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Körperverletzung von Lehrer

Dies ist eine Diskussion zu Körperverletzung von Lehrer innerhalb des Forums Schulrecht und Hochschulrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 27.01.2009, 08:30
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Körperverletzung von Lehrer

Ein Lehrer ärgert sich über den Schüler, weil dieser trotz Ermahnungen nicht leise ist. Darufhin kneift der Lehrer den Schüler in den Hals, so dass die Wunde blutet. Wie sollten die Eltern mit dieser Situation umgehen?
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  #2 (permalink)  
Alt 27.01.2009, 08:44
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AW: Körperverletzung von Lehrer

Anzeige wegen Körperverletzung erstatten und die Sache mit dem Direktor besprechen. Sollten über diesen Lehrer weitere derartige Fälle bekannt sein (man kennt ja die Gerüchte), eine Etage höher gehen und die Versetzung des Lehrers vorschlagen.

Zum Arzt gehen und Attest über die Verletzung ausstellen lassen! Foto machen!
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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  #3 (permalink)  
Alt 29.01.2009, 09:13
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AW: Körperverletzung von Lehrer

Nehmen wir mal an , dass dieser Leherr schon vor 20 Jahren einem Kind ins Gesicht geschlagen hat, Kinder im Klassenraum eingesperrt hat und vor 2 Monaten einem Kind an der Schulter gedrückt hat, dass diese blau war, sollte dann eine Anzeige gemacht werden? Das wäre dann ja schon ein sehr gróßer Schritt.
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  #4 (permalink)  
Alt 29.01.2009, 09:35
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AW: Körperverletzung von Lehrer

Es ist wurscht, ob das einmal, fünf oder zehnmal passiert. Es ist die Pflicht eines jeden, das sofort zum Gespräch zu bringen, weil die anderen Schüler geschützt werden müssen.

Schulleitung aufsuchen, drüber reden. Es ist äußerst dringend!

Man möge sich nur den Fall vorstellen, was passieren würde, wenn der Lehrer in ein paar Wochen noch ärger zuschlägt und großen Schaden anrichtet, was durch eine sofortige Anzeige hätte vermieden werden können.

Nicht warten, nicht wegschauen. Ansprechen - das ist Bürgerspflicht!
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  #5 (permalink)  
Alt 29.01.2009, 12:53
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AW: Körperverletzung von Lehrer

Dem schließe ich mich vollumfänglich an.

So eine Person kann im Schuldienst nicht gebraucht werden, die Familie sollte eine Anwalt einschalten sowie in der Tat (nach Rücksprache und Beweissicherung) Anzeige wegen Körperverletzung im Amt erstatten.
Hier droht dem Lehrer eine Mindeststrafe von 3 Monaten Freiheitsstrafe!
__________________

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In dubio pro reo
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  #6 (permalink)  
Alt 29.01.2009, 20:55
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AW: Körperverletzung von Lehrer

Wäre das dann ein Strafantrag oder eine Strafanzeige ?
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  #7 (permalink)  
Alt 29.01.2009, 21:09
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AW: Körperverletzung von Lehrer

Ein Strafantrag ist für § 340 keine Voraussetzung.

Weniger gewichtige Delikte wie eine einfache/fahrlässige KV gem. §§ 223, 229 StGB oder Beleidigung gem. § 185 StGB werden nur auf Antrag hin verfolgt, d.h. es muss der Wille der Strafverfolgung durch den Verletzten ausdrücklich vorliegen. Strafantrag kann idR nur der Verletzte stellen.

Eine Strafanzeige kann hingegen kann jede Person stellen.

Ich würde der Famile trotzdem raten einen Anwalt aufzusuchen und mit ihm das ganze Vorgehen besprechen. Man könnte bzw. sollte sich ggf. auch mit den anderen Opfern zusammenschließen!!
__________________

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