Dies ist eine Diskussion zu Frage wegen Schule.. innerhalb des Forums Schulrecht und Hochschulrecht
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| Frage wegen Schule.. Und mal angenommen, einer würde da versehentlich reinrufen und der Lehrer/die Lehrerin würde behaupten, dass die Person den Unterricht stör und die Person aufschreibt und behauptet, dass das eine Aktennotiz Wert sei, hat der Betroffene mit ,,Ja mach doch" antwortet und das als Konsequenz hat, dass der Betroffene den Schulhof sauber machen muss + die Aktennotiz bekommt, hat der Betroffene alles verneint, wieso sollte der die Person 2 Strafen bekommen für einen Vorfall? Deshalb wollte der Betroffene das nicht machen und wenn er das nicht macht, bekommt er auch noch eine Missbilligung und das solle sich auf seine Sozialverhaltennote auswirken? Der Betroffene empfindet das als Erpressung, wenn der Betroffe nicht den Schulhof sauber macht bekommt er/sie 4 Strafen, was meint ihr dazu? Mit freundlichen Grüßen, KB3 |
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| AW: Frage wegen Schule.. Wie kann man "versehentlich" reinrufen? Der Schüler ist Teil der Klasse, und hat genau wie die anderen Klassenkameraden dem Unterricht und den Lehrkräften zu folgen. Wer sich da nicht dran hält, gewinnt keine Blumentöpfe. Ich meine, der Schüler sollte versuchen, sich in Zukunft besser zusammenzureissen. Es ist selten klug, sich auf ein Scharmützel mit seinen Lehrern einzulassen. Solche Lappalien hakt man ab, und gut is. |
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| AW: Frage wegen Schule.. Der Schüler sollte beim Vertrauenslehrer seine Gefühle äußern und ein Gespräch mit der Lehrerin vereinbaren, indem er nochmal bekräftigen kann, dass es ein Versehen war (?)und sich mit der Lehrerin aussprechen kann. ABER, die "Strafe" würde ich einstecken, denn schließlich war der Schüler auch vorlaut zur Lehrerin wenn er ihr entgegnet "....na mach doch". Es sollte schon ein respektvoller Umgangston herrschen
__________________ „Ein Padawan hat die Aufgabe, einen Jedi-Meister zu beschützen.“ ...und wer beschützt den Padawan im Paragraphen-Meer??? |
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| AW: Frage wegen Schule.. Der Europäische Gerichtshof für Menschrechte wäre das richtige Forum um diese für das völkerrechtliche Zusammenleben relevante Frage zu klären. Sorry den konnte ich mir nicht verkneifen. Zu meiner Schulzeit hat mir für solche Antworten ein paar hinter die Löffel bekommen.
__________________ Heiner __________________________________________________ __________________________ Das Gesagte stellt keine Rechtsberatung dar sondern gibt lediglich meine persönliche Meinung wieder. Über eine Bewertung (kleine Medaillie oben) würde ich mich freuen. |
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