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Nichtversetzung Klasse 12

Dies ist eine Diskussion zu Nichtversetzung Klasse 12 innerhalb des Forums Schulrecht und Hochschulrecht

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Alt 12.09.2010, 13:22
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Nichtversetzung Klasse 12

Guten Morgen Zusammen,

Nehmen wir an das der Schüler A eine Nachprüfung am Anfang der 12 Klasse eines Gymnasiums in Bremen machen musste,weil sein Glanzjahreszeugnis im 11 Jahrgang nicht denn Kriterien entsprach.(3 Unterkurse)
Er musste in zwei Fächern eine Nachprüfung machen.Die eine erfolgte schriftlich,da es ein Kernfach ist,die andere nur mündlich,da es ein Grundkurs ist.
Jedoch wich die schriftliche Nachprüfung stark von denn bisherigen Klausuren ab,sodass sie nicht zu schaffen war,weil es nicht einer normalen Klausurniveau entsprach.
In der mündlichen Prüfung wurden Themen dran genommen die nicht angekündigt waren.Der Schüler A hat nur drei Themen bekommen für die er lernen sollte.Der Lehrer behauptet jedoch das er weitere Themen genannt habe,obwohl der Schüler A ein Dutzend Zeugen dafür hat,dass der Lehrer nur drei Themen genannt hat und nicht gesagt hat,das andere Themen des gesamten Jahres drankommen könnten.

Besteht bei falschem Handeln des Lehrers die Möglichkeit die Nichtversetzung ausser Kraft zu setzen?
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Alt 12.09.2010, 13:51
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AW: Nichtversetzung Klasse 12

Zitat:
Zitat von Jomafi Beitrag anzeigen
Jedoch wich die schriftliche Nachprüfung stark von denn bisherigen Klausuren ab,sodass sie nicht zu schaffen war,weil es nicht einer normalen Klausurniveau entsprach.
Das ist erlaubt, solange der Stoff geprüft wird, der im entsprechenden Schuljahr drankam.

Bloß, weil die Klausuren leicht waren, hat man bei der Nachprüfung keinen Anspruch darauf.
Zitat:
In der mündlichen Prüfung wurden Themen dran genommen die nicht angekündigt waren.
Das ist eine Selbstverständlichkeit.
Zitat:
Der Schüler A hat nur drei Themen bekommen für die er lernen sollte.
Das wiederum wundert mich.
Zitat:
Der Lehrer behauptet jedoch das er weitere Themen genannt habe,obwohl der Schüler A ein Dutzend Zeugen dafür hat,dass der Lehrer nur drei Themen genannt hat und nicht gesagt hat,das andere Themen des gesamten Jahres drankommen könnten.
Hier könnte der Schüler durch den Lehrer beeinflusst worden sein, und zwar so, dass der Prüfungsinhalt falsch eingeschränkt wurde. ALlerdings muss man sagen, dass es hier auf die genaue Formulierung ankommt, die der Lehrer gebraucht hat.

Zitat:
Besteht bei falschem Handeln des Lehrers die Möglichkeit die Nichtversetzung ausser Kraft zu setzen?
FÜr die Klausur: wohl keine Chance, bei der mündlichen Prüfung könnte es anders aussehen. Dazu sollte man einen Anwalt fragen und im Vorfeld prüfen, ob bei einem "Durchfall" in der Schriftlichen nicht eh alles aus ist.
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  #3 (permalink)  
Alt 12.09.2010, 13:56
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AW: Nichtversetzung Klasse 12

schwierig

soweit ich weiß is bei einer mündlichen prüfung das spektrum der themen ganzjahresübergreifend und muss vom lehrer nicht mal angekündigt werden.
zu deiner schriftlichen prüfung... du kannst einen zweit bzw drittkorektor anfordern und eine einsicht in die klausur beantragen.... wenn weitere korektoren rüberschauen wird vielleicht jmd sagen dass das niveau zu hoch war aber dafür brauch man schon ne menge glück.

das sind nur erfahrungsberichte wie sich rechtlich verhält kann ich dir nicht sagen aber ich hoffe ich konnte helfen
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  #4 (permalink)  
Alt 12.09.2010, 14:00
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AW: Nichtversetzung Klasse 12

Es geht aber darum,dass man denn Schüler die Chance gibt sich zu beweisen und nicht die Prüfung extra schwer konzipiert.

Sagen wir mal,das der Schüler von der Schulleitung erfahren hat,das der Lehrer für die mündliche Prüfung verpflichtet ist,denn Schüler zu sagen,das er zu den 3 Themen noch denn Stoff des gesamten Jahrgangs beherrschen muss.Jedoch ist dies nicht der Fall,was man auch mit Zeugen belegen kann.

Ist das Recht dann nicht auf der Seite des Schülers?
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Alt 12.09.2010, 14:05
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AW: Nichtversetzung Klasse 12

Zitat:
Zitat von Jomafi Beitrag anzeigen
Es geht aber darum,dass man denn Schüler die Chance gibt sich zu beweisen und nicht die Prüfung extra schwer konzipiert.
Ich denke, er soll sich beweisen? Man kann prüfen lassen, ob die Klausur unangemessen schwierig ist, aber die Chancen stehen schlecht. Außerdem sollte man nicht vergessen, dass der Prüfling ein schlechter Schüler in diesem Fach ist, dem sicherlich die Klausur schwerer erscheint als einem guten Schüler.

