Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Miese Kopfnote u. Verweig. der Schulzeitverl.

Dies ist eine Diskussion zu Miese Kopfnote u. Verweig. der Schulzeitverl. innerhalb des Forums Schulrecht und Hochschulrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 28.07.2010, 18:25
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Jul 2010
Beiträge: 1
Keine Wertung, Mushroom hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Mushroom hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Mushroom hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Mushroom hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Mushroom hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Mushroom hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Mushroom hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Mushroom hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Mushroom hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Mushroom hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Miese Kopfnote u. Verweig. der Schulzeitverl.

Hallo =)



erstmal: ich danke jeden, der sich diesen (wahrscheinlich ellenlang werdenden) Beitrag durchliest! Ich versuche mich kurz zu fassen aber so wie ich mich kenne wird das wohl nichts werden, vorallem da ich auf alles richtig eingehen möchte

Das ganze ist natürlich nur ein fiktiver Fall!



Also, nehmen wir mal an, dass mein Bruder das letzte (9.) Jahr der Hauptschule diesen Monat abgeschlossen hat. Er hat KEIN Hauptschulabschluss, demnach natürlich erst recht kein Quali und eine bitterböse Kopfinfo.

Die Geschichte dazu:



In der 8. Klasse hatte er einen Lehrer, der weder den Schülern noch den Eltern dazu gefallen hat. Die Kinder haben nichts gelernt und es war einfach nicht passend. Meine Mutter war maßgebend daran beteiligt, dass dieser Lehrer in dieser Klasse nicht mehr weiter unterrichtet und ein neuer Lehrer der Klasse zugesprochen wurde.

Aber wie das leider manchmal so ist, kamen sie mit dem neuen Lehrer vom Regen in die Traufe.



Der neue Lehrer konnte meinen Bruder von anfang an nicht leiden. Das hat sich mit der Zeit immer mehr zugespitzt. Ich möchte garnicht behaupten, dass mein Bruder der Unschuldsengel schlechthin ist, er gibt einfach gerne (passend!) Kontra. Beleidigend wurde er davor nie und er weiß sich auch auszudrücken.

Am anfang des Schuljahres kam es zu einem Streit zwischen den Mitschülern. Es gab einen Jungen in der Klasse, der die Opferrolle inne hatte. Mein Bruder und einige andere Klassenkameraden haben diesen Jungen geärgert (dafür wurde hat er auch eine anständige Standpauke bekommen!) und der Junge wusste sich daraufhin nicht mehr anders zu wehren als mit körperlicher Gewalt. Dummerweise hat er sich dafür meinen Bruder ausgesucht und es kam zu einer kleinen Rangelei. Lehrer und Mitschüler sind dann dazwischen und haben den Jungen festgehalten, dieser hat sich allerdings wieder befreit und ist meinem Bruder nochmal in den Rücken gefallen und hat ihm mit einem Regenschirm ein blaues Auge verpasst.

Daraufhin rief der Klassenlehrer meine Mutter an und hat sie darum gebeten, meinen Bruder augenblicklich von der Schule abzuholen da er ihn nicht mehr unter Kontrolle hat. Mein Bruder wusste zu dem Zeitpunkt nichts davon und saß, als meine Mutter 10 Minuten später eintraf, seelenruhig im Unterricht und war richtig erschrocken als seine Mutter dann plötzlich in der Tür stand.

Der Lehrer hat dann mit meiner Mutter gesprochen und hat dabei den Satz fallengelassen (frei wiedergegeben): "xxx" hat ein Verhalten an sich wie ein Amokläufer, ist nicht berechenbar und ich hatte richtig Angst vor ihm". Die Mitschüler haben später alle gesagt, dass mein Bruder bis zum Augenblick des Regenschirmschlags recht ruhig war, erst danach wurde er sauer. Verständlich in meinen Augen, wenn natürlich auch nicht richtig.



Danach wurde es seitens des Lehrers immer schlimmer.

Das ganze grenzte schon fast an Mobbing, was uns die Mitschüler auch versprechen konnten (und wir haben auch Mitschüler gefragt, die nicht in der "Clique" meines Bruders sind).

Wenn die Hälfte der Klasse z.B. die Hausaufgaben vergessen haben, darunter auch mein Bruder, hat sich der Lehrer immer ihn ausgesucht und hat nur ihn vor der gesamten Klasse zur Sau gemacht.

Bei solch einer Aktion konnte mein Bruder mal wieder nicht den Mund halten und sagte, dass er es unfair finde das nur er eins reingewürgt bekommt. So kam ein Wort zum anderen (u.a. hat der Lehrer meinen Bruder als äußerst faul, unmotiviert und als ein schlechtes Vorbild und einen schlechten Klassensprecher hingestellt) und mein Bruder hat letztendlich das Wort "A*schloch" fallen lassen. Dadurch musste er zum Rektor, aber ein Verweis oder sonstiges kam nie.



Wir haben mehrere mittlerweile ehemalige Mitschüler, die sogar vor Gericht bezeugen würden, dass das Verhalten des Lehrers gegenüber meinem Bruder schon an Mobbing grenzte. Zumindest sehr unfair und vorallem sehr unpädagogisch war.



So ging dies das gesamte Jahr über immer weiter. Letztendlich durfte er den Quali sogar mitschreiben, hat aber natürlich nicht bestanden. Einen Hauptschulabschluss hat er, wie wir etwas später erfuhren, auch nicht. Er hat einen Sechser und 3 Fünfer im Zeugnis. Ansonsten größtenteils Vierer. Daran ist er natürlich nicht unbeteiligt! Was uns sauer aufstösst ist die Kopfnote. Darin wird er als äußerst unmotiviert, impulsiv und träge beschrieben. Und genau wegen dieser Kopfnote wurde er nicht beim BVJ aufgenommen, wo er zumindest den Hauptschulabschluss hätte nachholen können.



Meine Mutter hat bereits vor dem Ende des Schuljahres einen Antrag auf Schulzeitverlängerung gestellt. Dieser wurde NICHT angenommen, obwohl ausdrücklich darauf hingewiesen wurde, dass er das nächste Jahr dann auf einer ANDEREN Schule verbringen würde. Der Grund sei, dass mein Bruder zu unmotiviert und impulsiv ist.



Ohne die Schulzeitverlängerung und die Aufnahme beim BVJ steht er nun da... und wird wohl in der "Arbeitslosenklasse" landen. (3 Jahre lang 1x die Woche Schule)



Und nun ist die Frage, was man machen könnte. Meine Mutter hat heute mit meiner ehemaligen Klassenlehrerin telefoniert und diese meinte ihr wäre so ein Fall (Verweigerung der Schulzeitverlängerung) noch nicht untergekommen und sie könne ihr nun auch nicht weiterhelfen. Was sie nur ganz genau wüsste wäre, dass man die Kopfnote anfechten kann, da so etwas (unmotiviert, träge, impulsiv) in dieser Satzstellung so nicht drinnen stehen dürfte.



Die Frage ist nun, was genau man machen könnte. Meine Mutter ist mit den Nerven am Ende und mein Bruder ist richtig lethargisch. Er ist alles andere als dumm, sondern insg. ein recht kluges Köpfchen. Vor diesem Schuljahr hatte er nie eine Fünf im Zeugnis, selbst Vieren waren nicht vermehrt anzutreffen.

Hat jemand eine Idee, an wen man sich wenden könnte? Meine Mutter hat bereits beim Schulamt und bei der Schulberatungsstelle angerufen. Diese meinten allerdings nur, dass wir die Verweigerung der Schulzeitverlängerung anklagen können. Meine Mutter hat dann an die Schule geschrieben wieso genau das ganze verweigert wurde, wieder wurde genannt das er unmotiviert sei etc pp.



So.. wie ist die Rechtslage?
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 28.07.2010, 19:27
Senior Mitglied
 
Registriert seit: Jan 2009
Beiträge: 300
Blog-Einträge: 2
87% positive Bewertungen (300 Beiträge, 31 Bewertungen)87% positive Bewertungen (300 Beiträge, 31 Bewertungen)87% positive Bewertungen (300 Beiträge, 31 Bewertungen)87% positive Bewertungen (300 Beiträge, 31 Bewertungen)87% positive Bewertungen (300 Beiträge, 31 Bewertungen)87% positive Bewertungen (300 Beiträge, 31 Bewertungen)87% positive Bewertungen (300 Beiträge, 31 Bewertungen)87% positive Bewertungen (300 Beiträge, 31 Bewertungen)87% positive Bewertungen (300 Beiträge, 31 Bewertungen)87% positive Bewertungen (300 Beiträge, 31 Bewertungen)  
AW: Miese Kopfnote u. Verweig. der Schulzeitverl.

um welches Bundesland handelt es sich hier?
__________________
Wo Gesetze schriftlich aufgezeichnet sind, genießte der Schwache mit dem Reichen gleiches Recht." (Euripides)
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 28.07.2010, 20:14
V.I.P.
 
Registriert seit: Aug 2007
Alter: 44
Beiträge: 18.878
98% positive Bewertungen (18878 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18878 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18878 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18878 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18878 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18878 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18878 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18878 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18878 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18878 Beiträge, 1279 Bewertungen)  
AW: Miese Kopfnote u. Verweig. der Schulzeitverl.

Wenn Du glaubst, mit einem "angenommen" die Forenregeln zu beachten, wirst Du sehen, wieviel Resonanz Du kriegst.

Im Übrigen ist die Geschichte völlig unglaubwürdig und das Verhalten und die Noten des Bruders massiv euphemisierend. Wichtige Schritte hätten schon vor langer, langer Zeit unternommen werden sollen.

Zur Rechtslage: Gegen das Zeugnis und andere Verwaltungsakte ist Widerspruch und Klage vor dem Verwaltungsgericht innerhalb von vier Wochen möglich. Fehlt einem Verwaltungsakt eine Rechtsbehalfesbelehrung, verlängert sich die Frist auf ein Jahr.
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 28.07.2010, 20:34
Senior Mitglied
 
Registriert seit: Jan 2009
Beiträge: 300
Blog-Einträge: 2
87% positive Bewertungen (300 Beiträge, 31 Bewertungen)87% positive Bewertungen (300 Beiträge, 31 Bewertungen)87% positive Bewertungen (300 Beiträge, 31 Bewertungen)87% positive Bewertungen (300 Beiträge, 31 Bewertungen)87% positive Bewertungen (300 Beiträge, 31 Bewertungen)87% positive Bewertungen (300 Beiträge, 31 Bewertungen)87% positive Bewertungen (300 Beiträge, 31 Bewertungen)87% positive Bewertungen (300 Beiträge, 31 Bewertungen)87% positive Bewertungen (300 Beiträge, 31 Bewertungen)87% positive Bewertungen (300 Beiträge, 31 Bewertungen)  
AW: Miese Kopfnote u. Verweig. der Schulzeitverl.

ist das nich so, dass man nur gegen Abschlusszeugnise widerspruch einlegen kann?
und dann erst bei der Schule schriftlich, oder per Niederschrift, sollte die schule den Widerspruch abweisen, so kann beim schulamt, oder der bezirksregigierung bzw. Schulministerium erneut der Widerspruch erhoben werden.
Sollte es wieder abgelehnt werden, bleibt noch das Verwaltungsgericht, bei diesem kann gegen den Verwaltungsakt Klage erhoben werden. Frist ist hier 1 monat nach bekanntgabe.

dies gilt nur beim Abschlusszeugnis, wie es in dem Sachverhalt aussieht bin ich mir nicht sicher.
__________________
Wo Gesetze schriftlich aufgezeichnet sind, genießte der Schwache mit dem Reichen gleiches Recht." (Euripides)
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
800€ eingeklagt und jetzt 6000€ Miese Aktuelle juristische Diskussionen und Themen 03.06.2010 12:59
gewerbl. Mietvorauszahlung als "Ansparung"für miese Zeiten? Mietrecht 06.11.2007 14:26





Lexikon

Gesetze

Anwälte für Schulrecht und Hochschulrecht

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN