Dies ist eine Diskussion zu Mobbing in der Schule innerhalb des Forums Schulrecht und Hochschulrecht
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| Mobbing in der Schule |
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| AW: Mobbing in der Schule Sofort zum Direktor gehen, Drohbrief mitnehmen und mit Dienstaufsichtsbeschwerde drohen. Lehrer herbeizitieren und Druck machen. Ankündigen, man werde die Sache in die Öffentlichkeit bringen und als nächsten Schritt das Kultusministerium persönlich aufsuchen und Theater machen. Man werde auch zu einem Arzt gehen und sich ein Attest ausstellen lassen. Dann wären Schadenersatzansprüche möglich. Hier geht es nicht um "rechtliche Schritte", sondern erst einmal, den lehrern Feuer unterm Ar... zu machen. Rechtlich verletzt die Schulbehörde durch die Unterlassung ihre Garantenpflicht.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Mobbing in der Schule In fiktivem Fall ist Rektor bereits seit längerem informiert. Lehrer von Schüler Y meint zu dem fiktivem Fall nur das es nun mal "Opferrollen" gibt. Unterstützung seitens der Schule ist nicht zu erwarten. Eltern von Schüler X wurden ebenfalls vor wochen von eltern des Schülers Y informiert. Kann Schüler X der mobbt und in fiktivem Fall knapp 14 ist strafrechtlich belangt werden bei anzeige wegen Drohung? |
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| AW: Mobbing in der Schule Nötigung, Beleidigung und Körperverletzung sind möglich. Anwalt nehmen und Sache dem Kultusministerium berichten.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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