Zitat:
Sagen wir mal,das der Schüler von der Schulleitung erfahren hat,das der Lehrer für die mündliche Prüfung verpflichtet ist,denn Schüler zu sagen,das er zu den 3 Themen noch denn Stoff des gesamten Jahrgangs beherrschen muss.Jedoch ist dies nicht der Fall,was man auch mit Zeugen belegen kann.

Ist das Recht dann nicht auf der Seite des Schülers?
Das ist möglich.
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Alt 12.09.2010, 14:21
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AW: Nichtversetzung Klasse 12

Zitat:
Zitat von Humungus Beitrag anzeigen
Ich denke, er soll sich beweisen? Man kann prüfen lassen, ob die Klausur unangemessen schwierig ist, aber die Chancen stehen schlecht. Außerdem sollte man nicht vergessen, dass der Prüfling ein schlechter Schüler in diesem Fach ist, dem sicherlich die Klausur schwerer erscheint als einem guten Schüler.

Das ist möglich.
Die schriftliche Nachprüfung war für denn Schüler A und Mitprüflinge so schwer,dass keiner die Nachprüfung bestanden hat.
Das ist doch ein Indiz dafür,dass die Nachprüfung zu schwer war.Schließlich hatte man 6 Wochen Zeit sich vorzubereiten.
Oder sehen das die Prüflinge alle falsch?
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Alt 12.09.2010, 16:29
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Zitat:
Zitat von Jomafi Beitrag anzeigen
Das ist doch ein Indiz dafür,dass die Nachprüfung zu schwer war.
das kann man auch anders sehen und kann ein Indiz dafür sein, dass sich die Schüler mangelhaft und/oder nicht hinreichend vorbereitet haben.

Ich sehe das wie meine Vorposter; die Chancen an der Nachprüfung rumzudeuteln dürften für den/die Schüler mehr als schlecht sein.

Bei solchen Fragen überlege ich immer wie meine Generation ohne Juraforum das Abi "schaffen" konnte.
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ned dass ma redt, ma sagts ja bloß

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Alt 12.09.2010, 16:42
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Zitat:
Zitat von Jomafi Beitrag anzeigen
Die schriftliche Nachprüfung war für denn Schüler A und Mitprüflinge so schwer,dass keiner die Nachprüfung bestanden hat.
Das ist doch ein Indiz dafür,dass die Nachprüfung zu schwer war.
Nein, nicht automatisch. Es kann ohne weiteres heißen, dass die Nachprüflinge alle das Klassenziel in diesem Fach nicht erreicht haben.

Sehen wir es doch einmal so: von 100 Schülern fallen 10 durch das Rost und geraten in die Nachprüfung (im Studium sind die Durchfallsquoten übrigens deutlich höher). Diese 10 sind (sorry!) der Bodensatz in diesem Fach.

Es ist gut möglich, dass alle 10 durchfallen, weil sie nunmal schlecht sind. Eine Nachprüfung folgt anderen Regeln als eine Klausur, sie soll prüfen, ob ein Weiterkommen wahrscheinlich ist. Sie ist also nicht in die Vergangenheit gerichtet, sondern gibt eine Aussage zur Zukunft ab, und die heißt hier: die 10 schaffen das nächste Jahr wahrscheinlich nicht und sollten lieber jetzt die Ehrenrunde drehen, um die Defizite nicht noch mehr anwachsen zu lassen. In vielen Hauptfächern sind Lücken mühsam zu schließen, und mit den Lücken gehts immer schlechter voran. Sechs Wochen Lernen ist nicht schlecht, muss aber nicht automatisch reichen.

Stellt man die Nachschreibklausur so, dass die Hälfte besteht, müsste man eigentlich sagen, dass die Klausuren des Schuljahres wesentlich zu schwer waren, weil diese 5 (hier im Beispiel) ja sonst nicht in die Nachprüfung gerutscht wären (denn die mündliche Note ist ja doch meist ein wenig besser als die schriftliche).
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Alt 14.09.2010, 20:03
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Also kann man mit keinem Argument bei der schriftlichen Prüfung was machen?
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  #10 (permalink)  
Alt 14.09.2010, 20:28
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AW: Nichtversetzung Klasse 12

Das ist schwierig. Argumente sind eindeutige Fehler bei der Korrektur (die ziehen) oder völlig falsche Bewertung (das zieht nicht so gut).

Vielleicht sollte man den kleinen Dienstweg gehen und noch einmal mit dem Lehrer und mit dem Direktor reden. Es macht sich übrigens gut, wenn die Eltern (bei Minderjährigen) dabei sind. Und man sollte Euphemismen vermeiden. War der Schüler das ganze Jahr hindurch miserabel, muss man kleine Brötchen backen.
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