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Immatrikulieren trotz laufendem (vollzeit) Arbeitsvertrages?

Dies ist eine Diskussion zu Immatrikulieren trotz laufendem (vollzeit) Arbeitsvertrages? innerhalb des Forums Schulrecht und Hochschulrecht

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Alt 12.08.2010, 18:51
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Immatrikulieren trotz laufendem (vollzeit) Arbeitsvertrages?

Guten Tag.

Angenommen jemand hat nach dem Abitur eine Ausbildung absolviert und arbeitet nun in diesem Beruf in einem befristeten Arbeitsverhältnis, das noch bis Anfang 2011 gilt,möchte nun aber noch ein Studium absolvieren.
Der ausgebildete Abiturient hat sich zum WS10/11 an einer deutschen Hochschule beworben und auch eine vorläufe Zulassung zur Immatrikulation erhalten.

Die Hochschule befindet sich in einer anderen Stadt, der Abiturient möchte jedoch seinen derzeitigen Arbeitsvertrag erfüllen, gleichzeitig aber nicht die Chance auf das Studium und den erhaltenen Studienplatz verlieren.
Da er aber zum jetzigen Zeitpunkt seinen Mietvertrag erst in 3,5 Moanten kündigen könnte und auch seinen Arbeitsvertrag mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende, möchte er sich zwar immatrikulieren, aber mit dem Studium "aktiv" erst im Frühjahr 2011 beginnen.

Er würde somit seine jetzige Vollzeitstelle bis zum Ende des Arbeitsvertrages beibehalten, dann im Frühjahr in die Hochschulstadt ziehen und erst dann die Vorlesungen besuchen und das Studium absolvieren.

Ist dies möglich?

Behält er durch die jetzige Zusage zum Wintersemster gar den Anspruch auf den Studienplatz, oder ist nur eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses und eine Kündigung des Mietvertrages (mit der Folge von 2 Monaten "überschüssiger" Mietzahlung) und ein Umzug in die Hochschulstadt möglich, bzw. muss er in diesem Fall eher auf den Studienplatz verzichten?

Dies würde den Abiturient/Arbeitnehmer ja erstens viel Geld und Stress kosten, oder im Falle der Nicht-Immatrikulation, sehr viel Zeit, da er sich erst zum nächsten Wintersemester wieder bewerben könnte und selbst dann, eine erneute Zulassung, nicht sicher ist.

Für den Arbeitnehmer würde ein solcher Schritt, also die jetzige Immatrikulation, aber die Aufnahme des Studiums erst nach Ablauf des Arbeitsverhältnisses, nur postives bedeuten, während der Verzicht auf den Studienplatz, oder die Kündigung des Arbeitsverhältnisses, eine sehr große Gefahr für die Zukunft bedeuten würde.

Ich danke Ihnen schonmal sehr für Ihre Hilfe und hoffe, dass Sie mir weiterhelfen können.

MFG
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