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Klassenfahrt Ausschluss rechtens ?

Dies ist eine Diskussion zu Klassenfahrt Ausschluss rechtens ? innerhalb des Forums Schulrecht und Hochschulrecht

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Alt 20.05.2011, 14:57
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Question Klassenfahrt Ausschluss rechtens ?

Mal angenommen Schüler1 hat ein halbes Jahr den Religions Unterricht nicht besucht und keinen Praktikumsplatz gefunden. Darauf hin wurde er von der Abschlussfahrt ausgeschlossen. Allerdings wurde Schüler1 nach dem Religionsvorfall nicht Verwarnt,im Gegenteil die Lehrerin fand das alles Witzig und hat vor der ganzen Klasse Witze darüber ''gerissen''. Darauhin hatte Schüler eins mit den Lehrern und dem Direktor ein Gespräch, wo der Direktor ausdrücklich gesagt hat das es in der Hand der begleitenden Lehrer liegt, wen sie mitnehmen. Nun ist aber die Klassenlehrerin, die diese Entscheidung getroffen hat weg, da sie Schwanger ist. Somit wurde sie durch eine neue Begleitlehrerin ersetzt. Schüler1 hat davon gehört, das wenn man nicht verwarnt wurde, die Entscheidung ungültig ist. Im übrigen wurde ein anderen Schüler bevor er ausgeschlossen wurde deutlichst verwarnt! Schüler1 hingegen nicht. Was kann Schüler1 nun gegen die Entscheidung von diesem Lehrer tun? Er hatte die Idee ggf. eine Aufsichtsbeschwerde beim Schulamt einzureichen oder noch höher zu gehen. Im übrigen besucht Schüler1 die Klasse 9 einer Realschule in BAden-Württemberg. Schüler1 hat sich im ürbigen bis auf das mit dem Religions UNterricht und dem Praktikum nichts weiteres in diesem Schuljahr geleistet! Wenn er Nachsitzen musste kam er immer und einen Eintrag im Klassenbuch hatte er bis Dato auch nicht. Danke für eure Hilfe.

Edit: Schüler1 hat bereits lange vor dem Ausschluss eine Sanktion wegen des nciht besuchen des Religions Unterrichts erhalten. Und zwar vom Direktor der Schule.

Link zum Verwarn Thema
http://img.srv2.de/bm/binary/e/e/6/3...7b1f_54273.pdf

Geändert von Dennis95 (20.05.2011 um 15:01 Uhr). Grund: Zusatz
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Alt 24.05.2011, 13:47
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AW: Klassenfahrt Ausschluss rechtens ?

Zitat:
Zitat von Dennis95 Beitrag anzeigen
Mal angenommen Schüler1 hat ein halbes Jahr den Religions Unterricht nicht besucht
Muß er auch nicht, die Teilnahme am Religionsunterricht ist freiwillig.

Zitat:
und keinen Praktikumsplatz gefunden.
Was hat der Praktikumsplatz mit dem Religionsunterricht zu tun?

Zitat:
Darauf hin wurde er von der Abschlussfahrt ausgeschlossen. Allerdings wurde Schüler1 nach dem Religionsvorfall nicht Verwarnt,im Gegenteil die Lehrerin fand das alles Witzig und hat vor der ganzen Klasse Witze darüber ''gerissen''.
Der Sachverhalt ist vollkommen unklar.

Bitte verständlich, systematisch, strukturiert und nachvollziehbar schildern.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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Alt 24.05.2011, 21:20
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AW: Klassenfahrt Ausschluss rechtens ?

Zitat:
Zitat von TomRohwer Beitrag anzeigen
Der Sachverhalt ist vollkommen unklar.

Bitte verständlich, systematisch, strukturiert und nachvollziehbar schildern.
Ok nochmals, Schüler 1 wurde ausgeschlossen da er nicht am Religionunterricht teilgenommen hat und keinen Praktikumsplatz gefunden hat. Das steht in einem Brief den Schüler1 von der Lehrerinn erhalten hat. Nur diese 2 Gründe. MEhr nicht! Nun geht diese Lehrerinn aber nicht mehr mit da sie verhindert ist. Der 2.Lehrer der diese Entscheidung mitgetroffen hat sagt nun das er bereits mit einem Anwalt gesprochen hat und dieser behauptet hat das man keine Verwarnung aussprechen muss. Das sieht Schüler1 aber anders. Wie seht ihr das? Hat Schüler1 denn überhaupt noch eine Chance mitgehen zu dürfen? Was kann Schüler1 mit den Eltern machen? Ich hoffe, dass das verständlich genug war! Falls es noch Fragen gibt werde ich diese gerne beantworten.

Danke.
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Alt 24.05.2011, 21:25
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AW: Klassenfahrt Ausschluss rechtens ?

Zitat:
Zitat von Dennis95 Beitrag anzeigen
Ok nochmals, Schüler 1 wurde ausgeschlossen da er nicht am Religionunterricht teilgenommen hat
Wie alt ist er? Hat er sich ordnungsgemäß vom Unterricht abgemeldet (wenn mindestens 14 Jahre) oder sich von den Eltern abmelden lassen?
Zitat:
und keinen Praktikumsplatz gefunden hat.
In welchem Rahmen lief das Praktikum? Doch wohl nicht als Ersatz zum Religionsunterricht?!

Was hat er eigentlich nach der Sanktion wegen des Religionsunterrichts gemacht? Wieder dahingegangen?
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Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
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Alt 24.05.2011, 21:45
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AW: Klassenfahrt Ausschluss rechtens ?

Schüler 1 ist 15 Jahre und geht in eine 9.Klasse einer Realschule in Baden-Württemberg. Schüler 1 hat sich nicht Ordnungsgemäß vom Religionsunterriht abgemeldet man sollte es ''schwänzen'' nenne. Allerdings ist das auf einen Lehrerfehler zurückzu führen, da Schüler 1 weder in Katholischem/Evangelischem Religion oder Ethik eingetragen war. Deshalb gab es auch ''nur'' 2 Stunden nachsitzen. Schüler 1 geht nun seit dem Halbjahr wieder reglmäßig in den Religionsunterricht. Das Praktikum musste jeder der Klassenstufe 9 machen, von daher war es kein Ersatz. Noch Fragen?
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Alt 24.05.2011, 21:56
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AW: Klassenfahrt Ausschluss rechtens ?

Zitat:
Zitat von Dennis95 Beitrag anzeigen
Das Praktikum musste jeder der Klassenstufe 9 machen, von daher war es kein Ersatz. Noch Fragen?
Ja: wie lange hat er vergeblich nach einem Praktikum gesucht, und wurde er deshalb ermahnt?
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Alt 24.05.2011, 22:00
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AW: Klassenfahrt Ausschluss rechtens ?

Nein wie oben erwähnt wurde er wegen keiner der Vorfälle verwarnt oder eben ermahnt. Schüler 1 hatte lange Zeit um genauer zus ein 1 1/2 Monate. Er hatte auch gleich einen Platz allerdings wurde der ihm kurzfristig, 1 Woche vor ABlauf der 1 1/2 Monate abgesagt. Daraufhin war er noch erfolglos auf der Suche, wie gesagt erfolglos. Das alles hat man bereits versucht den Lehrern zu schildern, allerdings waren diese einsichtlos.
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Alt 27.05.2011, 12:35
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AW: Klassenfahrt Ausschluss rechtens ?

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