiligen Fachlehrer zu entschuldigen und die Fehlstunde in besagte Liste einzutragen und vom Fachlehrer unterzeichnen zu lassen. Da Schüler S auf Grund von Krankheit nicht erfahren hat, dass er besagt Liste zum Ende des Halbjahres abgeben muss, haben die Stufenkoordinatoren beschlossen ihm 120 unentschuldigte Fehlstunden auf dem Zeugnis zu vermerken. Bis hierhin die erste Frage: Ist dies überhaupt zulässig? Im zweiten Halbjahr hat S regelmäßig am Unterricht teilgenommen, mit der einzigen Ausnahme von Sport. Die angesammelten Fehlstunden in Sport haben dazu geführt, dass sich die Lehrerin L dazu entschied ihm eine 6 in Sport zu geben, ohne jedoch den Schüler oder die Eltern darauf hinzuweisen, dass die Versetzung des Schülers damit nicht nur gefährdet, sondern gar unmöglich ist. Ebenfalls ist kein Hinweis an die Eltern Seitens der Schule betreffend der Fehlstunden eingegangen. ANMERKUNG: Zum Halbjahr hat der Fachlehrer für Sport die Schule gewechselt und es wurde eine Referendarin als neue Sportlehrerin eingeteilt, welche dann Schlussendlich die Noten des 2. Halbjahres festgelegt hat. Laut L hat S den Unterricht im 2. Halbjahr nur insgesammt 4 mal besucht, was jedoch, laut S, nicht stimmt, er allerdings nicht beweisen kann, dass er da war (laut S hat er den Unterricht ca. 10 mal besucht, was zwar nicht viel mehr ist, jedoch, somal es stimmt, falsch von L aufgefasst wurde). S hat nun mit seinen Stufenkoordinatoren (nach der Zeugniskonferenz, da er erst dann Erfahren hat, wie es um seine Versetzung steht) Rücksprache gehalten. Diese haben ihm klar zu verstehen gegeben, dass es für ihn keine Möglichkeit gäbe, doch noch versetzt zu werden. Hier nun die 2. Frage: Liegt ein formeller Fehler seitens L vor? Sie hat S ja schließlich nicht auf sein Fehlen angesprochen, ihn nicht auf seine Note hingewiesen und auch die Eltern von S nicht benachrichtigt. Geändert von Pascal P. (07.07.2010 um 16:48 Uhr). Grund: Alter von S hinzugefügt |
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