Dies ist eine Diskussion zu Nach dem Unterricht länger dableiben und Klassenfahrten innerhalb des Forums Schulrecht und Hochschulrecht
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| Nach dem Unterricht länger dableiben und Klassenfahrten Ich hab folgende zwei Fragen: Mal angenommen in der Schule fällt Unterricht am Nachmittag aus, darf ein Lehrer einzelne Schüler einfach 2 Stunden länger dabehalten und sie mit Arbeit beschäftigen? Zum Beispiel beim Tag der offenen Tür helfen. Wäre ja dann voll ungerecht wenn zum Beispiel nur 10 der 30 Schüler dann verpflichtet werden zu helfen und das ohne das dies vorher schon geplant war und einfach so spontan. Und zur zweiten Frage: Ist eine Klassenfahrt echt "nur" eine Verlegung des Unterrichtsplatzes oder wie sieht das Schulrecht eine Klassenfahrt? Ist das nicht sowas wie eine Freizeitveranstaltung mit der Klasse? Würde mich über Antworten freuen =) Eox |
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| AW: Nach dem Unterricht länger dableiben und Klassenfahrten Zitat:
Schüler können in einem angemessenen Rahmen für schulische Tätigkeiten (beispielsweise um Schulveranstaltungen vorzubereiten) in die Pflicht genommen werden. Zitat:
Solange keine spezielle Auswahl stattfindet, sehe ich keine Benachteiligung. Zitat:
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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