Dies ist eine Diskussion zu Heidenhüten innerhalb des Forums Schulrecht und Hochschulrecht
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| Heidenhüten Angenomen, Eltern melden ihr Grundschulkind vom Religionsunterricht ab. Das Kind soll nun entweder im Unterricht einer anderen Klasse sitzen oder im Büro der Direktorin, da es keinen gleichwertigen Ersatzunterricht gibt - obwohl das Kind im offenen Ganztag der Schule angemeldet ist. Können die Eltern auf eine Betreuung im offenen Ganztag bestehen, da das Heidenhüten ja nicht statthaft ist? Mit freundlichen Grüßen, yuli |
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| AW: Heidenhüten Was heißt denn "offener Ganztag"? Zitat:
Ein Grundschulkind muss von der Schule beaufsichtigt werden, man kann es nicht allein auf dem Schulhof herumlaufen lassen. Während der Unterrichtsstunden muss man also sehen, wo das Kind bleibt. Wie stellst Du Dir denn so etwas konkret vor?
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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