Dies ist eine Diskussion zu Klassenfahrt und anschl. Klassenarbeit innerhalb des Forums Schulrecht und Hochschulrecht
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| Klassenfahrt und anschl. Klassenarbeit |
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| AW: Klassenfahrt und anschl. Klassenarbeit Nein, es müssen mindestens 14 Tage schulfrei zur Regeneration gegeben werden. Wenn die Schüler sich nächtelang mit Ballerspielen vorm PC vergnügen, Komasaufen üben oder vor der Glotze hängen macht das nichts. Ist ja privat. Kaum ist eine schulische Veranstaltung, die auch noch was mit Kultur zu tun hat schon benötigt man ausreichende Regenerationsphasen um seine Leistungsfähigkeit zu erlangen. Was glaubst du eigentlich wie es an einer Uni oder noch schlimmer im Arbeitsleben zugeht?
__________________ Heiner __________________________________________________ __________________________ Das Gesagte stellt keine Rechtsberatung dar sondern gibt lediglich meine persönliche Meinung wieder. Über eine Bewertung (kleine Medaillie oben) würde ich mich freuen. |
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| AW: Klassenfahrt und anschl. Klassenarbeit Wenn die Klassenarbeit angesetzt war, dann war sie auch schon vor dem Theaterbesuch angesetzt. Es liegt in der Eigenverantwortung jeden Schülers, sich zu entscheiden, auf das Theater zu verzichten, und ausgeruht in die Prüfung zu gehen, oder nicht. Unter Umständen hätte man rechtzeitig vorher mit den verantwortlichen Lehrkörperen reden, uns um eine Entzerrung dieser beiden Veranstaltungen bitten können. |
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| klassenarbeit, klassenfahrt, ruhezeit |
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