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Neu aufgenommene Fremdsprache

Dies ist eine Diskussion zu Neu aufgenommene Fremdsprache innerhalb des Forums Schulrecht und Hochschulrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 22.09.2010, 19:45
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Neu aufgenommene Fremdsprache

Hallo,

man stelle sich folgende Situation vor:

Die Schüler werden zur Einschulung teilweise belehrt, dass sie bei der Wahl der 2. Fremdsprache, sich für eine entscheiden müssen, die sie zuvor noch nicht hatten.

Dennoch kommt es dazu, dass bei der Kurszusammensetzung fast 1/3 bereits bis zu 9 Jahre diese Fremdsprache unterrichtet bekommen haben.

Der Rest des Kurses bleibt aufgrund des verzehrten Maßstabs auf der Strecke.

Welche Optionen bieten sich den Schülern?

Eine Definition die ich auf einem Hamburger Gymnasium gefunden habe: "Eine neu aufgenommene Fremdsprache ist eine Fremdsprache, in welcher der Schüler beim Übergang in die gymnasiale Oberstufe Vorkenntnisse im Umfang von weniger als drei Jahren Unterricht oder keine Vorkenntnisse hat." Wir gehen mal davon aus dass es sich ebenfalls um ein Hamburger Gymnasium handelt.
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  #2 (permalink)  
Alt 22.09.2010, 20:27
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AW: Neu aufgenommene Fremdsprache

Wie? Das sollen in einem Kurs Schüler unterrichtet werden, die die Sprache schon 9 Jahre lang haben, und welche, für die die völlig neu ist?

Glaub ich nicht! Frag mal lieber nach, ob nicht ein neuer Anfängerkurs zusammengestellt wird.

Irgendwie irritiert es mich hier auch, dass die Sprache hier nicht genannt wird.
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Albert Einstein

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  #3 (permalink)  
Alt 22.09.2010, 20:33
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AW: Neu aufgenommene Fremdsprache

Spanisch wäre die Sprache.

Anfängerkurs war unser Vorschlag - wurde als ungmöglich vom Abteilungsleiter zurückgewiesen.

Der Umstand besteht bereits seit 4 Semestern und soll im 5. und 6. auch nicht mehr geändert werden.
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  #4 (permalink)  
Alt 22.09.2010, 20:36
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AW: Neu aufgenommene Fremdsprache

Und das heißt, in der Oberstufe kriegt eine Gruppe Spanisch neu, und dazukommende Schüler haben das schon 9 Jahre lang gehabt?

Schwachsinn. Mit dem Direktor reden und, wenn der sich sperrt, zum Kultusministerium. Der Unterricht wird tatsächlich völlig verzerrt werden, weil sich entweder ein Teil langweilt oder der andere völlig überfordert ist.

Ich erinnere mich noch an den Eintritt in die Oberstufe: natürlich wurden die Realschüler gemeinsam mit Sprachneulingen in der 2. Fremdsprache unterrichtet. Alles andere geht nun wirklich nicht.
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  #5 (permalink)  
Alt 22.09.2010, 20:42
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AW: Neu aufgenommene Fremdsprache

Haben wir da noch rückwirkend irgendwelche Chancen? Die beiden Noten aus der 12. sind ja ebenfalls unter diesen Umständen zustande gekommen. Wir reden hier ja auch nicht von 1-2 Schülern sondern von 6 bei vllt insgesamt 20.
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  #6 (permalink)  
Alt 22.09.2010, 21:53
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AW: Neu aufgenommene Fremdsprache

Achtung, Forenregeln!

Im Übrigen zeugt es von weiser Voraussicht, sich das erst einmal ein ganzes Jahr lang anzusehen. Leider entwertet es den Sachverhalt. In Wirklichkeit geht es also gar nicht um die Korrektheit, sondern um sch...Noten.
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  #7 (permalink)  
Alt 22.09.2010, 22:19
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AW: Neu aufgenommene Fremdsprache

Es ginge im Prinzip darum, dass schlechte Noten aus etwas resultieren würden, dass in dieser Form nicht hätte zustande kommen dürfen. Es läge doch auf der Hand das Schüler auf ihr Recht pochen und sich unter gegebenen Umständen unfair behandelt fühlen würden.
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  #8 (permalink)  
Alt 23.09.2010, 14:29
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AW: Neu aufgenommene Fremdsprache

Den Gedankengang hätten die Schüler bereits vor Beginn des Schuljahres haben müssen! Soll ich ehrlich sein: wäre jeder Schüler mit 12 Punkten davonmarschiert wäre das kein Thema gewesen. Nicht?

So eine Note im Nachhinein ändern zu lssen wird kaum möglich sein. Es geht nur der Weg über das Verwaltungsgericht, indem (Fristen beachten!) gegen das gesamte Zeugnis geklagt wird.

Haben die Schüler denn wenigstens ihre Bedenken vor dem Schuljahr geäußert? Und was ist nach der ersten Klausur passiert?
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Alt 23.09.2010, 17:25
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AW: Neu aufgenommene Fremdsprache

Bisher hätte für die Schüler keine Klausur angestanden. Die Schüler wären doch nur aufgebracht, weil sie mit den Unterrichtsmethoden der Lehrerin (die vielleicht sogar keinen Facultas hat - was an dieser Schule kein Einzelfall wäre) sich nicht grün werden. Sie hätten bereits mehrere Instanzen abgearbeitet und kriegen womöglich nur auf diese Weise ein Fuß in die Tür. Die Schüler würden jetzt die Schule in der Bringschuld sehen und auf einen neuen Kurs pochen, indem nur die Schüler sind, die Spanisch wirklich neu aufgenommen haben. Die Schule würde aber bisher verweigern, weil sie der Ansicht ist, es wäre nicht verboten die Kurse so zu gestalten.

Die Schule verlangt in diesem Fall eine gesetzliche Verordnung.
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  #10 (permalink)  
Alt 23.09.2010, 17:37
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AW: Neu aufgenommene Fremdsprache

Zitat:
Zitat von Danorey Beitrag anzeigen
Bisher hätte für die Schüler keine Klausur angestanden.
Wie? Da stand doch was mit "beiden schlechten Noten aus der 12). Ist in Sprachen kein Klausurzwang mehr?

Zitat:
Sie hätten bereits mehrere Instanzen abgearbeitet und kriegen womöglich nur auf diese Weise ein Fuß in die Tür.
Inklusive Kultusministerium? Keine Fakultas? "Gemischte" Kurse? Dann sollte man dem Kultusministerium klarmachen, dass man nunmehr klagen wird.
Zitat:
Die Schule würde aber bisher verweigern, weil sie der Ansicht ist, es wäre nicht verboten die Kurse so zu gestalten.
Auch dazu sollten Verordnungen bzw. Anweisungen bestehen. Im schlimmsten Fall muss man die Ochsentour machen und bei allen Kultusministerien in Deutschland nachfragen. Jedes, das eine entsprechende Verordnung hat, ist ein argumentatives Plus.

Zitat:
Die Schule verlangt in diesem Fall eine gesetzliche Verordnung.
Die Anweisung durch das Kultusministerium reicht aus.
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