Dies ist eine Diskussion zu keine Abiturzulassung wegen Reizdarmsyndrom? innerhalb des Forums Schulrecht und Hochschulrecht
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| keine Abiturzulassung wegen Reizdarmsyndrom? jemand leidet seit Jahren an einem Reizdarmsyndrom. Er entscheidet sich dann nach der Ausbildung eine BOS in Bayern zu besuchen. Aufällig sind bei ihm häufige Toilettengänge von 5-10min während des Unterrichts ca. 1-2mal am Tag, aufgrund des Reizdarmsyndroms. Der Schüler besteht die 12. Klasse nicht und wiederholt die Jahrgangsstufe. Für das neue Jahr bekommt er die amtsärztliche Attestpflicht. Im Wiederholungsjahr schreibt er gute Noten und wird evtl. auch vom Amtsarzt wenige Tage im Jahr wegen Verdauungsbeschwerden krankgeschrieben. Der Schüler verschlechtert sich nach dem Zwischenzeugnis nun in einigen Nebenfächern und bekommt Stress mit den Lehrern, wegen den Toilettengängen. Die Lehrer meinen nun, dass jemand der im Unterricht immer 10min auf Toilette geht vom Schulrecht her auch nicht Unterrichts- bzw. Prüfungsfähig sei. Wie ist die neutrale Rechtslage, wenn sich der Schüler bis zum Ende des Jahres in den Prüfungsfächern nur wenig in den schriftlichen Arbeiten verschlechtert? Einzig die Mündliche Mitarbeit lässt nach bzw. die Noten in einigen Nebenfächern. Danke im voraus! |
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| AW: keine Abiturzulassung wegen Reizdarmsyndrom? Bei so etwas würde ich intensiv darüber nachdenken, ob eine Behinderung feststellbar und auch GdB-mäßig bezifferbar ist. Auf eine solche Behinderung müsste die Schule dann angemessen Rücksicht nehmen! Kontakt mit dem Kultusministerium aufnehmen und nach einem Behindertenbeauftragten fragen!
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: keine Abiturzulassung wegen Reizdarmsyndrom? und wenn keine Behinderung feststellbar bzw. GdB-mäßig bezifferbar ist, könnte die Teilnahme an der Abschlussprüfung untersagt werden? Muss die Schule auch angemessen reagieren, wenn man einfach eine Bescheinigung vom HA oder FA vorlegt, durch die chronische Verdauungsbeschwerden bescheinigt werden? |
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