Dies ist eine Diskussion zu Nachträgliche Änderung einer Zeugnisnote innerhalb des Forums Schulrecht und Hochschulrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Nachträgliche Änderung einer Zeugnisnote Schüler A der 11.Jahrgangsstufe eines Gymnasiums in NRW hat im Fach Wirtschaftsinformatik aufgrund hoher entschuldigter Fehlzeiten ein "nicht bewertbar" erhalten. Nachdem dieser sich mit diesem Zeugnis beworben hat und auch ein Ausbildungsvertrag abgeschlossen hat, behauptet die Schule plötzlich (direkt nach dem Beginn eines Widerspruchsverfahrens gegen eine andere Note) das "nicht bewertbar" sei durch einen Übertragungsfehler passiert und es müsse "mangelhaft" dort stehen. Nun bittet die Schule um einen nachträglichen Tausch der Zeugnisse. Darf diese dies? Wenige Tage vor der Zeugniskonferenz teilte die Stufenlehrerin dem Schüler mit, er würde ein "nicht bewertbar" erhalten. Auch der Fachlehrer sagte ihm, er würde ein "nicht bewertbar" bekommen. Somit kann ich mir einen Übertragungsfehler der Schule absolut nicht vorstellen. Ob ein Einblick in die Protokolle der Konferenz viel bringen, bezweifle ich, da eine Fälschung dieser Dokumente sicherlich nicht das Schwierigste ist. Ich bin davon ausgegangen, dass es sich bei einem Zeugnis um eine Urkunde, also ein geschaffenes Factum handelt, dass Rechtskräftigkeit hat und nicht so einfach durch Dummheit einzelner Lehrer geändert werden kann oder? Vielen Dank für zeitnahe Antworten! |
| |||
| AW: Nachträgliche Änderung einer Zeugnisnote Ein Zeugnis ist ein Verwaltungsakt und kann auch für eine gewisse Zeit von der Verwaltung wieder einkassiert werden bzw. aufgehoben werden. Dabei muss jedoch eine entsprechende INteressenabwägung vorgenommen werden. |
| |||
| AW: Nachträgliche Änderung einer Zeugnisnote Was mich auch wundert: wenn ein Schüler zu oft gefehlt hat, erntet er normalerweise für diesen Kurs eine Null, bzw. der Kurs wird nicht anerkannt, gleich, ob entschuldigt oder nicht. Ein "mangelhaft" ist bei zu vielen Fehlstunden nicht drin. Und bei einem klaren, nachvollziehbaren Fehler kann eine Urkunde geändert werden (stell Dir mal das Gegenteil vor: statt einer 1 gibts eine 6. Nicht mehr zu ändern?).
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
| |||
| AW: Nachträgliche Änderung einer Zeugnisnote also ich würde das zeugnis aus wirklich unerklärlichen gründen nicht mehr wiederfinden können.... einfach weg, das kann ja schon mal vorkommen.... da können sie ja eine zweitschrift ausstellen und da können sie dann auch gleich die "richtige" note reinschreiben. |
| |||
| AW: Nachträgliche Änderung einer Zeugnisnote Hm. Und was macht man, wenn man dann das falsche Zeugnis weiterbenutzt? Häääh?
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
| |||
| AW: Nachträgliche Änderung einer Zeugnisnote Zitat:
so was blödes, da hab ich noch gar nich dran gedacht.du meinst, wenn man nach paar jahren wieder finden würde und dann nicht so genau mehr drauf schaut und es einfach versehentlich verwendet..... ja, das wär ja dumm. ![]() im zweifel gildet dann natürlich: wo keine klägerin, da kein richterin. |
| |||
| AW: Nachträgliche Änderung einer Zeugnisnote danke für die antworten dadurch macht auch ein widerspruchsverfahren gegen andere noten keinen sinn mehr... wie sieht es denn mit den entstandenen kosten (anwalt etc.) des widerspruchsverfahrens aus? muss nicht dann die schule dafür aufkommen, da man das widerspruchsverfahren schließlich unter der annahme einer fünf weniger eröffnet hat und es nicht eröffnet hätte, wenn man gewusst hätte, dass man in einem fach mehr "mangelhaft" steht... rein logisch sehe ich es jedenfalls als unfair an, wenn man als unschuldiger für den fehler der schule auch noch geld zahlen muss... |
| |||
| AW: Nachträgliche Änderung einer Zeugnisnote Zitat:
ich meine, die ganze sache stinkt zum himmel. is schon sehr merkwürdig, wenn auf einmal dies "nicht bewertbar" in mangelhaft geändert wird, obwohl vorher mehrfach schon bestätigt, dass es ein "nicht bewertbar" wird... und dann nachdem das widerspruchsverfahren gegen eine andere note läuft.... aber das wird man nicht nachweisen können, somit hat man schlechte karten. darf ich mal fragen, welchen sinn das hat so ein zeugnis anzufechten? ich meine, wenn es doch um die 11 klasse geht und sowieso schon ein ausbildungvertrag steht, dann wird doch das nicht das abschlusszeugnis sein - oder doch? |
| |||
| AW: Nachträgliche Änderung einer Zeugnisnote Zitat:
Zuerst einmal muss die Schule begründen, warum sie das Fach jetzt doch bewerten will. Der Schüler wird doch genau wissen, wie oft er in dem Fach gefehlt hat, oder?
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
| |||
| AW: Nachträgliche Änderung einer Zeugnisnote inzwischen hat A über seinen RA einsicht in die zeugniskonferenzprotokolle gefordert. diese wurde von der schule verweigert, aber durch die bezirksregierung endgültig zugestellt. hierbei ist das "nicht bewertbar" leserlich durchgestrichen und gegen eine 5 ersetzt worden, dies geschah jedoch handschriftlich. welche note gilt nun? nicht bewertbar (wie auch auf dem zeugnis stand) oder die 5 (wie es die schule fordert)? hat sich die schule nicht in gewisser form strafbar gemacht? |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Einseitige nachträgliche Änderung eines Kaufvertrages | Kaufrecht / Leasingrecht | 14.04.2010 10:22 |
| Nachträgliche Änderung einer bereits übergebenen Rechnung, Urkundenfälschung | Strafrecht / Strafprozeßrecht | 22.02.2010 15:25 |
| Nachträgliche Änderung Umweltprämie | Aktuelle juristische Diskussionen und Themen | 17.03.2009 09:15 |
| Nachträgliche Änderung einer Abstimmung | Vereinsrecht | 10.06.2008 16:26 |
| nachträgliche Änderung eines Kündigungsgrundes | Arbeitsrecht | 26.07.2007 21:16 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios