Dies ist eine Diskussion zu Gestohlene Schulbücher selbst bezahlen? innerhalb des Forums Schulrecht und Hochschulrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Gestohlene Schulbücher selbst bezahlen? Angenommen ein 13jähriger kommt auf eine neue Schule. Die ersten 2 Wochen wird er schwer gemobbt, unter anderem wird ihm ein Schulbuch aus dem Ranzen gestohlen, ein anderes wird zu Beginn der Pause auf dem Tisch liegen gelassen, bei Beginn der nächsten Unterrichtsstunde ist es weg. Es wird zwischen den Schülern vermittelt, mittlererweile ist das Verhältnis in Ordnung - nur streiten alle ab, die Bücher genommen zu haben. Der 13jährige hatte allerdings einen Schüler dabei erwischt, als dieser ihm sein Mäppchen aus dem Ranzen genommen hat (der Schüler gab es freiwillig zurück als er merkte, dass der 13jährige schneller rennen kann^^) - das beweist natürlich nicht dass dieser auch die Schulbücher genommen hat aber zumindest das jemand wirklich an die Sachen des 13jährigen gegangen ist. Muss die Mutter nun die Bücher aus eigener Tasche bezahlen (in diesem fiktiven Fall würde sich die Summe über 40 Euro belaufen)? Zumal sie ja diese Bücher gerade erst per Schulbuchausleihe bezahlt hat. cateyes |
| |||
| AW: Gestohlene Schulbücher selbst bezahlen? Könnte es sein, dass die Schule bzw. mindestens ein Lehrer Aufsichtspflichten verletzt hat und deshalb die Schule verantwortlich ist? Nachweisen müsste man das natürlich alles können.
__________________ Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst! |
| |||
| AW: Gestohlene Schulbücher selbst bezahlen? Moin ;-) Das nachzuweisen ist so ziemlich ein Ding der Unmöglichkeit :-( Welches Kind bleibt beim Ranzen wenn es in die grosse Pause geht und er vor der Klasse einfach abgestellt wird? Und welcher Lehrer achtet beim Eintreten der Schüler darauf ob diese sich etwas von einem anderen Tisch nehmen (vor allem wenn ein anderer Lehrer die Klasse aufschliesst damit die Kids den Flur frei machen)? Übernimmt so etwas nicht evtl. die Haftpflichtversicherung? Liebe Grüsse, cateyes |
| |||
| AW: Gestohlene Schulbücher selbst bezahlen? vielleicht kann das in der klasse thematisiert werden und den wegnehmer bitten die bücher irgendwo unbemerkt in einen schulbriefkasten oder sonstwo zu hinterlegen. damit muss er sich nicht als "dieb" outen, könnte aber trozdem zurückgeben. vielleicht haben die kinder selber ne idee, wie man wieder an die bücher ran kommen könnte. |
| |||
| AW: Gestohlene Schulbücher selbst bezahlen? Nein, die Haftpflichtversicherung ist da außen vor! Wenn überhaupt, dann hat die Schule allenfalls Anspruch auf den Zeitwert des Buches; ich gehe mal davon aus, dass die Schüler nicht immer neue Bücher ausgehändigt bekommen.
__________________ ned dass ma redt, ma sagts ja bloß ![]() Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln |
| |||
| AW: Gestohlene Schulbücher selbst bezahlen? Casum sentit dominus. |
| |||
| AW: Gestohlene Schulbücher selbst bezahlen? heißt das, die schule muss den schaden tragen? (wenn schule eigentümerin ist.) |
| |||
| AW: Gestohlene Schulbücher selbst bezahlen? Netter Rechtsgrundsatz werter Clown. ![]() Könntest Du uns Ottonormalverbraucher auch fallbezogen dazu aufklären
__________________ ned dass ma redt, ma sagts ja bloß ![]() Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln |
| |||
| AW: Gestohlene Schulbücher selbst bezahlen? Ich hatte den Sachverhalt so verstanden, dass die Mutter Eigentümerin ist. Die von mir zitierte Parömie sollte darauf hinweisen, dass beim Fehlen rechtlicher oder tatsächlicher Möglichkeiten der Schadensverlagerung der Eigentümer den Schaden erleidet. Wenn die Mutter den Diebstahl nicht einem der anderen Jungen nachweisen kann, hat sie Pech gehabt. |
| |||
| AW: Gestohlene Schulbücher selbst bezahlen? Ich verstehe den SV so, als das 13-jährige Schulkind Besitzer der von der Schule entliehenen Bücher, die Schule somit Eigentümer derselben ist. Daraus folgt die Frage, warum die Mutter (bzw. Eltern) für den Verlust haften sollten; allenfalls ergäbe sich dann eine Haftung des 13-jährigen Kindes ... oder liege ich voll daneben???
__________________ ned dass ma redt, ma sagts ja bloß ![]() Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Hartz IV-Empfänger muss Kita-Reise selbst bezahlen | Nachrichten: Familienrecht & Erbrecht | 04.05.2010 11:16 |
| Retourenschein selbst bezahlen???? | Verbraucherrecht | 02.04.2009 16:34 |
| Hartz IV-Empfänger muss nach Umzug Telefonanschluss selbst bezahlen | Nachrichten: Recht & Gesetz | 01.09.2008 09:31 |
| Überstunden als Urlaub, Vertretung selbst bezahlen | Arbeitsrecht | 02.02.2006 08:10 |
| Trotz Garantie Reparatur selbst bezahlen? | Aktuelle juristische Diskussionen und Themen | 12.01.2006 10:14 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios