Dies ist eine Diskussion zu Form- und Fristgerechte Abgabe Bachelorthesis innerhalb des Forums Schulrecht und Hochschulrecht
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| angenommen die Prüfungsordnung einer Hochschule verlangt von den Studierenden ihre Abschlussarbeit fristgemäß in zweifacher Ausfertigung sowie in digitaler Form abzugeben. Gibt der Student, weil er die Uni am Tag der Abgabe nachweislich wegen Erkrankung nicht aufsuchen kann lediglich die digitale Version der fertigen Arbeit per E-Mail ab, liegt somit eine nicht formgerechte, jedoch fristgerechte Abgabe vor. Kann die Hochschule den Grund dieses Formmangels, nämlich der Erkrankung des Studenten, außer Acht lassen und ihm somit ein Weiterstudium verwehren, wenn gemäß Prüfungsordnung trifftige Gründe für diesen Formmangel nachweislich vorliegen und somit (eigentlich) berücksichtigt werden müssten? Wovon hängt die Möglichkeit ab, dass der besagte Student seinen Abschluss an einer anderen Hochschule beenden darf oder nicht? Laut Prüfungsordnung ist das Nichtbestehen der Wiederholung einer wissenschaftlichen Arbeit als letzter möglicher Verusch anzusehen, was zu einem praktischen Ende des Studiums führt. |
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| abschluss, form, frist, prüfung |
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