Dies ist eine Diskussion zu Kollektivstrafe innerhalb des Forums Schulrecht und Hochschulrecht
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| Kollektivstrafe folgender Hypotetischer Fall liegt vor. Wie würdet ihr diesen Bewerten: Eine Q12 eines Gymnasiums in Bayern feiert die Abgabe ihrer Seminararbeit ausgiebig und unter Alkoholeinfluss vor ihrer Schule. Dies geschieht zur Regulären Schulzeit (Vormittags). Die Oberstufenleitung geht zu den feiernden Schülern, und erfragt deren Namen, die sie notiert (es werden auch Namen von Personen genannt, die garnicht anwesend sind), und sagt die Schüler sollen sofort in den Unterricht zurückkehren, da sie sonst mit Konsequenzen rechnen müssen. Fügt allerdings hinzu, dass Schüler mit Atest nichts zu befürchten haben. Eine Woche später trudeln bei den Leuten, deren Namen notiert wurden Verschärfte Verweise ein. Sowohl bei den Leuten mit Atest, als auch bei Leuten, die befreit waren, aber kein Atest ablieferten, weil sie wirklich krank im Bett lagen und nicht mitbekamen, das ein Atest ausnahmsweise an diesem Tag abzuliefern ist. Meine Frage also: 1. Ist es rechtens, den Leuten mit Atest einen Verweis zu geben, obwohl zuvor gesagt wurde mit Atest würde nichts passieren. 2. Ist es rechtens den Leuten einen Verweis zu geben, die wirklich Krank waren? Vielen Dank für eure Antworten |
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| AW: Kollektivstrafe 1. Wenn diese Rechtschreibung heutzutage Stand der Q12 wäre, würde es mir aber grausen! 2. Warum gab es den Verweis? Für das Blaumachen? Wurde tatsächlich blaugemacht? 3. Wer da steht und säuft und später ein Attest bringen sollte, ist ganz schön dumm, denn der Betrugsversuch ist offensichtlich. Nur wer tatsächlich nicht anwesend war, sollte sich wehren. 4. Natürlich darf niemand bestraft werden, der unschuldig ist (und ich meine nicht die, die sich nur fälschlich unschuldig fühlen).
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Kollektivstrafe 1. Ich Entschuldige mich für meine Rechtschreibung. Möchte mich hier aber nicht Rechtfertigen, da das sonst vom Thema ablenkt. Ich werde mich ab jetzt allerdings bemühen . Außerdem sagt ja niemand, dass ich die Q12 eines Gymnasiums besuche ![]() 2. Jap richtig für das Blaumachen. Es waren allerdings verschärfte Verweise... In diesem Fall gehe ich davon aus, dass die Schule normalerweise nur "normale" Verweise für diesen Sachverhalt verteilt. 3. Nur kann ja in diesem Fall nicht bewiesen werden, dass die Personen, die einen verschärften Verweis erhielten auch wirklich krank gefeiert haben... |
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| AW: Kollektivstrafe Zitat:
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| AW: Kollektivstrafe o tempora, o mores!OK, für das Blaumachen gab es den Verweis. Wo ist denn jetzt das Problem? Die, die tatsächlich zuhause waren, weil sie krank waren, sollten mit dem Schulleiter sprechen. Die anderen sollten schön leise sein, auch die mit gefaktem Attest! Und weil es ein "großes Ereignis" für die Q12 war, gehe ich davon aus, dass höchstens eine Handvoll tatsächlich krank war. Stimmts? Im Übrigen wird man über diesen Verweis spätestens nach der Entlassung herzlich lachen.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Kollektivstrafe Wenn man davon ausgeht, dass die Oberstufenleitung ca. 41 Verschärfte Verweise und 2 Disziplinarausschüsse verteilt, obwohl nur ca. 25 Leute wirklich vor der Schule gefeiert haben finde ich, dass hier einfach nur korrupt gehandelt wird. Die Oberstufenleitung sagte selbst: "Ihr werdet alle über einen Kamm geschoren"... Das kanns doch nicht sein?!? |
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| AW: Kollektivstrafe Zitat:
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| AW: Kollektivstrafe Ein Schüler, der durch ärztliches Attest vom Unterricht befreit ist, kann per definitionem nicht den Unterricht unentschuldigt versäumen - ihm kann grundsätzlich kein Verweis wegen "Schwänzens" erteilt werden. Punkt. Wenn der durch Attest vom Unterricht befreite Schüler vor der Schule sitzt und Alkohol trinkt, dann mag das zwar Zweifel an der Korrektheit des Attestes hervorrufen, das zu beurteilen steht aber nicht in der Zuständigkeit der Schule. Die Schule muß ggf. den MdK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherungen) oder den Amtsarzt einschalten, wenn sie meint, das Attest sei unberechtigt vom Arzt ausgestellt worden. Und dem Schüler kann das auch nur dann überhaupt angelastet werden, wenn er selbst die Ausstellung eines "falschen Attestes" veranlasst hat. Selbst das wird der Schule aber nicht wirklich weiterhelfen - wenn ein Arzt bescheinigt, Schüler X könne aus gesundheitlichen Gründen nicht am Unterricht teilnehmen, dann kann Schüler X aus gesundheitlichen Gründen nicht am Unterricht teilnehmen. Nachträglich "aufheben" kann man so ein Attest nicht. Die Schule kann höchstens ein in die Zukunft reichendes Attest anzweifeln und "anfechten". (Und den Schüler zum Amtsarzt schicken. Oder den Amtsarzt zum Schüler.) Und "kann nicht am Unterricht teilnehmen" bedeutet in keiner Weise "muß zuhause im Bett liegen". Denselben Irrtum begehen auch Arbeitgeber immer wieder gern bei einer "Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung" eines Arztes. Die "AU" genau wie das Attest für den Schüler sagen lediglich: der Betreffende kann aus gesundheitlichen Gründen seine Arbeit an seinem Arbeitsplatz nicht machen bzw. nicht am Unterricht teilnehmen. Grund für eine AU/ein Attest kann ja z.B. auch sein, daß der Betreffende aufgrund eines Nervenzusammenbruchs, einer Depression etc.pp. bestimmte Dinge nicht machen kann. Aber sehr wohl durchaus Skifahren oder im Straßencafé sitzen oder eben auch vor der Schule auf der Straße sitzen. Die Schule kann ausschließlich denjenigen Schülern einen Verweis erteilen, die tatsächlich und nachweislich unentschuldigt dem Unterricht ferngeblieben sind. Ein solcher Verweis ist im übrigen ein Verwaltungsakt, gegen den Widerspruch eingelegt werden kann.
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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