Dies ist eine Diskussion zu Lärm bei Klausur innerhalb des Forums Schulrecht und Hochschulrecht
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| Lärm bei Klausur x studiert gerade an einer Universität und hat vor circa 2 wochen eine klausur geschrieben. Das problem an der sache ist, das diese unter lärmbelästigung stattgefunden hat.(Baulärm)Die klausurnoten sind noch nicht raus. x möchte nun beschwerde einlegen, das diese klausur für ihn nicht gewertet wird. Nun lautet meine frage-> Gibt es irgendwelche fristen an die x sich halten muss? Jetzt kann man sagen das 2 wochen schon zu lange her sind, aber x hat vor 4 tagen seine letzte klausur geschrieben und davor wollte x sich nur auf diese konzentrieren und hatte keine zeit beschwerde einzureichen. Würde mich über ein paar informationen freuen. Viele Grüße |
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