Dies ist eine Diskussion zu Handy eingezogen - berechtigt? innerhalb des Forums Schulrecht und Hochschulrecht
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| AW: Handy eingezogen - berechtigt? Sorry wegen meines Deutsch, es ist nicht meine Muttersprache. Heute wurde mein Tochter in die Schule das Handy von Ihre Lehrerinnen weggenommen, die hatte gerade große Pause, als die Lehrerinnen auf sie zukam und das Handy verlangt hat, mein Tochter hat das Handy in Ihre Tasche. Ich und mein Frau sind zu der Schule hin, um das Handy wieder zu bekommen. Wir wurden gesagt dass es einer Schulordnung gibt, und dass Handys an die Schule verboten sind. Ich hab erklärt dass alle meine Kinder ein Handy bei sich tragen, so dass in Notfall eine Ortung meines Kindes durch die Polizei möglich ist. Die Sekretärin meinte dass erst Morgen das Handy herausgegeben werden sollte. Ich hab dies verneint, und verlangt das das Handy sofort an mir oder mein Frau herausgegeben werden sollte, was letztendlich passiert ist, nachdem ich hingewiesen habe das ich Polizei wegen Diebstahls einschalten werde. Meine Tochter besucht eine Hauptschule in Niedersachsen. Ich hab ein Paar Fragen zu dem Vorfall 1) Da es nicht in die Unterrichtsstunde gewesen ist, darf die Lehrerinnen das Handy verlangen? 2) Eines einbehalten Ihre Eigentum nach der Unterricht stellt letztendlich ein Diebstahl dar oder? Mir wurde zu last gelegt das ich die Schulrodnung nicht kenne, und das der Handyverbot auf berufen ist nachdem die Kinder in der Schule das zugestimmt habe, und nur ins Leben gerufen worden ist um das Filmen von Gewalttaten, sexuelle Übergriffe und rechts extremistischen taten zu unterbinden. Wer hat Recht, ich oder die Schule? Danke im voraus Robert. |
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