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Nachträgliche Änderung einer Zeugnisnote

Dies ist eine Diskussion zu Nachträgliche Änderung einer Zeugnisnote innerhalb des Forums Schulrecht und Hochschulrecht

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Alt 13.09.2010, 21:02
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Nachträgliche Änderung einer Zeugnisnote

Hallo,
Schüler A der 11.Jahrgangsstufe eines Gymnasiums in NRW hat im Fach Wirtschaftsinformatik aufgrund hoher entschuldigter Fehlzeiten ein "nicht bewertbar" erhalten.
Nachdem dieser sich mit diesem Zeugnis beworben hat und auch ein Ausbildungsvertrag abgeschlossen hat, behauptet die Schule plötzlich (direkt nach dem Beginn eines Widerspruchsverfahrens gegen eine andere Note) das "nicht bewertbar" sei durch einen Übertragungsfehler passiert und es müsse "mangelhaft" dort stehen. Nun bittet die Schule um einen nachträglichen Tausch der Zeugnisse. Darf diese dies?
Wenige Tage vor der Zeugniskonferenz teilte die Stufenlehrerin dem Schüler mit, er würde ein "nicht bewertbar" erhalten. Auch der Fachlehrer sagte ihm, er würde ein "nicht bewertbar" bekommen.
Somit kann ich mir einen Übertragungsfehler der Schule absolut nicht vorstellen.
Ob ein Einblick in die Protokolle der Konferenz viel bringen, bezweifle ich, da eine Fälschung dieser Dokumente sicherlich nicht das Schwierigste ist.
Ich bin davon ausgegangen, dass es sich bei einem Zeugnis um eine Urkunde, also ein geschaffenes Factum handelt, dass Rechtskräftigkeit hat und nicht so einfach durch Dummheit einzelner Lehrer geändert werden kann oder?
Vielen Dank für zeitnahe Antworten!
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Alt 13.09.2010, 22:05
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AW: Nachträgliche Änderung einer Zeugnisnote

Ein Zeugnis ist ein Verwaltungsakt und kann auch für eine gewisse Zeit von der Verwaltung wieder einkassiert werden bzw. aufgehoben werden. Dabei muss jedoch eine entsprechende INteressenabwägung vorgenommen werden.
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  #3 (permalink)  
Alt 13.09.2010, 22:16
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AW: Nachträgliche Änderung einer Zeugnisnote

Was mich auch wundert: wenn ein Schüler zu oft gefehlt hat, erntet er normalerweise für diesen Kurs eine Null, bzw. der Kurs wird nicht anerkannt, gleich, ob entschuldigt oder nicht. Ein "mangelhaft" ist bei zu vielen Fehlstunden nicht drin.

Und bei einem klaren, nachvollziehbaren Fehler kann eine Urkunde geändert werden (stell Dir mal das Gegenteil vor: statt einer 1 gibts eine 6. Nicht mehr zu ändern?).
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Alt 13.09.2010, 22:29
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AW: Nachträgliche Änderung einer Zeugnisnote

also ich würde das zeugnis aus wirklich unerklärlichen gründen nicht mehr wiederfinden können.... einfach weg, das kann ja schon mal vorkommen....

da können sie ja eine zweitschrift ausstellen und da können sie dann auch gleich die "richtige" note reinschreiben.
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  #5 (permalink)  
Alt 13.09.2010, 22:42
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AW: Nachträgliche Änderung einer Zeugnisnote

Hm. Und was macht man, wenn man dann das falsche Zeugnis weiterbenutzt? Häääh?
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  #6 (permalink)  
Alt 13.09.2010, 23:09
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AW: Nachträgliche Änderung einer Zeugnisnote

Zitat:
Zitat von Humungus Beitrag anzeigen
Hm. Und was macht man, wenn man dann das falsche Zeugnis weiterbenutzt? Häääh?
so was blödes, da hab ich noch gar nich dran gedacht.

du meinst, wenn man nach paar jahren wieder finden würde und dann nicht so genau mehr drauf schaut und es einfach versehentlich verwendet.....

ja, das wär ja dumm.

im zweifel gildet dann natürlich: wo keine klägerin, da kein richterin.
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  #7 (permalink)  
Alt 14.09.2010, 21:17
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AW: Nachträgliche Änderung einer Zeugnisnote

danke für die antworten
dadurch macht auch ein widerspruchsverfahren gegen andere noten keinen sinn mehr...
wie sieht es denn mit den entstandenen kosten (anwalt etc.) des widerspruchsverfahrens aus?
muss nicht dann die schule dafür aufkommen, da man das widerspruchsverfahren schließlich unter der annahme einer fünf weniger eröffnet hat und es nicht eröffnet hätte, wenn man gewusst hätte, dass man in einem fach mehr "mangelhaft" steht...
rein logisch sehe ich es jedenfalls als unfair an, wenn man als unschuldiger für den fehler der schule auch noch geld zahlen muss...
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  #8 (permalink)  
Alt 14.09.2010, 23:12
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AW: Nachträgliche Änderung einer Zeugnisnote

Zitat:
Zitat von Michael.2704 Beitrag anzeigen
wie sieht es denn mit den entstandenen kosten (anwalt etc.) des widerspruchsverfahrens aus?
ohje... ich glaub nicht, dass man da was machen kann. das wird man wohl selber zahlen müssen... im grunde hat ja die eine änderung nix damit zu tun, dass diese anfechtung nicht mehr möglich wäre...

ich meine, die ganze sache stinkt zum himmel. is schon sehr merkwürdig, wenn auf einmal dies "nicht bewertbar" in mangelhaft geändert wird, obwohl vorher mehrfach schon bestätigt, dass es ein "nicht bewertbar" wird... und dann nachdem das widerspruchsverfahren gegen eine andere note läuft....

aber das wird man nicht nachweisen können, somit hat man schlechte karten.

darf ich mal fragen, welchen sinn das hat so ein zeugnis anzufechten? ich meine, wenn es doch um die 11 klasse geht und sowieso schon ein ausbildungvertrag steht, dann wird doch das nicht das abschlusszeugnis sein - oder doch?
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  #9 (permalink)  
Alt 15.09.2010, 08:03
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AW: Nachträgliche Änderung einer Zeugnisnote

Zitat:
Zitat von Michael.2704 Beitrag anzeigen
... da man das widerspruchsverfahren schließlich unter der annahme einer fünf weniger eröffnet hat
uuuh, kuck mal, eine Zusatzinfo. Ist es vielleicht so, dass um eine Versetzung gestritten wird?

Zuerst einmal muss die Schule begründen, warum sie das Fach jetzt doch bewerten will. Der Schüler wird doch genau wissen, wie oft er in dem Fach gefehlt hat, oder?
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  #10 (permalink)  
Alt 24.11.2010, 20:12
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AW: Nachträgliche Änderung einer Zeugnisnote

inzwischen hat A über seinen RA einsicht in die zeugniskonferenzprotokolle gefordert. diese wurde von der schule verweigert, aber durch die bezirksregierung endgültig zugestellt.
hierbei ist das "nicht bewertbar" leserlich durchgestrichen und gegen eine 5 ersetzt worden, dies geschah jedoch handschriftlich.
welche note gilt nun? nicht bewertbar (wie auch auf dem zeugnis stand) oder die 5 (wie es die schule fordert)?
hat sich die schule nicht in gewisser form strafbar gemacht?
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