Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Lehrer/Schüler - persönliche Probleme..

Dies ist eine Diskussion zu Lehrer/Schüler - persönliche Probleme.. innerhalb des Forums Schulrecht und Hochschulrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 31.12.2011, 17:15
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Dec 2011
Beiträge: 1
Keine Wertung, fedudad hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, fedudad hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, fedudad hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, fedudad hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, fedudad hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, fedudad hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, fedudad hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, fedudad hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, fedudad hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, fedudad hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Lehrer/Schüler - persönliche Probleme..

Hallo Forum, hallo Rechtsexperten,

mal angenommen, ein Lehrer an einem Gymnasium kann eine Schülerin nicht leiden. Er kündigt schon an: Mit deinem Abitur sehe ich aber schwarz...". Die Schülerin schreibt in allen anderen Fächern gute Noten, nur in Deutsch kassiert sie trotz eifrigem lernen nur schlechte Zensuren. Im Fach Geschichte ist sie gut, 8 Punkte, der Lehrer, der auch in Deutsch unterrichtet übernimmt dieses Fach, und schon hagelt es schlechte Noten.Damit dann drei Ausfälle! Das Fach Geschichte konnte sie jetzt in einen anderen LK wechseln, aber Deutsch bleibt bei diesem Lehrer. Wenn er in der nächsten Klausur ihr wieder eine schlechte Zensur gibt, ist die Abiturzulassung dahin.
Kann man hier z.B. über sowas wie eine Schiedsstelle die Benotung dieses Lehrers überprüfen lassen? Gibt es überhaupt eine Möglichkeit einen Lehrer, der offensichtlich persönliche Abneigungen gegen eine Schüler hat, irgendwie in die Schranken zu weisen?
Vielen Dank
Fedudad
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 01.01.2012, 11:54
V.I.P.
 
Registriert seit: Aug 2007
Alter: 44
Beiträge: 18.878
98% positive Bewertungen (18878 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18878 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18878 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18878 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18878 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18878 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18878 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18878 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18878 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18878 Beiträge, 1279 Bewertungen)  
AW: Lehrer/Schüler - persönliche Probleme..

Zitat:
Zitat von fedudad Beitrag anzeigen
Kann man hier z.B. über sowas wie eine Schiedsstelle die Benotung dieses Lehrers überprüfen lassen?
Jein.

Zitat:
Gibt es überhaupt eine Möglichkeit einen Lehrer, der offensichtlich persönliche Abneigungen gegen eine Schüler hat, irgendwie in die Schranken zu weisen?
Dafür gibt es drei Wege:
1. den "kleinen Dienstweg" über den Beratungs/Vertrauenslehrer und den Direktor, dem man seine Beobachtungen mitteilt. Man sollte allerdings das Gegenargument entkräften können, dass der Schüler entweder eine Abneigung gegen den Lehrer hat oder zu unflexibel ist, um sich auf den Stil des Lehrers einzustellen.
2. die Dienstaufsichtsbeschwerde über den Lehrer, bei der man sich bei seinem Dienstherrn, dem Kultusministerium beschwert
3. der Klage vor dem Verwaltungsgericht gegen ein Zeugnis (man kann nicht gegen eine einzelne Klausurnote klagen, und wahrscheinlich auch nicht gegen eine einzelne Zeugnisnote.

In allen drei Fällen kann eine Überprüfung der Klausurnoten stattfinden - wobei ein Lehrer auch einen breiten Spielraum bei der Benotung hat, insbesondere in nicht-mathematischen Fächern.

Wichtig in allen diesen Fällen wäre auch, ob es Aussagen von Mitschülern oder auch Lehrern gibt, die die "Schlechterbehandlung" bestätigen können. Ich würde immer dazu raten, dass auch die Eltern vorstellig werden, selbst bei einem volljährigen Schüler.
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 16.01.2012, 17:20
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Jan 2012
Ort: Moisburg
Beiträge: 26
Keine Wertung, esport_tillpumm hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, esport_tillpumm hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, esport_tillpumm hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, esport_tillpumm hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, esport_tillpumm hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, esport_tillpumm hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, esport_tillpumm hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, esport_tillpumm hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, esport_tillpumm hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, esport_tillpumm hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Lehrer/Schüler - persönliche Probleme..

Ich denke dass kommt auch auf das Bundesland an.

Aber in der Regel, sollte man es Melden können.
Vorallem sollte man die Klausur überprüfen, also die Antworten Googlen, in Büchern nachlesen etc.

Wenn man dann sehen kann, dass richtige lösungen als falsch angestrichen wurden o.Ä. sollte man damit zum Schuldirektor gehen und wenn dieser nichts tut, sollte es ein Grund zur Anzeige sein.

Das Thema ist relativ kompliziert, da Lehrer einen großen Spielraum in der Bewertung haben und der Meinung sind, sich alles erlauben zu können.

Man sollte dies erstmal dem Rektor melden und wenn da nichts bei rauskommt, sollte man sich überlegen, einen Anwalt einzuschalten der einen dann Berät.

