Dies ist eine Diskussion zu Lehrer/Schüler - persönliche Probleme.. innerhalb des Forums Schulrecht und Hochschulrecht
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| Lehrer/Schüler - persönliche Probleme.. mal angenommen, ein Lehrer an einem Gymnasium kann eine Schülerin nicht leiden. Er kündigt schon an: Mit deinem Abitur sehe ich aber schwarz...". Die Schülerin schreibt in allen anderen Fächern gute Noten, nur in Deutsch kassiert sie trotz eifrigem lernen nur schlechte Zensuren. Im Fach Geschichte ist sie gut, 8 Punkte, der Lehrer, der auch in Deutsch unterrichtet übernimmt dieses Fach, und schon hagelt es schlechte Noten.Damit dann drei Ausfälle! Das Fach Geschichte konnte sie jetzt in einen anderen LK wechseln, aber Deutsch bleibt bei diesem Lehrer. Wenn er in der nächsten Klausur ihr wieder eine schlechte Zensur gibt, ist die Abiturzulassung dahin. Kann man hier z.B. über sowas wie eine Schiedsstelle die Benotung dieses Lehrers überprüfen lassen? Gibt es überhaupt eine Möglichkeit einen Lehrer, der offensichtlich persönliche Abneigungen gegen eine Schüler hat, irgendwie in die Schranken zu weisen? Vielen Dank Fedudad |
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| AW: Lehrer/Schüler - persönliche Probleme.. Zitat:
Zitat:
1. den "kleinen Dienstweg" über den Beratungs/Vertrauenslehrer und den Direktor, dem man seine Beobachtungen mitteilt. Man sollte allerdings das Gegenargument entkräften können, dass der Schüler entweder eine Abneigung gegen den Lehrer hat oder zu unflexibel ist, um sich auf den Stil des Lehrers einzustellen. 2. die Dienstaufsichtsbeschwerde über den Lehrer, bei der man sich bei seinem Dienstherrn, dem Kultusministerium beschwert 3. der Klage vor dem Verwaltungsgericht gegen ein Zeugnis (man kann nicht gegen eine einzelne Klausurnote klagen, und wahrscheinlich auch nicht gegen eine einzelne Zeugnisnote. In allen drei Fällen kann eine Überprüfung der Klausurnoten stattfinden - wobei ein Lehrer auch einen breiten Spielraum bei der Benotung hat, insbesondere in nicht-mathematischen Fächern. Wichtig in allen diesen Fällen wäre auch, ob es Aussagen von Mitschülern oder auch Lehrern gibt, die die "Schlechterbehandlung" bestätigen können. Ich würde immer dazu raten, dass auch die Eltern vorstellig werden, selbst bei einem volljährigen Schüler.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Lehrer/Schüler - persönliche Probleme.. Ich denke dass kommt auch auf das Bundesland an. Aber in der Regel, sollte man es Melden können. Vorallem sollte man die Klausur überprüfen, also die Antworten Googlen, in Büchern nachlesen etc. Wenn man dann sehen kann, dass richtige lösungen als falsch angestrichen wurden o.Ä. sollte man damit zum Schuldirektor gehen und wenn dieser nichts tut, sollte es ein Grund zur Anzeige sein. Das Thema ist relativ kompliziert, da Lehrer einen großen Spielraum in der Bewertung haben und der Meinung sind, sich alles erlauben zu können. Man sollte dies erstmal dem Rektor melden und wenn da nichts bei rauskommt, sollte man sich überlegen, einen Anwalt einzuschalten der einen dann Berät. Ich hoffe ich konnte dir helfen. Gruß, Till Pumm |
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| AW: Lehrer/Schüler - persönliche Probleme.. Zitat:
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Hilfe wird, soweit zu lesen, relativ schnell benötigt. |
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| AW: Lehrer/Schüler - persönliche Probleme.. Wenn es schnell gehen muss, sehe ich nur die Möglichkit, einen Anwalt zur hilfe zu holen, da er einem am besten in einem Persönlichen gespräch helfen kann, da sich ein Anwalt mit dem Fachgebiet am besten damit auskennt. Gruß, Till Pumm |
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| AW: Lehrer/Schüler - persönliche Probleme.. Welcher Fachanwalt ist in soeinem Fall zu empfehlen? |
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| AW: Lehrer/Schüler - persönliche Probleme.. Den Spielraum sollte man aber nicht überschätzen. An vielen Schulen einigen sich die verschieden Lehrer eines Faches auf Bewertungskriterien und die Gewichtung bestimmter Fehler, um eine weitgehend einheitliche Notengebung zu gewährleisten. Wenn der vertauenslehrer auch Deutsch unterrichtet, wäre das vielleicht ein Ansatzpunkt (wenn es denn diese Absprachen gibt). Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus, aber über die Notentransparenz können sich Lehrer auch nicht so einfach hinwegsetzen |
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