
21.01.2012, 23:13
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| Prüfungszulassung und Bafög Hallo,
Ein Schüler besucht die Berufsoberschule in Bayern und hat über das Jahr viele Fehltage angesammelt (ärztlich entschuldigt). Von den Noten her sieht es auch schlecht aus. Ich habe schon öfters gehört, dass bei mehr als 5 unentschuldigten Fehltagen die Prüfungszulassung nicht gewährt wird und das Bafög am Ende des Jahres für diese Tage gestrichen wird, also vom Bafögamt wieder eingezogen wird. Auch kann ja wegen Schlechtleistung bzw. schlechten Noten die Teilnahme an der Prüfung untersagt werden. Wie wäre es denn nun bei entschuldigten Fehltagen? Kann da ab einer gewissen Anzahl auch die Zulassung zur Prüfung entzogen werden? Angenommen die Lehrer sagen die Noten wären so schlecht gewesen, weil der Schüler sich immer zu wenig auf den Schulstoff vorbereitet hat bzw. er hat zu wenig gelernt und deswegen werde man eine Meldung an das Bafögamt geben. Kann man da mit dieser Behörde auch Ärger bekommen, dass sie z. B. für das komplette (gescheiterte) Schuljahr das ganze ausbezahlte Geld wieder zurückfordern oder würden sie einem höchstens das Bafög für ein Wiederholungsjahr streichen können?
Danke schonmal! |