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Klassenkonferenz Ordnungsmaßnahme Hessen

Dies ist eine Diskussion zu Klassenkonferenz Ordnungsmaßnahme Hessen innerhalb des Forums Schulrecht und Hochschulrecht

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Alt 23.09.2010, 10:22
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Klassenkonferenz Ordnungsmaßnahme Hessen

Hallo!

Vor einer Klassenkonferenz auf der Ordnungsmaßnahmen gegen einen Schüler beschlossen werden sollen, müssen die Eltern angehört werden. Müssen die Eltern schriftlich eingeladen werden oder reicht eine mündliche Mitteilung? Gibt es eine Frist, in der die Eltern darüber informiert werden müssen?
In manchen anderen Bundesländern sind diese Punkte im Schulgesetz geregelt. Es ist zum Beispiel von einer 7 Tage Frist die Rede. Nur im hessischen Gesetz habe ich darüber nichts Konkretes gefunden.
Vielen Dank schon mal im Vorraus für die Hilfe.

Herbstanemone
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  #2 (permalink)  
Alt 23.09.2010, 14:35
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AW: Klassenkonferenz Ordnungsmaßnahme Hessen

Zitat:
Zitat von Herbstanemone Beitrag anzeigen
Nur im hessischen Gesetz habe ich darüber nichts Konkretes gefunden.
Dann wühl doch mal in den Verordnungen des Kultusministeriums nach. Noch einfacher ist, dort anzurufen.

Jedes Bundesland hat sein eigenes Schulgesetz, und manche packen da alles rein, manche bleiben nur auf einer oberen Ebene und regeln den Rest mit Verordnungen.
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

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