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keine Herausgabe von Schulaufgaben

Dies ist eine Diskussion zu keine Herausgabe von Schulaufgaben innerhalb des Forums Schulrecht und Hochschulrecht

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Alt 12.01.2012, 22:47
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keine Herausgabe von Schulaufgaben

Hallo,

jemand besucht die BOS in Bayern und möchte seine geschriebenen Arbeiten mit nach Hause nehmen. Es geht nun erst einmal um eine Englisch Schulaufgabe, die in einer Unterrichtsstunde herausgegeben und besprochen wurde. In der FOBOSO ist ja geregelt, dass Die Schulaufgaben dem Schüler auf Antrag mit nach Hause gegeben werden sollen.
Der Schüler stellt nun einen Antrag schriftlich an den Lehrer und bezieht sich auf den genauen Paragraphen; zudem möchte er bei Ablehnung zeitnahe eine schriftliche Begründung.
Der Lehrer möchte die Arbeit nicht herausgeben und leitet den Antrag an den Fachbetreuer im entsprechenden Fach.
Da sich länger nichts tut, fragt der Schüler nochmal beim Lehrer nach und wird zum Fachbetreuer verwiesen.
Dieser erklärt, dass sie die Arbeit nicht mitgeben wollen, da sie ca. 10 Std. arbeit in eine Schulaufgabe stecken müssen und sie verhindern möchten, dass die Arbeit an Schüler der Vorjahrgangsstufe weitergegeben wird bzw. im Internet veröffentlicht wird. Sie haben mit soetwas bereits schlechte Erfahrung gemacht.
Er sagt auch, dass man als Schüler auch ein Einsichtsrecht in die Arbeiten hat, der Fachbetreuer würde gerne einen Termin vereinbaren, an dem man die Arbeit im Schulgebäude nochmal einsehen kann und da kann man dann auch die Eltern mitbringen, wenn diese die Arbeit sehen wollen oder fragen haben. Er erklärt außerdem, dass das Copyright für die Arbeit bei der Schule liegt und sie nicht wollen, dass man sie kopiert, was man zu Hause evtl. machen würde.
Der Schüler möchte die Arbeit trotzdem mit nach Hause nehmen (und evtl. auch eine inoffizielle Kopie für sich machen) und sieht sich in der Soll-Bestimmung der FOBOSO bestätigt.

Muss der Schüler überhaupt eine Begründung für die Aushändigung der Arbeit abgeben? Wenn er nun eine schlechte Note geschrieben hat und sagen würde, die Eltern möchten die Arbeit unbedingt sehen weswegen er sie mit nehmen möchte, hat man den Eltern ja die möglich keit offen gehalten in die Schule zu gehen. Wobei eben in der Verordnung steht, dass man sie mit nach Hause nehmen darf, wahrscheinlich damit die Eltern eben keine Wegzeit dafür aufbringen müssen.
Auch ist es unverständlich, dass wenn Schüler in vorhergehenden Jahren die Arbeiten veröffentlicht haben der Antragssteller, der sich in dieser Hinsicht bisher nichts hat zu schulden kommen lassen, nun darunter leiden muss.

Was meint Ihr? Wie ist die Rechtslage? Können die aufgeführten Gründe Grund genug sein um den Pasus aus der Verordnung abzulehnen? Schließlich bietet man ihm ja auch Alternativen an.

Danke im voraus!
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