Dies ist eine Diskussion zu Laserpointer im Unterricht innerhalb des Forums Schulrecht und Hochschulrecht
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| Laserpointer im Unterricht Welche Rechte hat man, wenn das Auge im Klassenraum durch einen Laserstrahl geschädigt worden ist? Hat man Recht auf Entschädigung ohne zu wissen wer es war? |
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| AW: Laserpointer im Unterricht Zitat:
Zitat:
Ggf. sogar gefährliche Körperverletzung gem. § 224 StGB, wenn das Laserpointer als gefährliches Werkzeug eingestuft wird. Zitat:
__________________ Raum: Ostthüringen Tätigkeitsschwerpunkt: Sozialrecht Kontaktmöglichkeit: Auf Anfrage per Privater Nachricht "Weihnachtsmann im Sinne des Gesetzes ist auch der Osterhase." |
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| AW: Laserpointer im Unterricht Ich vermute mal, "verbotenerweise ohne Erlaubnis" meint "verbotenerweise" oder "ohne besondere Genehmigung". Aber das ist auch unerheblich, Laserpointer sind potentiell gefährlich und damit im Klassenraum verboten. Verbot der Anwendung und bei Problemen Verbot des Mitbringens. Der Besitz ist natürlich NICHT strafbar. Zur Gefährlichkeit und Verbot eine gut begründete Stellungnahme des des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport, BaWü von 1998: http://www.landtag-bw.de/wp12/drucks.../12_2586_d.pdf Daraus: "Das Mitbringen gefährlicher Gegenstände in den Schulbetrieb ist generell verboten. Dieses Verbot wird durch die Schul- und Hausordnung der Schule vor Ort konkretisiert." Ob das in allen Bundesländern so gilt, weiß ich nicht. Die technischen und medizinischen Aspekte gelten heute noch. Insbesondere die Unsicherheit der Kennzeichnung der Leistung ist ein Problem. Von daher: Nach ihrer Natur sind Laserpointer im Unterricht als gefährlicher Gegenstand verboten oder sollten es (für Schüler) zumindest sein. Den Anspruch und Grundlage von Casa unterstütze ich. Hinzuzufügen wäre noch, dass eine Lehrkraft, die den unbefugten Gebrauch von Laserpointern nicht unterbindet, ihre Aufsichtspflicht womöglich vernachlässigt. Und ihr das zur Last gelegt werden kann, wenn man nicht sagen kann, wer da grad mal wieder Darth Vader speilen musste.
__________________ ~ шитт хаппенс? - ерунда! ~ Ornamente, die jemand auf der Mauer seines Nachbarn angebracht hat, die für diesen aber nicht sichtbar sind, berechtigen nicht zu einer Beseitigungsklage. Amtsgericht München vom 15. Juli 2010 (AZ: 281 C 17376/09) |
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| AW: Laserpointer im Unterricht Ich hätte es eigentlich nicht geglaubt, aber: http://www.physiktreff.de/material/l...serklassen.htm Zitat:
__________________ "Und was soll ich Dich lehren? Das Müllern - oder auch alles andere?", wollte der Meister wissen. "Das andere auch", sagte Krabat. In memoriam Otfried Preußler Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Laserpointer im Unterricht Zitat:
Das Problem sind eben die legalen Pointer mit illegalen Leistungen oder gar Spektralbereichen. Eine Wasserpistole und ein C-Rohr kann man gut unterscheiden. Einen 20mW Pointer (nicht erlaubt) von einem 1mW Pointer (erlaubt) nicht. Und 10s brennt auch eine frei verkäufliche 1W Laserdiode ohne Kühlung... Aufgrund dieser Gefahren ist eine restriktive Hausordnung nötig.
__________________ ~ шитт хаппенс? - ерунда! ~ Ornamente, die jemand auf der Mauer seines Nachbarn angebracht hat, die für diesen aber nicht sichtbar sind, berechtigen nicht zu einer Beseitigungsklage. Amtsgericht München vom 15. Juli 2010 (AZ: 281 C 17376/09) |
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| AW: Laserpointer im Unterricht Moment: wenn die Leistung illegal ist, ist der Pointer nicht mehr legal (bzw. fällt in eine andere Schutzklasse). ![]() Zitat:
__________________ "Und was soll ich Dich lehren? Das Müllern - oder auch alles andere?", wollte der Meister wissen. "Das andere auch", sagte Krabat. In memoriam Otfried Preußler Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Laserpointer im Unterricht Zitat: Aber, wir haben hier ein technisches Folgeproblem, dass lediglich dem Verständnis dient. Vielleicht deplaziert, aber gerade Schüler können mit Begründungen mehr anfangen als mit Vorschriften. Und es weiß eben nicht jeder, dass Pointer oft falsch eingestuft werden.
__________________ ~ шитт хаппенс? - ерунда! ~ Ornamente, die jemand auf der Mauer seines Nachbarn angebracht hat, die für diesen aber nicht sichtbar sind, berechtigen nicht zu einer Beseitigungsklage. Amtsgericht München vom 15. Juli 2010 (AZ: 281 C 17376/09) |
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| AW: Laserpointer im Unterricht Zitat:
![]() Zitat:
__________________ "Und was soll ich Dich lehren? Das Müllern - oder auch alles andere?", wollte der Meister wissen. "Das andere auch", sagte Krabat. In memoriam Otfried Preußler Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Laserpointer im Unterricht Ich kann euch beruhigen, der Laserpointer ist so schwach, dass er aus 2 m Entfernung auf einer weißen Wand nicht sichtbar ist, trotz voller Batterien. Aber das Gesagte über Laserpointer ist aus meiner Sicht nachvollziehbar – die Teile können richtig gefährlich werden, ich sag nur Blu-ray Laser. |
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