Dies ist eine Diskussion zu Kaugummi in den Haaren - Körperverletzung? innerhalb des Forums Schulrecht und Hochschulrecht
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| Kaugummi in den Haaren - Körperverletzung? Folgender Fall: Schüler A bekommt von Schüler B während der Schule (deswegen habe ich in Schul- und Hochschulrecht gepostet) einen Kaugummi vorsätzlich in die Haare gedrückt / gerieben, sodass die entsprechenden Haare entfernt werden müssen. Was sollte Schüler A nun tun? Ist ein solcher Fall sogar schon Körperverletzung? Immerhin mussten Haare, die ja Bestandteil der Persönlichkeit sind, entfernt werden. Ich freue mich auf alle Antworten und mit freundlichem Gruß, mentos |
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| AW: Kaugummi in den Haaren - Körperverletzung? nach meinem empfinden gehört dieser Tread in den Strafrecht forum. Also zurück zum Thema das kleben von Kaugummi ins Haar erfüllt nach meinem empfinden den Tatbestand Körperverletzung gem §223 StGB, oder sogar § 224 gefährliche Körperverletzung. Was sagen die anderen dazu?
__________________ Wo Gesetze schriftlich aufgezeichnet sind, genießte der Schwache mit dem Reichen gleiches Recht." (Euripides) |
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| AW: Kaugummi in den Haaren - Körperverletzung? Da es um Schüler geht, würde ich erst mal nach dem Alter fragen.
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| AW: Kaugummi in den Haaren - Körperverletzung? Wie kommen Sie drauf, dass man nach dem alter Fragen sollte? oder war das ironisch gemeint?
__________________ Wo Gesetze schriftlich aufgezeichnet sind, genießte der Schwache mit dem Reichen gleiches Recht." (Euripides) |
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| AW: Kaugummi in den Haaren - Körperverletzung? Ich vermute mal, weil man unter 14 ja noch Strafunmündig ist. |
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| AW: Kaugummi in den Haaren - Körperverletzung? So sieht es aus ![]() Zitat:
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| AW: Kaugummi in den Haaren - Körperverletzung? Es ist recht unwahrscheinlich das es sich hier um eine minderjährige handelt, denn mit 14. artikuliert man sich meines Wissens nicht so ausführlich.
__________________ Wo Gesetze schriftlich aufgezeichnet sind, genießte der Schwache mit dem Reichen gleiches Recht." (Euripides) |
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| AW: Kaugummi in den Haaren - Körperverletzung? Woher weißt Du, dass hier der Schädiger schreibt?
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Kaugummi in den Haaren - Körperverletzung? Zitat:
Den dieser möchte gegen B vorgehen, und möchte anzeige erstatten, oder sonstiges. Das Zitat:
Wenn es hier um den Täter handeln würde, dann wäre dies eventuell so formuliert Wenn es hier um den Täter handeln würde Zitat:
Angaben ohne Gewähr
__________________ Wo Gesetze schriftlich aufgezeichnet sind, genießte der Schwache mit dem Reichen gleiches Recht." (Euripides) |
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| AW: Kaugummi in den Haaren - Körperverletzung? Zitat:
Es ist wesentlich einfacher, auf eine Altersangabe zu warten. Hat der TE kein Interesse mehr, scheint die Sache uninteressant geworden zu sein.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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