Dies ist eine Diskussion zu Note Sechs bei Test wegen Fehlens innerhalb des Forums Schulrecht und Hochschulrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Note Sechs bei Test wegen Fehlens Mich würde mal eure Meinung zu folgendem fiktiven Fall interessieren: Am Tag X wird im Fach Englisch an einem beruflichen Gymnasium in NRW ein Test geschrieben. Sowohl diesen als auch den darauffolgenden Tag fehlt der Schüler A aus gesundheitlichen Gründen. Dieses Fehlen wird gemäß schulischer Vereinbarungen und geltender Gesetze am Morgen selbigen Tages dem Schulbüro der Schule telefonisch mitgeteilt und im Nachhinein ordnungsgemäß unter Einhaltung der Fristen entschuldigt. In der nächsten Unterrichtsstunde wird A von der Englisch-Lehrerin zu Beginn des Unterrichts darauf angesprochen, ob für den Test-Tag ein ärztliches Attest vorgelegt werden kann. Dies wird mit dem Hinweis, dass die Entschuldigung der Klassenleitung vorliegt und im Klassenbuch entsprechend vermerkt ist verneint. Daraufhin erteilt die Lehrerin dem Schüler die Note Sechs mit der Begründung des Fehlens eines ärztlichen Attests. Anschließend wird die Lehrerin darauf hingewiesen, dass es für Tests keinerlei gesetzliche Grundlage geschweige denn schulische Vereinbarungen gebe, die die von ihr erhobene Attestpflicht vorschrieben. Dies wird von der Lehrerin ignoriert. In weiteren Fällen wird von der Lehrerin im Nachhinein für das Fehlen während Gruppenarbeitsphasen ebenfalls ein Attest verlangt. Diese beiden Fälle sind bei der betroffenen Lehrerin keine Einzelfälle, sondern treten in übermäßiger Anzahl auf. Meiner Auffassung nach gestaltet sich die Rechtsgrundlage wie folgt: §43 Abs. 2 des Schulgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW) besagt zunächst, dass die Schule bei begründeten Zweifeln, ob Unterricht aus gesundheitlichen Gründen versäumt wird, ein ärztliches Attest verlangen kann. Dies findet hier keine Anwendung. Weiterhin schreibt die Ausbildungs- und Prüfungsordnung Berufskolleg (APO-BK) lediglich für Abschlussprüfungen eine Attestpflicht vor. Außerdem wurden die sogenannten „Klassenregeln“ aufgestellt. Diese schreiben vor, dass Klausuren nur bei Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung nachgeschrieben werden dürfen und Entschuldigungen in der abgesprochenen Form vorgelegt werden müssen (schriftlich innerhalb von drei Tagen nach Wiederbesuch der Schule). Hierzu stelle ich schlussfolgernd fest: Die Erteilung der Note Sechs aufgrund von Abwesenheit ohne Vorlage eines ärztlichen Attests oder einer ärztlichen Bescheinigung sowohl in Gruppenarbeitsphasen als auch in Tests ist ungerechtfertigt und rechtlich nicht tragbar. Der Schüler A ist in seiner Funktion als Schüler allen Pflichten nachgekommen. Außerdem sehen die gesetzlichen Vorgaben und die schulischen Vereinbarungen explizit nur für Klausuren die Bringpflicht einer ärztlichen Bescheinigung vor. Wobei an dieser Stelle zudem auch noch zu betonen ist, dass die Lehrerin ausdrücklich von einem „Attest“ und nicht von einer „Bescheinigung“ spricht und somit Ihre Forderung vom Grundsatz an ungültig ist. |
| |||
| AW: Note Sechs bei Test wegen Fehlens Bis auf den letzten Satz: Zustimmung!
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
| |||
| AW: Note Sechs bei Test wegen Fehlens Ich stimme einfach auch mal so basisdemokratisch zu!
__________________ Ich mache zwei Kampfsportarten: Ju-Jutsu und Jura. - Jura ist die schwierigere! |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Schlechtere Note wegen fehlendem Heft? | Schulrecht und Hochschulrecht | 27.10.2010 19:23 |
| Masterstudium: Ausschluss wegen Bachelor-Note zulässig | Nachrichten: Recht & Gesetz | 05.07.2010 10:38 |
| Internet Rechnung wegen IQ-test an falschen Namen | Internetrecht | 06.05.2009 12:12 |
| Diplomarbeit schlechte Note wegen Doppelthema?? | Schulrecht und Hochschulrecht | 01.06.2008 08:57 |
| Fristlose Kündigung wegen unentschuldigtem Fehlens | Arbeitsrecht | 25.10.2005 15:00 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios