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Nachsitzen ohne Benachrichtigung der Eltern

Dies ist eine Diskussion zu Nachsitzen ohne Benachrichtigung der Eltern innerhalb des Forums Schulrecht und Hochschulrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 13.06.2010, 17:36
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Nachsitzen ohne Benachrichtigung der Eltern

Hallo, ich wollte euch Fragen ob es nach hessischem Schulrecht erlaubt ist, zum Nachsitzen außerhalb des regulären Unterrichts zitiert zu werden ohne dass die Eltern vorher von der Schule benachrichtigt werden.
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  #2 (permalink)  
Alt 13.06.2010, 18:17
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AW: Nachsitzen ohne Benachrichtigung der Eltern

Siehe §82 Absatz 1 hessiches Schulgesetz:
Zitat:
...Nachholen schuldhaft versäumten Unterrichts nach vorheriger Benachrichtigung der Eltern...
Wenn das Nachsitzen aus diesem Grund erfolgt, sind die Eltern zu benachrichtigen.
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

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  #3 (permalink)  
Alt 13.06.2010, 18:26
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AW: Nachsitzen ohne Benachrichtigung der Eltern

Und wenn es wegen eines Verstoßes gegen die Hausordnung war?
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  #4 (permalink)  
Alt 14.06.2010, 07:57
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AW: Nachsitzen ohne Benachrichtigung der Eltern

Dann müsste man prüfen, ob ein Arrest eine in Hessen erlaubte Disziplinarstrafe ist. Und ob in der Schulordnung so eine Maßnahme erwähnt ist.

Ich kann mich noch entfernt an meine Einschulung im Gymnasium erinnern. Dort stand in der Schulordnung, dass ein Arrest über zwei Stunden Dauer bei den Eltern anzukündigen ist.
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