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Hausaufgaben für Feiertage

Dies ist eine Diskussion zu Hausaufgaben für Feiertage innerhalb des Forums Schulrecht und Hochschulrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 01.11.2010, 13:02
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Hausaufgaben für Feiertage

Hallo,

im angenommenen Fall gibt ein Lehrer(L) den Schülern(S) besonders viele Hausaufgaben, die über die "normale" und "angemessene" Menge hinausgehen. L begründet dies damit, dass 2 der 3 wöchentlichen Stunden durch einen Feiertag ausfallen und die S an diesem Feiertag ja genügend Zeit hätten, um die vermehrten Hausaufgaben zu machen. Auf die Anfrage eines S, ob man sich am besagten Feiertag nicht 2 Stunden in der Schule treffen könne, um den Unterricht abzuhalten, geht L nicht ein.

Das Ganze würde sich auf einem Gymnasium in der Oberstufe(10. Klasse/Einführungsphase) abspielen.

Die Frage ist also, ob es rechtens ist, dass ein L seinen S Hausaufgaben gibt, um damit durch einen Feiertag ausgefallen Unterricht sozusagen zu ersetzen? Sollte es einen entsprechenden Paragraphen geben, so würden sich die S freuen, diese genannt zu bekommen, um diesen dem L zu zeigen.

MfG und schonmal Danke für alle Antworten
baums
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  #2 (permalink)  
Alt 01.11.2010, 13:28
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AW: Hausaufgaben für Feiertage

was auch immer "normal" und "angemessen" ist sollte man über das Schulgesetz des jeweiligen Bundeslandes und/oder Schulordnung ermitteln bzw. googeln.

Ich sehe bisher keine "Verfehlung" wenn eine Lehrkraft Schüler zum selbstständigen Arbeiten - auch über Hausaufgaben - anleitet.
__________________
ned dass ma redt, ma sagts ja bloß

Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln
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  #3 (permalink)  
Alt 01.11.2010, 13:46
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AW: Hausaufgaben für Feiertage

Zitat:
Zitat von charles0308 Beitrag anzeigen
was auch immer "normal" und "angemessen" ist sollte man über das Schulgesetz des jeweiligen Bundeslandes und/oder Schulordnung ermitteln bzw. googeln.
Beispielsweise in der GSO Bayern:
Zitat:
§ 52 Hausaufgaben

1 Um den Lehrstoff einzuüben und die Schülerinnen und Schüler zu eigener Tätigkeit anzuregen, werden Hausaufgaben gestellt, die von Schülerinnen und Schülern mit durchschnittlichem Leistungsvermögen in angemessener Zeit erledigt werden können. 2 Schriftliche Hausaufgaben werden nicht bewertet; hiervon kann in den Seminaren abgewichen werden. 3 Die Lehrerkonferenz legt vor Unterrichtsbeginn des Schuljahres die Grundsätze für die Hausaufgaben fest; die Koordinierung der Hausaufgaben in den einzelnen Klassen unter besonderer Berücksichtigung der Anforderungen des Nachmittagsunterrichts obliegt der Klassenleiterin oder dem Klassenleiter. 4 Sonntage, Feiertage und Ferien sind von Hausaufgaben freizuhalten.
Man muss die Aufgaben also an einem Wochentag erledigen.

Im Übrigen: non scholae, sed vitae discimus.

Und mal OT: mit Paragraphen zu schwingen, ist die beste Möglichkeit, einem Lehrer Engagement, Sachlichkeit und den notwendigen Blick in die Zukunft zu beweisen. Nur zu!
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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