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Gestohlene Schulbücher selbst bezahlen?

Dies ist eine Diskussion zu Gestohlene Schulbücher selbst bezahlen? innerhalb des Forums Schulrecht und Hochschulrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 27.08.2011, 09:48
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Gestohlene Schulbücher selbst bezahlen?

Guten Morgen ;-)

Angenommen ein 13jähriger kommt auf eine neue Schule. Die ersten 2 Wochen wird er schwer gemobbt, unter anderem wird ihm ein Schulbuch aus dem Ranzen gestohlen, ein anderes wird zu Beginn der Pause auf dem Tisch liegen gelassen, bei Beginn der nächsten Unterrichtsstunde ist es weg.

Es wird zwischen den Schülern vermittelt, mittlererweile ist das Verhältnis in Ordnung - nur streiten alle ab, die Bücher genommen zu haben.

Der 13jährige hatte allerdings einen Schüler dabei erwischt, als dieser ihm sein Mäppchen aus dem Ranzen genommen hat (der Schüler gab es freiwillig zurück als er merkte, dass der 13jährige schneller rennen kann^^) - das beweist natürlich nicht dass dieser auch die Schulbücher genommen hat aber zumindest das jemand wirklich an die Sachen des 13jährigen gegangen ist.

Muss die Mutter nun die Bücher aus eigener Tasche bezahlen (in diesem fiktiven Fall würde sich die Summe über 40 Euro belaufen)?
Zumal sie ja diese Bücher gerade erst per Schulbuchausleihe bezahlt hat.

cateyes
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  #2 (permalink)  
Alt 27.08.2011, 17:34
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AW: Gestohlene Schulbücher selbst bezahlen?

Könnte es sein, dass die Schule bzw. mindestens ein Lehrer Aufsichtspflichten verletzt hat und deshalb die Schule verantwortlich ist?
Nachweisen müsste man das natürlich alles können.
__________________
Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst!
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  #3 (permalink)  
Alt 28.08.2011, 08:53
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AW: Gestohlene Schulbücher selbst bezahlen?

Moin ;-)

Das nachzuweisen ist so ziemlich ein Ding der Unmöglichkeit :-(

Welches Kind bleibt beim Ranzen wenn es in die grosse Pause geht und er vor der Klasse einfach abgestellt wird?
Und welcher Lehrer achtet beim Eintreten der Schüler darauf ob diese sich etwas von einem anderen Tisch nehmen (vor allem wenn ein anderer Lehrer die Klasse aufschliesst damit die Kids den Flur frei machen)?

Übernimmt so etwas nicht evtl. die Haftpflichtversicherung?

Liebe Grüsse,
cateyes
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  #4 (permalink)  
Alt 28.08.2011, 10:16
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AW: Gestohlene Schulbücher selbst bezahlen?

vielleicht kann das in der klasse thematisiert werden und den wegnehmer bitten die bücher irgendwo unbemerkt in einen schulbriefkasten oder sonstwo zu hinterlegen. damit muss er sich nicht als "dieb" outen, könnte aber trozdem zurückgeben. vielleicht haben die kinder selber ne idee, wie man wieder an die bücher ran kommen könnte.
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  #5 (permalink)  
Alt 28.08.2011, 10:31
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AW: Gestohlene Schulbücher selbst bezahlen?

Zitat:
Zitat von cateyes Beitrag anzeigen
Übernimmt so etwas nicht evtl. die Haftpflichtversicherung?
Nein, die Haftpflichtversicherung ist da außen vor!

Wenn überhaupt, dann hat die Schule allenfalls Anspruch auf den Zeitwert des Buches; ich gehe mal davon aus, dass die Schüler nicht immer neue Bücher ausgehändigt bekommen.
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  #6 (permalink)  
Alt 28.08.2011, 10:34
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AW: Gestohlene Schulbücher selbst bezahlen?

Casum sentit dominus.
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  #7 (permalink)  
Alt 28.08.2011, 10:49
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AW: Gestohlene Schulbücher selbst bezahlen?

Zitat:
Zitat von Clown Beitrag anzeigen
Casum sentit dominus.
heißt das, die schule muss den schaden tragen? (wenn schule eigentümerin ist.)
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  #8 (permalink)  
Alt 28.08.2011, 10:58
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AW: Gestohlene Schulbücher selbst bezahlen?

Zitat:
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Casum sentit dominus.
Netter Rechtsgrundsatz werter Clown.
Könntest Du uns Ottonormalverbraucher auch fallbezogen dazu aufklären
motzmecker likes this.
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Alt 28.08.2011, 12:40
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AW: Gestohlene Schulbücher selbst bezahlen?

Ich hatte den Sachverhalt so verstanden, dass die Mutter Eigentümerin ist. Die von mir zitierte Parömie sollte darauf hinweisen, dass beim Fehlen rechtlicher oder tatsächlicher Möglichkeiten der Schadensverlagerung der Eigentümer den Schaden erleidet. Wenn die Mutter den Diebstahl nicht einem der anderen Jungen nachweisen kann, hat sie Pech gehabt.
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  #10 (permalink)  
Alt 28.08.2011, 13:36
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AW: Gestohlene Schulbücher selbst bezahlen?

Ich verstehe den SV so, als das 13-jährige Schulkind Besitzer der von der Schule entliehenen Bücher, die Schule somit Eigentümer derselben ist.

Daraus folgt die Frage, warum die Mutter (bzw. Eltern) für den Verlust haften sollten; allenfalls ergäbe sich dann eine Haftung des 13-jährigen Kindes ... oder liege ich voll daneben???
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