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Nachträgliche Klausuranmeldung

Dies ist eine Diskussion zu Nachträgliche Klausuranmeldung innerhalb des Forums Schulrecht und Hochschulrecht

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Alt 19.06.2010, 22:50
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Nachträgliche Klausuranmeldung

Hallo,

bitte um Meinungen zu diesem fiktiven Fall:

Angenommen, ein Student befindet sich im 2.Mastersemester. Im 1.Semester musste man 5 Grundlagenmodule belegen. In einer Klausur ist er durchgefallen und muss sie dieses Semester nachschreiben. Für dieses Semester hat er sich regulär für die normalen Klausuren angemeldet, hat es jedoch versäumt, sich für die eine Nachklausur noch anzumelden. Die Frist lief vom 16.5.-30.5.2010. Versäumnis wurde ein Tag später am Nachmittag (31.5.2010) gemerkt und am 1.6. bereits den Prüfungsausschuss darüber benachrichtigt. Das Problem ist, dass bis zum Ende des Sommersemesters alle Grundlagenmodule bestanden sein müssen, da man ansonsten exmatrikuliert wird.

Der Prüfungsausschuss hat den Antrag des Studenten abgelehnt und die Zulassung zur Nachklausur verweigert, sodass ihm demnach die Exmatrikulation droht. Als Begründung hieß es, dass es keine triftigen Gründe gibt, die es rechtfertigen, dass er sich nicht für die Nachklausur angemeldet hat und aufgrund der Gleichbehandlung aller Studierenden, keine Ausnahmeregelung erfolgen kann.

Der Student hatte in den Tagen vor den Klausuranmeldungen familäre Probleme, da er für die Mutter Schulprobleme seines Bruder zu lösen hatte, dessen Zulassung zur Oberstufe gefährdet war und dem auch ein Schulverweis drohte. Zudem stand mit der Arbeit unter Druck (kann vom Arbeitgeber nachgewiesen werden), die er aufgrund seiner finanzieller schlechten Situation nicht aufgeben kann. In diesen Tagen überfiel ihn die Unkonzentriertheit, dass er sich für alle regulären Klausuren angemeldet hat, aber die Nachklausur nicht bedacht hat.

Da die Gründe dem Prüfungsausschuss nicht genügen, gibt es eine andere Frage:
Warum muss man sich überhaupt für eine Nachklausur anmelden, wenn es eine Restriktion gibt innerhalb von zwei Semester das Grundlagenmodul zu bestehen? Und da er durchgefallen ist, muss er zwangläufig die Nachklausur schreiben. Somit wird es ihm verweigert, die "Ausschöpfung sämtlicher Wiederholungsmöglichkeiten" wahrzunehmen.

An seiner alten Uni war man automatisch für die Nachklausur zugelassen, wenn man sie vorher nicht bestanden hatte.

Hier können folgende Prüfungsordnungsformulierungen helfen:

(*)Zu jeder Modulprüfung ist zu jedem Termin eine gesonderte fristgerechte Meldung in der Regel über das Internet beim Prüfungsamt erforderlich; andernfalls ist die Erbringung der Prüfungsleistung ausgeschlossen. Über begründete Ausnahmen entscheidet der Prüfungsausschuss.

(*) Der/Die Studierende kann sich zu einer Modulprüfung nur anmelden, soweit er zur Masterprüfung zugelassen ist und die entsprechende Modulprüfung noch nicht bestanden oder endgültig nicht bestanden hat. Eine Modulprüfung ist endgültig nicht bestanden, wenn die zum Bestehen erforderliche(n) Leistung(en)

Danke für die Meinungen!
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