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Heidenhüten

Dies ist eine Diskussion zu Heidenhüten innerhalb des Forums Schulrecht und Hochschulrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 05.07.2011, 17:37
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Heidenhüten

Hallo!

Angenomen, Eltern melden ihr Grundschulkind vom Religionsunterricht ab. Das Kind soll nun entweder im Unterricht einer anderen Klasse sitzen oder im Büro der Direktorin, da es keinen gleichwertigen Ersatzunterricht gibt - obwohl das Kind im offenen Ganztag der Schule angemeldet ist. Können die Eltern auf eine Betreuung im offenen Ganztag bestehen, da das Heidenhüten ja nicht statthaft ist?

Mit freundlichen Grüßen, yuli
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  #2 (permalink)  
Alt 05.07.2011, 18:54
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AW: Heidenhüten

Zitat:
Zitat von yulie Beitrag anzeigen
...obwohl das Kind im offenen Ganztag der Schule angemeldet ist.
Was heißt denn "offener Ganztag"?
Zitat:
Können die Eltern auf eine Betreuung im offenen Ganztag bestehen, da das Heidenhüten ja nicht statthaft ist?
Was heißt denn "Heidenhüten ist nicht statthaft"?

Ein Grundschulkind muss von der Schule beaufsichtigt werden, man kann es nicht allein auf dem Schulhof herumlaufen lassen. Während der Unterrichtsstunden muss man also sehen, wo das Kind bleibt.

Wie stellst Du Dir denn so etwas konkret vor?
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