Ich hoffe ich konnte dir helfen.

Gruß,
Till Pumm
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 16.01.2012, 17:49
Star Mitglied
 
Registriert seit: Jan 2012
Beiträge: 601
94% positive Bewertungen (601 Beiträge, 57 Bewertungen)94% positive Bewertungen (601 Beiträge, 57 Bewertungen)94% positive Bewertungen (601 Beiträge, 57 Bewertungen)94% positive Bewertungen (601 Beiträge, 57 Bewertungen)94% positive Bewertungen (601 Beiträge, 57 Bewertungen)94% positive Bewertungen (601 Beiträge, 57 Bewertungen)94% positive Bewertungen (601 Beiträge, 57 Bewertungen)94% positive Bewertungen (601 Beiträge, 57 Bewertungen)94% positive Bewertungen (601 Beiträge, 57 Bewertungen)94% positive Bewertungen (601 Beiträge, 57 Bewertungen)  
AW: Lehrer/Schüler - persönliche Probleme..

Zitat:
Zitat von esport_tillpumm Beitrag anzeigen
Wenn man dann sehen kann, dass richtige lösungen als falsch angestrichen wurden o.Ä. sollte man damit zum Schuldirektor gehen und wenn dieser nichts tut, sollte es ein Grund zur Anzeige sein.
Das ist bei einer Deutschklausur, insbesondere in der Oberstufe nicht ganz so leicht. Es gibt keine "Lösungen".

Zitat:
Zitat von esport_tillpumm Beitrag anzeigen

Das Thema ist relativ kompliziert, da Lehrer einen großen Spielraum in der Bewertung haben und der Meinung sind, sich alles erlauben zu können.
Das ist eine Pauschalierung, die so weder gerecht noch haltbar ist.

Zitat:
Zitat von esport_tillpumm Beitrag anzeigen
sollte man sich überlegen, einen Anwalt einzuschalten der einen dann Berät.
Und das Abitur wird dann nachgeholt?

Hilfe wird, soweit zu lesen, relativ schnell benötigt.
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 16.01.2012, 17:53
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Jan 2012
Ort: Moisburg
Beiträge: 26
Keine Wertung, esport_tillpumm hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, esport_tillpumm hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, esport_tillpumm hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, esport_tillpumm hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, esport_tillpumm hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, esport_tillpumm hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, esport_tillpumm hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, esport_tillpumm hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, esport_tillpumm hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, esport_tillpumm hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Lehrer/Schüler - persönliche Probleme..

Wenn es schnell gehen muss, sehe ich nur die Möglichkit, einen Anwalt zur hilfe zu holen, da er einem am besten in einem Persönlichen gespräch helfen kann, da sich ein Anwalt mit dem Fachgebiet am besten damit auskennt.

Gruß,
Till Pumm
Mit Zitat antworten

  #6 (permalink)  
Alt 03.02.2012, 15:40
Junior Mitglied
 
Registriert seit: Dec 2009
Beiträge: 70
Keine Wertung, Killer18 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Killer18 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Killer18 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Killer18 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Killer18 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Killer18 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Killer18 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Killer18 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Killer18 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Killer18 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Lehrer/Schüler - persönliche Probleme..

Welcher Fachanwalt ist in soeinem Fall zu empfehlen?
Mit Zitat antworten

  #7 (permalink)  
Alt 03.02.2012, 17:09
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Jan 2012
Beiträge: 15
Keine Wertung, Paterculus hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Paterculus hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Paterculus hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Paterculus hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Paterculus hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Paterculus hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Paterculus hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Paterculus hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Paterculus hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Paterculus hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Lehrer/Schüler - persönliche Probleme..

Zitat:
Zitat von Humungus Beitrag anzeigen

In allen drei Fällen kann eine Überprüfung der Klausurnoten stattfinden - wobei ein Lehrer auch einen breiten Spielraum bei der Benotung hat, insbesondere in nicht-mathematischen Fächern.
Den Spielraum sollte man aber nicht überschätzen. An vielen Schulen einigen sich die verschieden Lehrer eines Faches auf Bewertungskriterien und die Gewichtung bestimmter Fehler, um eine weitgehend einheitliche Notengebung zu gewährleisten. Wenn der vertauenslehrer auch Deutsch unterrichtet, wäre das vielleicht ein Ansatzpunkt (wenn es denn diese Absprachen gibt). Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus, aber über die Notentransparenz können sich Lehrer auch nicht so einfach hinwegsetzen
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
KpV i.S.v. §223 Lehrer/ Schüler Strafrecht / Strafprozeßrecht 13.04.2011 18:39
Haftpflichfall - Lehrer/Schüler Versicherungsrecht 05.11.2009 15:41
Lehrer bestiehlt Schüler Strafrecht / Strafprozeßrecht 29.08.2009 09:48
Lehrer-Schüler-Verhältnis Beamtenrecht 15.07.2006 16:20
Schüler-Lehrer Vertrag? Allgemeines Forum für Jurastudenten 29.09.2005 16:23





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Schulrecht und Hochschulrecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN