Dies ist eine Diskussion zu Nachprüfung - Termin Schüler mitteilen, 2. Fremdsprache extern lernen innerhalb des Forums Schulrecht und Hochschulrecht
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| mich interessiert ob irgendwo - bsp. ASchO - festgelegt ist wie und wann ein Schüler auf den Termin der Nachprüfung aufmerksam gemacht werden muss. Meine Frage bezieht sich ausschließlich auf den zweiten Bildungsweg, Abendgymnasium. Sofern ihr mit weiterhelfen könnt, teilt mir doch bitte mit ob dem Schüler eine schriftliche "Einladung" verschickt werden muss oder ob es reicht dem Schüler den Nachprüfungstermin mündlich mitzuteilen. Außerdem interessiert mich, ob man in die Klasse 13 versetzt wird, wenn man in der zweiten Fremdsprache eine 5 bekommen hat und die Nachprüfung nicht bestanden hat. Normalerweise sollte dies doch möglich sein, da eine 5 kein Grund für eine Nichtversetzung ist. Allerdings kann ich mir vorstellen, dass der Schüler im zweiten Halbjahr der 13 keine Zulassung zum Abitur bekommt. Sofern mein Gedankengang bis hierher stimmt, könnte der Schüler doch darauf bestehen trotz misslungener Nachprüfung in die Klasse 13 versetzt zu werden, dann könnte man einen "externen" Spanischkurs (bsp. VHS) belegen um den Nachweis der zweiten Fremdsprache nachzuholen um im zweiten Semester der Klasse 13 die Erlangung der zweiten Fremdsprache nachzuweisen um doch noch zum Abi zugelassen zu werden, oder nicht? Meine Frage bezieht sich ausschließlich auf den zweiten Bildungsweg, Abendgymnasium. Vielen Dank schonmal Edit: Bundesland NRW, zweiter Bildungsweg, Abendgymnasium |
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