Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Muss eine Klassenfahrt bezahlt werden?

Dies ist eine Diskussion zu Muss eine Klassenfahrt bezahlt werden? innerhalb des Forums Schulrecht und Hochschulrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 15.01.2007, 13:56
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Jan 2007
Beiträge: 1
Keine Wertung, furacao hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, furacao hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, furacao hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, furacao hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, furacao hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, furacao hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, furacao hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, furacao hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, furacao hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, furacao hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Exclamation Muss eine Klassenfahrt bezahlt werden?

Hallo,

Ich besuche die zwölfte Klasse eines Gymnasiums. Das Problem ist das Folgende:

In diesem Jahr soll eine Studienfahrt in die Hauptstadt gemacht werden. Die Klassenfahrt wurde bereits vor mehr als einem Jahr vom Lehrer L angekündigt. Gegen Ende des letzten Jahres, ging ein Rundschreiben herum, in denen die Schüler S einen Abschnitt ausfüllen sollten, dass sie damit einverstanden sind, auf die Klassenfahrt mitzukommen und eine Anzahlung in Höhe von 20€ leisten sollten.
Der Schüler S jedoch gab weder den ausgefüllten Abschnitt ab, noch sagte er mündlich zu, noch leistete er die Anzahlung. Ohne die Zettel richtig durchzusehen buchten die beiden Lehrer L die Studienfahrt jedoch, ohne den Schüler S noch einmal auf das Fehlen des Dokuments anzusprechen.
Als man Schüler S dann Anfang 2007 ansprach, sagte dieser, dass er weder Zettel, noch Anzahlung abgegeben habe, weil er nicht mitfahren würde.
Dies wollten die Lehrer sich nicht gefallen lassen und möchten das Geld nun einklagen.

Meine Frage:
Können die Lehrer L den Schüler S überhaupt ohne Vorlage von Beweisen überhaupt verklagen? Wie ist die Rechtslage?

Bitte um Antwort!
Mit Zitat antworten


Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Wann muss Reparatur bezahlt werden? Mietrecht 04.02.2010 15:09
Muss Zahnarztrechnung bezahlt werden! Arztrecht 02.02.2010 12:55
Muss eine Auflage in Raten bezahlt werden? Strafrecht / Strafprozeßrecht 06.02.2009 20:20
muss ein storniertes hotelzimmer bezahlt werden Mietrecht 29.03.2008 10:10
Muss Abschlepprechnung bezahlt werden? Straßenverkehrsrecht 20.12.2006 20:53





Lexikon

Gesetze

Anwälte für Schulrecht und Hochschulrecht

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN