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LK-Wahlen Gymnasien NRW - Losverfahren legitim ?

Dies ist eine Diskussion zu LK-Wahlen Gymnasien NRW - Losverfahren legitim ? innerhalb des Forums Schulrecht und Hochschulrecht

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Alt 31.05.2011, 17:15
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LK-Wahlen Gymnasien NRW - Losverfahren legitim ?

Hallo

Mal angenommen Person1 würde in die 11. Klasse eines Gymnasiums in NRW gehen (G9).
Gestern fanden die LK-Wahlen statt, bei denen Person1 Erdkunde und Mathe als Leistungskurs gewählt habe.

Da ca. 40 Leute Erdkunde als Leistungskurs gewählt haben, aber nur 1 Lehrer für 1 Leistungskurs (max. 25 Schüler) zur Verfügung steht, mussten die 25 "ausgewählt" werden.
In dem angenommenen Fall hatte Person1 das Pech, dass das "Auswählen" ein "Losen" war (d.h. Namen in eine Kiste und ein Lehrer zieht die 25 Schüler, die in den Leistungskurs kommen). Wie der Zufall so wollte hat Person1 den LK nicht bekommen, obwohl Person1 momentan notenmäßig 1-2 steht (Mit 1-2 ist Person 1 einer der 10 besten der 40 Schüler, die den LK wollten).
Da Person1 so "gut" in dem Fach Erdkunde ist und sieht wie andere Schüler die 4 (ausreichend) stehen, aber durch das Losverfahren gezogen werden und in den Leistungskurs kommen, fühlt sich Person1 unfair behandelt. Jetzt müsste Person1 laut Lehrern etwas anderes als Leistungskurs wählen, was Person1 aber nicht möchte.

Dazu wollte ich euch fragen ob so ein "Losverfahren" überhaupt erlaubt ist, oder ob man nicht Schüler wie Person1 (die "gut" stehen) in den LK aufnehmen muss.

Danke im Voraus
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