Dies ist eine Diskussion zu Krankschreibung durch Gesundheitsamt - Schule weiß von nichts innerhalb des Forums Schulrecht und Hochschulrecht
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| Krankschreibung durch Gesundheitsamt - Schule weiß von nichts ein Schüler wurde für einen Tag vom Amtsarzt krankgeschrieben. Da er das erste mal dort war wurde ihm mitgeteilt, dass erst etwas schriftliches von der Schule zur Schulärztlichen Attestpflicht vorliegen müsste, soetwas aber noch nicht da ist. Er hat daher den Bescheid des ehemaligen Klassenleiters vom letzten Schuljahr (Schule am anderen Standort als dieses Jahr) dort abgegeben. Da der Amtsarzt gesagt hat sie würden der Schule bescheid geben, dass für diesen Tag eine Schulunfähig vorliegt, verzichtete er auf eine erneute Vorstellung beim HA. Frühs am morgen hatte er auch ordnungsgemäß per eMail bei der Schule eine Krankheitsanzeige für diesen Tag aufgegeben. Nachdem in der Zwischenzeit wieder zwei Wochen Schule war, wunderte sich der Schüler über den Eintrag im Klassenbuch "offen bzw. unentschuldigt". Er hat den jetzigen Klassenleiter daraufhin angesprochen, dieser meinte jedoch, dass für diesen Tag noch nichts vorliegt. Beim Telefonat mit dem Gesundheitsamt, wurde bekant gegeben sie hätten bereits etwas an die Schule geschickt. Ich gehe nun mal davon aus, dass es auch eine Schulunfähigkeitsbescheinigung war, da der Amtsarzt gesagt hat sie würden der Schule über die Schulunfähigkeit bescheid geben. Sicher muss der Schüler ja den ganzen Abläufen im Büro der Schule auch nicht hinterherzulaufen, damit da alles an der richtigen Stelle ankommt. Er ist bei der Sache ja eigentlich auch aus dem Schneider? Sollte er sich jetzt vielleicht zur Sicherheit besser noch auf die Aushändigung einer Kopie der Schulunfähigkeitsbescheinigung beim Gesundheitsamt bemühen? Wären noch andere Schritte in Erwägung zu ziehen? Danke im voraus! Geändert von H0my (08.01.2011 um 15:00 Uhr). |
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| AW: Krankschreibung durch Gesundheitsamt - Schule weiß von nichts Das mit den Forenregeln solltest Du aber mittlerweile verstanden haben. Bitte den Beitrag ändern - und nicht nur "angenommen" davorschreiben! Im Übrigen - mal allgemein gesagt - verlasse man sich nie auf mündliche Zusicherungen, sondern lasse sich alles schriftlich bestätigen, um später etwas in der Hand zu haben.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Krankschreibung durch Gesundheitsamt - Schule weiß von nichts ok, habe es dahingehend berichtigt. Was meinst du zu der Sache? |
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| AW: Krankschreibung durch Gesundheitsamt - Schule weiß von nichts Hab ich ja gesagt: jetzt dampft die K.cke. Der Schüler ist in der Bringepflicht gegenüber der Schule, und hat das Gesundheitsamt gepennt, kommt er ins Schleudern. Schnellstens selber eine Bescheinigung vom GA besorgen und bei der Schule einreichen. Eines fällt mir hier noch ein: man geht ja eigentlich nicht zum Amtsarzt, wenn man sich krankschreiben lassen will. Ist der Schüler kein unbeschriebenes Blatt mehr? Dann muss er mit verhärteter Front rechnen!
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