Dies ist eine Diskussion zu Handy weg in der Schule innerhalb des Forums Schulrecht und Hochschulrecht
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| Handy weg in der Schule Der Lehrer "B" läuft zu dem Schüler und sagt "Handy her !!!". Ohne irgend eine Beschwerde gibt der Schüler "A" das Handy dem Lehrer. Nach dem Unterricht geht der Schüler "A" zu Lehrer "B" und frägt ihn Höflich "Wann erhalte ich das Handy wieder? " und der Lehrer entgegnet die Frage nur mit "In einer Woche kannst du es haben". Der Schüler "A" bleibt immer noch und frägt höflich ob er nicht eine Bescheinigung der Eltern mitbringen kann das ihnen der Vorfall berichtet wurde und sie damit einverstanden sind wenn der Schüler es wieder erhält. Der Lehrer entgegnet mit einem stumpfen "Nein" Der Schüler bleibt hartnäkig und frägt ob es ok wäre wenn die Eltern persönlich vorbei kommen. Wieder kommt nur ein "Nein,du erhälst es erst in einer Woche". In den anderen Beispielen hier im Forum steht das der Lehrer das Handy nach Unterrichtsende den Schüler wieder aushändigen muss,doch gibt es dazu ein Festes Gesetz? Ich meine der Schüler "A" kann doch nicht einfach hingehen und sagen, " Ja in einem Forum hab ich gelesen sie dürfen das nicht" Würde mich über antw Freuen Lg,Michi PS:Bundesland Bayern |
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| AW: Handy weg in der Schule Zitat:
__________________ "Und was soll ich Dich lehren? Das Müllern - oder auch alles andere?", wollte der Meister wissen. "Das andere auch", sagte Krabat. In memoriam Otfried Preußler Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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