Dies ist eine Diskussion zu Lehrberechtigung an Hochschulen innerhalb des Forums Schulrecht und Hochschulrecht
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| Lehrberechtigung an Hochschulen könnt ihr mir sagen, welche Bedingungen erfüllt sein müssen, damit eine Person an einer Hochschule unterrichten darf? Gelten diese Regeln auch für private, staatlich anerkannte Hochschulen, oder können diese ihr lehrendes Personal nach lockereren Regeln einstellen? Beste Grüße, ø |
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| AW: Lehrberechtigung an Hochschulen Unter dem Terminus "Habilitationsschrift" wird zu dieser Frage bei Wikipedia hinreichend ausgeführt http://de.wikipedia.org/wiki/Habilitationsschrift
__________________ ned dass ma redt, ma sagts ja bloß ![]() Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln |
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| AW: Lehrberechtigung an Hochschulen Danke, aber das betrifft nur Professoren. Ich meinte allerdings auch das gewöhnliche Lehrpersonal. Dozenten, die nicht promoviert und schon gar nicht habilitiert sind. |
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| AW: Lehrberechtigung an Hochschulen Meinst Du Anstellungen als wissenschaftliche Angestellte? Warum sollte es da besondere Vorschriften geben, die über die üblichen des Öffentlichen Dienstes hinausgehen? Übrigens muss man nicht unbedingt habilitiert sein, um einen Lehrauftrag zu erhalten, es gibt so einige Promis, die plötzlich Vorlesungen halten. Lobbyist an der Uni: http://www.rp-online.de/duesseldorf/...id_850460.html Abgehalfterte Staatsskretärin: http://www.arztwiki.de/wiki/Marion_C...9_L.C3.B6rrach Die Habilitation (facultas docendi) erleichtert die Sache allerdings. Man muss in den länderspezifischen Hochschulgesetzen nachsehen. Vielleicht konkretisierst Du die Sache mal ein wenig.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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