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Klausuren rechtswidrig?

Dies ist eine Diskussion zu Klausuren rechtswidrig? innerhalb des Forums Schulrecht und Hochschulrecht

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Alt 06.12.2011, 17:24
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Unhappy Klausuren rechtswidrig?

Hallo!

Nehmen wir mal an ein Student / eine Stdentin studiert an einer Hochschule und ist durch 2 Klausuren gefallen.

Die Wiederholungsprüfungen wurden geschriben doch im weiteren Ablauf bis zur Bekanntgabe der Ergebnisse gab es einige "Komplikationen".
DENN

Die Prüfungen wurden am 25. und 27. Oktober 2011 geschrieben. erst am 6.12.2011 wurde EIN Ergebnis der Beiden Wiederholungs-Klausuren bekanntgegeben. (Etwas spät?! - ernüchterndes Ergebnis 5,0)
Das Ergebnis der ANDEREN Wiederholungs-Prüfung wird erst nach Weihnachten erwartet. (zu spät?!)
Inzwischen wurden schon die Klausuren des nächsten Semesters geschrieben.

Auf Nachfrage beim entsprechenden Dozenten sagte dieser, die Klausuren seien von der Hochschule falsch adressiert worden, so das kein Adressat ausfindig gemacht wurde und die Klausuren zur Hochschule zurück kamen. der Dozent erhielt die Klausuren also erst sehr spät.

Gibt es nicht bestimmte Fristen, die einzuhalten sind?

Was passiert, wenn die Studentin die 2. Nachschreibeklausur ebenfalls nicht besteht?
Ist es rechtens, dass schon neue Klausuren geschriben werden, ohne das die Ergebnisse aller Nachreibeklausuren bekannt sind?

Wie könnte eine Exmatrikulation abzuwenden sein?
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  #2 (permalink)  
Alt 06.12.2011, 17:43
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AW: Klausuren rechtswidrig?

grundsätzlich ist nichts verkehrt daran, dass Klausuren lange korrigiert werden und ggf erst nach weiteren Klausuren zurückgegeben werden (können). 6-8 Wochen Korrekturzeit sind zB in Jura nicht unüblich.

Etwas anderes würde sich bestenfalls dann ergeben, wenn es zu einer unzumutbaren Härte für den Studenten käme. Dazu wird aber keineswegs gehören, dass der Student nicht weiß, ob er an einer Nachholklausur wirklich teilnehmen muss, weil die Ergebnisse noch nicht da sind.
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