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Fristen für Gutachten

Dies ist eine Diskussion zu Fristen für Gutachten innerhalb des Forums Schulrecht und Hochschulrecht

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Alt 04.04.2011, 09:56
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Fristen für Gutachten

Folgender erdachter Fall:

Herr A hat eine abgeschlossenes Lehramtsstudium mit beiden Staatsexamina. Nun möchte er zusätzlich ein Drittfach studieren. Dazu hat er bereits den Bachelor absolviert und studiert nun im Master.
Der Prüfungsausschuss dieses Faches hat mündlich bestätigt, dass sich Herr A einige Scheine aus seinem früheren Studium als Leistungen im Masterstudium anerkennen lassen kann. Dazu muss Herr A einen Antrag auf Anerkennung von Studienleistungen stellen. Dies hat Herr A getan. Jetzt wartet Herr A seit über 6 Monaten auf einen Bescheid des Prüfungsausschusses.

Wie kann Herr A den Prüfungsausschuss dazu bringen, diesen Bescheid zu erlassen. (Unabhängig davon, ob er positiv oder negativ für Herrn A ausfällt, denn auch mit einem negativen Bescheid wäre Herrn A geholfen, denn dann wüsste er, was er noch zu belegen hat.)

Vielen Dank und viel Spaß bei der Lösung dieses hypothetischen Falles.
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Stichworte
fristen, hochschulrecht, prüfungen, scheinanerkennung, universität

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